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39 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BTHG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (39)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für den Wechsel von der..., ...geführt. Bezieht sich das BTHG insoweit nur auf den Bereich..., ...Umsetzung der 3. Stufe des BTHG zum 01.01.2023 wurde bewusst..., ... die sich, wie auch das BTHG, an den personenzentrierten..., ...Gesetzgebungsverfahren zum BTHG die Frage aufdrängen,..., ...Wenn ja, wie? Durch das BTHG sind erhöhte zeitliche ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, keine Deckelung bei der Budgetassistenz, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Teilrechtsverordnung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX erforderlich, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Empfehlungspapiers). Mit dem BTHG hat der Gesetzgeber ausdrücklich..., ...dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber in..., ...Zumindest dürfen die mit dem BTHG vorgenommenen Verbesserungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bedarfsorientierung des BTHG konsequent umzusetzen. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 25 Abs. 5 und Art. 25a BTHG ausdrücklich im Einklang..., ...Umsetzung von Artikel 25a § 99 BTHG (ab 2023) auf den leistungsberechtigten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus dem Bundesteilhabegesetz hatte sich für den Verordnungsgeber gemäß § 99 Abs. 4 SGB IX der Auftrag ergeben, auf Grundlage des Behinderungsbegriffs in § 2 Abs.1 SGB IX und insbesondere des § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX durch eine Rechtsverordnung die Kriterien der Leistungsberechtigung für die Eingliederungshilfe neu zu bestimmen, um die bisherige Eingliederungshilfe-Verordnung abzulösen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 13.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 23.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 25 Abs. 5 und Art. 25a BTHG ausdrücklich im Einklang..., ...Umsetzung von Artikel 25a § 99 BTHG (ab 2023) auf den leistungsberechtigten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zurzeit sind ambulante Leistungen in der Jugendhilfe nicht schiedsstellenfähig und auch nicht rahmenvertraglich abgesichert. Die ambulanten Leistungen im Rahmen des SGB IX sind es sehr wohl. Für den bpa ist es daher unabdingbar, dass die inklusive Jugendhilfe hier nicht hinter das SGB IX zurückfallen darf. Alle ambulanten Leistungen im SGB VIII müssen zukünftig ebenfalls unter das allgemeine Vertragsrecht fallen und somit in Rahmenverträgen geregelt sowie schiedsstellenfähig ausgestaltet werden. Des Weiteren müssen die immer noch vorhandenen Benachteiligungen nicht gemeinnütziger Träger in einer inklusiven Jugendhilfe ausnahmslos beseitigt werden. Eine inklusive Jugendhilfe ist mit exklusiven Strukturen nicht vereinbar.

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bundes-teilhabegesetz (BTHG) schiedsstellenfähig geworden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesteilhabegesetzes (BTHG), DV 2/22 vom 21. Juni ..., ...des-bundesteilhabegesetzes-bthg/ (letzter Abruf: 15. April..., ...Bundesteilhabegesetzes (BTHG), DV 2/22 vom 21. Juni ..., ...des-bundesteilhabegesetzes-bthg/ (letzter Abruf: 15. April...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Bedarfsplanung als Grundlage für Leistungsvereinbarungen einführen, keine Streichung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX -, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 227 – 230). Mit dem BTHG hat der Gesetzgeber ausdrücklich..., ...Zumindest dürfen die mit dem BTHG vorgenommenen Verbesserungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der bpa begrüßt den Referentenentwurf insgesamt. Das Gesetz stellt keine kleine Reform, sondern ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland dar. Das ist aus Sicht des bpa uneingeschränkt richtig und wichtig. Unverständlicherweise fehlt die zwingend notwendige Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII für alle Leistungen und Hilfen. Nicht beseitigt wird die Ungleichbehandlung von frei-nichtgemeinnützigen Trägern. Damit wird eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geschaffen. Der bpa empfiehlt daher, den Begriff der jugendhilferechtlichen Gemeinnützigkeit durch den Begriff der Gemeinwohlorientierung zu definieren (wie zum Beispiel in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes).

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 01.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...IX übernommen. Durch das BTHG wurden die Leistungen stark..., ...sich die Entwicklung des BTHG an, wird jedoch deutlich..., ...dass mit Inkrafttreten des BTHG bereits die inklusive Jugendhilfe..., ... wäre. So haben hat das BTHG ausdrückliche Stärken für..., ...wichtige Er-rungenschaft im BTHG, die jetzt ohne Begründung..., ...die Errungenschaften des BTHG als auch die des SGB VIII...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...IX übernommen. Durch das BTHG wurden die Leistungen stark..., ...sich die Entwicklung des BTHG an, wird jedoch deutlich..., ...dass mit Inkrafttreten des BTHG bereits die inklusive Jugendhilfe..., ...umgesetzt wäre. So hat das BTHG ausdrückliche Stärken für..., ...Absatz 4 im Vergleich zum BTHG eine massive Änderung zum..., ...wichtige Er-rungenschaft im BTHG, die jetzt ohne Begründung..., ...die Errungenschaften des BTHG als auch die des SGB VIII...
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