Stellungnahmen/Gutachten
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32 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnergieStV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (32)
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abzulehnen. Zu § 1b EnergieStV (Regelungsvorschlag)..., ...1b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EnergieStV geregelten Abfälle kein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nach § 23 Absatz 3 der EnergieStV hat der Steuerlagerinhaber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nach § 23 Absatz 3 der EnergieStV hat der Steuerlagerinhaber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nach § 23 Absatz 3 der EnergieStV hat der Steuerlagerinhaber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Reform der Kraftstoffbesteuerung national durchführen, Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des Kommissionsvorschlages senken, Wasserstoff bei Einsatz im Verbrennungsmotor von der Energiesteuer befreien, § 60 EnergieStG unverändert beibehalten, unmittelbare Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für erweiterten Kreis von Energieerzeugnissen vorsehen, § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und Entnahmefiktion für LNG in § 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen, Vorabanzeige streichen
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nach § 23 Absatz 3 der EnergieStV hat der Steuerlagerinhaber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Um die Elektrifizierung voranzutreiben und ein wirtschaftlich attraktives Umfeld für Flexibilitätsoptionen zu ermöglichen, müssen bürokratische und steuerrechtliche Hürden abgebaut werden. Während der Stand der Technik einen breiten Einsatz von Flexibilitätsoptionen ermöglicht, verzögern regulatorische Hürden bisher den Hochlauf. Der ZVEI setzt sich dafür ein, bürokratische und steuerrechtliche Hindernisse zu reduzieren. Mit Blick auf die bedeutende Rolle von Speichern im Energiesystem plädieren wir dafür, den Strom, der für den Betrieb von Speichern benötigt wird, nicht zu besteuern.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Rahmenbedingungen im Zuge der Revision der Energiesteuerrichtlinie (ETD) verbessern
Die EU-KOM hat im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets auch eine Überarbeitung der seit 2003 unveränderten EU-Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Wir begrüßen den in dem Vorschlag enthaltenen Ansatz, die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt auszurichten. Bei Diskussionen über eine Anhebung der (nationalen) Dieselbesteuerung müssen die daraus resultierenden zusätzlichen Mehrbelastungen für Transport- und Speditionsunternehmen sowie für Verbraucher*innen angemessen berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Mobilität für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Darüber hinaus sollte die Revision genutzt werden, um Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mob und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen (wie z.B. E-Fuels & H2) wirksam zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 27.02.2026
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Adressatenkreis:
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26.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDIK unterstützt das Anliegen, das Strom- und Energiesteuerrecht zu modernisieren und an die Anforderungen der Elektromobilität anzupassen. Die geplanten Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Ladepunkten, bidirektionalem Laden und Stromspeichern sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bedarf es weiterer Maßnahmen, um auch private Haushalte zu entlasten, Herstellerinnovationen gezielt zu fördern und eine Kohärenz mit anderen Förderinstrumenten sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDIK e.V. am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: