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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.969)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich befürworten die Bundestierärztekammer und der Bundesverband der beamteten Tierärzte den vorgelegten Gesetzesentwurf. Unbefriedigend ist jedoch, dass bei weitem nicht jedes sanktionswürdige Fehlverhalten in dem Entwurf abgebildet wird, wie z. B. Verstöße gegen die Artikel 10, 11, 12, 24, 25 und 66 der Verordnung (EU) 2026/429. Darüber hinaus kann die angekündigte Zunahme der Übersichtlichkeit und Verwaltungsvereinfachung durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht festgestellt werden. Des weiteren wäre eine Differenzierung der Bußgeldhöhe wünschenswert, anstatt einen einheitlichen Bußgeldrahmen von 30.000 € vorzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 08.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 04.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung des DGA sollte, darauf geachtet werden, dass klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner geschaffen werden. Aus Sicht der Internetwirtschaft wäre die BNetzA geeignet, diese Rolle wahrzunehmen. Es wäre zudem sinnvoll die Umsetzung des DGA mit der Umsetzung des Data Acts zu bündeln, um ein sinnvolles Ökosystem bei der Aufsicht von Gesetzgebung im Bereich der Datenpolitik zu schaffen. Dabei sollten beachtet werden, dass es durch die geplante Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nicht zu Doppelregulierung oder unklare Zuständigkeiten kommen darf. Gebühren für die Anmeldung eines Datenvermittlungsdienstes gemäß Artikel 11 (1) DGA dürfen für Unternehmen keine unnötige Hürde darstellen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 08.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Während die Realisierung von Effizienzpotenzialen in digitalen Infrastrukturen zur Verwirklichung der Klimaziele beitragen kann, ist auch zu bedenken, dass ein rascher Ausbau leistungsstarker digitaler Infrastrukturen wie Rechenzentren und gigabitfähiger TK-Netze gemeinsam mit dem Ausbau erneuerbarer Energien einen Eckpfeiler für eine nachhaltige Transformation bildet. Daher ist eine sorgfältige Abwägung in Bezug auf Leistungsfähigkeit, Resilienz und Krisen- sowie Ausfallsicherheit erforderlich. In einigen Fällen werden auch Aspekte wie Klimaneutralität vorübergehend zurücktreten müssen, um eine belastbare Basisinfrastruktur für langfristige digitale Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 08.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 391/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
      2. BT-Drs. 20/13171 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In Übereinstimmung mit der „EMA Guideline on the sterilisation of the medicinal product” und der Monographie des Europ. Arzneibuches nutzen BPI-Mitgliedsunternehmen Ethylenoxid zur Sterilisation von Primärpackmitteln. Diese Methode ist aufgrund der Eigenschaften der Packmittel und Produkte oft alternativlos. Sterilfiltration und Abfüllung in mit Ethylenoxid sterilisierte Packmittel sind oft die einzige Möglichkeit, sterile Arzneimittel und Medizinprodukte herzustellen. Besonders bei konservierungsmittelfreien Arzneimitteln und homöopathischen Zubereitungen, wie Augentropfen und Nasensprays, ist Ethylenoxid unverzichtbar. Alternative Verfahren wie trockene Hitze oder Bestrahlung können Kunststoffe schädigen und die Produktsicherheit beeinträchtigen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 08.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Transformation zur Kreislaufwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung. Sie erhöht die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten sowie die Rohstoffresilienz der Wirtschaft durch die verstärkte Nutzung von Sekundärrohstoffen und Ressourceneffizienz und reduziert den primären Rohstoffbedarf. Zirkuläres Wirtschaften kann somit ein zentraler Erfolgsfaktor für die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 08.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
    • Adressatenkreis:
      • 04.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11664 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11664 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
    • Adressatenkreis:
      • 25.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die GLÖZ2 muss dahingehend angepasst werden, dass nach Dauerkulturen wie Spargel, Heidelbeeren und Baumschulwaren in Feucht- und Moorgebieten keine zwangsweise Umwandlung in Dauergrünland erfolgt. Eine tiefere Bodenbearbeitung als 30cm muss ebenfalls erfolgen können.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 08.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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