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31 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (31)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitern in § 26 Abs. 2 StBerG-E ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratugnsstellen
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Vorschläge zur Konkretisierung des Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zur Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 14.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach einer Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes mit technologieoffenen, innovationsfreundlichen Regelungen. Ziel ist die Sicherstellung eines breiteren Zugangs zu professioneller Steuerberatung für Startups, KMU und Bürger*innen, die Ermöglichung digitaler Geschäftsmodelle (TaxTech) und die Förderung von Investitionen in die Branche durch flexible Beteiligungsmodelle. Empfehlungen u.a.: Öffnung der Geschäftsführung für IT- und Digitalexpert*innen (§ 55b StBerG), technologieoffene Auslegung von Nebenleistungen (§ 4e StBerG-E), keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots, Einführung eines registrierten Zulassungsmodells nach Vorbild § 10 RDG für standardisierbare Steuerleistungen, Standardisierung von Datenzugang und APIs für Bürger*innen, Unternehmen und Dienstleister.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zu einer Klarstellung im Rahmen der 9. Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Der Verband spricht sich für einen klarstellenden Hinweis in der Gesetzesbegründung aus. Dieser sollte verdeutlichen, dass diejenigen, die Verträge im Sinne des § 2 Abs. 1 WoPG schließen oder vermitteln, nach der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben, bei der Ausfüllung von Anträgen auf Wohnungsbauprämie Hilfe zu leisten.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 22.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen. Dazu merkt das IDW an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften gehören ins RDG
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben: