Stellungnahmen/Gutachten
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39 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BTHG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (39)
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukünftige Neuregelung des VBVG für eine angemessene Betreuervergütung auf Grundlage der Evaluation
Anpassung des VBVG an die Ergebnisse der Evaluation des VBVG und die Neuerungen durch die Reform des Betreuungsrechts zur Schaffung einer angemessenen Betreuer*innenvergütung. Maßstab der Berechnungsgrundlage für die Vergütung sollen die Refinanzierungskosten einer Vollzeitstelle für eine Vereinsbetreuer*in sein. Schaffung einer auskömmlichen Grundpauschale mit der Möglichkeit von Zusatzpauschalen, das System der Sonderpauschalen sollte daher erweitert werden. Einführung der Dynamisierung der Vergütungspauschale.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für den Wechsel von der..., ...geführt. Bezieht sich das BTHG insoweit nur auf den Bereich..., ...Umsetzung der 3. Stufe des BTHG zum 01.01.2023 wurde bewusst..., ... die sich, wie auch das BTHG, an den personenzentrierten..., ...Gesetzgebungsverfahren zum BTHG die Frage aufdrängen,..., ...Wenn ja, wie? Durch das BTHG sind erhöhte zeitliche ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, keine Deckelung bei der Budgetassistenz, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Teilrechtsverordnung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX erforderlich, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Empfehlungspapiers). Mit dem BTHG hat der Gesetzgeber ausdrücklich..., ...dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber in..., ...Zumindest dürfen die mit dem BTHG vorgenommenen Verbesserungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Versorgung für psychisch erkrankte Menschen
Psychiatrie-Dialog und Weiterentwicklung/Fortführung des Psychiatrie-Dialogs: Es gilt, Schnittstellenprobleme (z. B. durch mehrere Rehabilitationsträger, verschiedene Anspruchsvoraussetzungen der Sozialgesetzbücher, Sozialversicherungs-/Fürsorgesystem, ambulant/stationäres Setting) zu überwinden und Sektorenverbindend sinnvolle Lösungen und Unterstützungen im Sinne der Leistungsberechtigten umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 07.04.2024
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Adressatenkreis:
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28.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bedarfsorientierung des BTHG konsequent umzusetzen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Fachverbände nehmen Stellung zur geplanten Neufassung der VOLE, die den Zugang zur Eingliederungshilfe regelt. Sie kritisieren, dass der Entwurf nicht den Anforderungen der UN-BRK, der ICF und des SGB IX entspricht. Die Wesentlichkeit der Behinderung dürfe nicht allein aus der Schwere medizinischer Diagnosen abgeleitet werden. Stattdessen müsse die individuelle Teilhabeeinschränkung im Kontext von Barrieren berücksichtigt werden. Die Fachverbände fordern eine rechtskonforme, praxistaugliche und bundeseinheitliche Regelung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 25 Abs. 5 und Art. 25a BTHG ausdrücklich im Einklang..., ...Umsetzung von Artikel 25a § 99 BTHG (ab 2023) auf den leistungsberechtigten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe (VOLE)
Aus dem Bundesteilhabegesetz hatte sich für den Verordnungsgeber gemäß § 99 Abs. 4 SGB IX der Auftrag ergeben, auf Grundlage des Behinderungsbegriffs in § 2 Abs.1 SGB IX und insbesondere des § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX durch eine Rechtsverordnung die Kriterien der Leistungsberechtigung für die Eingliederungshilfe neu zu bestimmen, um die bisherige Eingliederungshilfe-Verordnung abzulösen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 13.06.2024
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 25 Abs. 5 und Art. 25a BTHG ausdrücklich im Einklang..., ...Umsetzung von Artikel 25a § 99 BTHG (ab 2023) auf den leistungsberechtigten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zurzeit sind ambulante Leistungen in der Jugendhilfe nicht schiedsstellenfähig und auch nicht rahmenvertraglich abgesichert. Die ambulanten Leistungen im Rahmen des SGB IX sind es sehr wohl. Für den bpa ist es daher unabdingbar, dass die inklusive Jugendhilfe hier nicht hinter das SGB IX zurückfallen darf. Alle ambulanten Leistungen im SGB VIII müssen zukünftig ebenfalls unter das allgemeine Vertragsrecht fallen und somit in Rahmenverträgen geregelt sowie schiedsstellenfähig ausgestaltet werden. Des Weiteren müssen die immer noch vorhandenen Benachteiligungen nicht gemeinnütziger Träger in einer inklusiven Jugendhilfe ausnahmslos beseitigt werden. Eine inklusive Jugendhilfe ist mit exklusiven Strukturen nicht vereinbar.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Bundes-teilhabegesetz (BTHG) schiedsstellenfähig geworden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aus Sicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins stellt die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Begrüßt wird u.a. die Einbeziehung weiterer beteiligter Stellen in die Gefährdungseinschätzung sowie die Aufnahme der Entwicklung infrastruktureller Angebote der Bildungsassistenz in die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII. Zugleich wird gefordert, die bedarfsgerechte individuelle Leistungsgewährung auch neben infrastrukturellen Angeboten sicherzustellen und das Vertrags- und Leistungserbringungsrecht anzupassen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesteilhabegesetzes (BTHG), DV 2/22 vom 21. Juni ..., ...des-bundesteilhabegesetzes-bthg/ (letzter Abruf: 15. April..., ...Bundesteilhabegesetzes (BTHG), DV 2/22 vom 21. Juni ..., ...des-bundesteilhabegesetzes-bthg/ (letzter Abruf: 15. April...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Bedarfsplanung als Grundlage für Leistungsvereinbarungen einführen, keine Streichung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX -, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 227 – 230). Mit dem BTHG hat der Gesetzgeber ausdrücklich..., ...Zumindest dürfen die mit dem BTHG vorgenommenen Verbesserungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bpa-Stellungnahme zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Der bpa begrüßt den Referentenentwurf insgesamt. Das Gesetz stellt keine kleine Reform, sondern ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland dar. Das ist aus Sicht des bpa uneingeschränkt richtig und wichtig. Unverständlicherweise fehlt die zwingend notwendige Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII für alle Leistungen und Hilfen. Nicht beseitigt wird die Ungleichbehandlung von frei-nichtgemeinnützigen Trägern. Damit wird eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geschaffen. Der bpa empfiehlt daher, den Begriff der jugendhilferechtlichen Gemeinnützigkeit durch den Begriff der Gemeinwohlorientierung zu definieren (wie zum Beispiel in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes).
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...IX übernommen. Durch das BTHG wurden die Leistungen stark..., ...sich die Entwicklung des BTHG an, wird jedoch deutlich..., ...dass mit Inkrafttreten des BTHG bereits die inklusive Jugendhilfe..., ... wäre. So haben hat das BTHG ausdrückliche Stärken für..., ...wichtige Er-rungenschaft im BTHG, die jetzt ohne Begründung..., ...die Errungenschaften des BTHG als auch die des SGB VIII...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sollen die noch erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe geregelt werden. Dringend nötige Regelungen im Vertragsrecht oder bei der der Gleichbehandlung der freien Träger fehlen. Es bedarf erheblicher Verbesserungen des Entwurfs, damit positive Wirkungen zur Weiterentwicklung der inklusiven Jugendhilfe entstehen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 25.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
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Adressatenkreis:
-
15.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...IX übernommen. Durch das BTHG wurden die Leistungen stark..., ...sich die Entwicklung des BTHG an, wird jedoch deutlich..., ...dass mit Inkrafttreten des BTHG bereits die inklusive Jugendhilfe..., ...umgesetzt wäre. So hat das BTHG ausdrückliche Stärken für..., ...Absatz 4 im Vergleich zum BTHG eine massive Änderung zum..., ...wichtige Er-rungenschaft im BTHG, die jetzt ohne Begründung..., ...die Errungenschaften des BTHG als auch die des SGB VIII...
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Zu Regelungsvorhaben: