Stellungnahmen/Gutachten
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18.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
Viertes Bürokratieentlastungsgeetz
Vorschlag, die Streichung von § 15 Abds. 3 und 4 GmbHG in das Gesertz mit aufzunehmen
- Bereitgestellt von: Business Angels Deutschland e.V. (BAND) am 06.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung des EU CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und Ausweitung auf Downstream Produkte
Die Europäische Kommission ist nach EU-Verordnung 2023/956 dazu verpflichtet, einen Bericht über die mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf komplexe Güter (Downstream Products) zu erstellen und evtl. einen Regulierungsentwurf vorzulegen. Als betroffene Branche unterstützt der FWI Bestrebungen, Handwerkzeuge in den Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichmechanismus einzubeziehen. Zudem plädieren wir für eine praxisgerechte Vereinfachung des Meldeverfahrens.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die CEP setzt sich für geeignete regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffmobilität in Deutschland ein. Ziel ist es, das Potenzial von nachhaltigem Wasserstoff zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors sowie zur effizienten Kopplung der Energie- und Verkehrssektoren besser zu nutzen. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen der Anrechenbarkeit von Wasserstoff im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote, der regulatorischen Behandlung verschiedener Wasserstoffanwendungen im Verkehr, der Förderung und Planung von Wasserstofftankstelleninfrastruktur sowie der Integration von Wasserstoff in energie- und verkehrspolitische Strategien. Die CEP bringt hierzu Praxiserfahrungen aus Demonstrations- und Markthochlaufprojekten in den politischen Diskurs ein.
- Bereitgestellt von: Clean Energy Partnership e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Krankenhausreform
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
- Bereitgestellt von: Verband leitender Krankenhausärztinnen und - ärzte e. V. am 06.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz will BMEL die Landwirtschaft unterstützen, mit deutlich reduziertem Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln weiterhin stabile Erträge und gute Qualitäten zu erzeugen. Im Rahmen der Stellungnahme erfolgt eine sachliche und fachliche Beurteilung der in der Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ des BMEL formulierten Überlegungen.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des WHG Wiederverwendung komm. Abwassers für ldw. Bewässerung
Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, den landwirtschaftlichen Einsatz von geklärtem, kommunalem Abwasser zu forcieren und dazu Regelungen zu schaffen. Der VLK verweist auf fachliche Lücken im Regelungsversuch, z. B. in der Frage des Einsatzes gereinigter kommunaler Abwässer zur Anreichung von Grundwasser und zur Versorgung feuchteabhängiger Ökosysteme. Der VLK weist zudem auf die Risiken hin, die mit dem landwirtschaftlichen Abwassereinsatz einhergehen. Ziele der Einflussnahme: Bessere verwaltungstechnische Umsetzung erreichen/Risiko-Management verbessern/weitere Ideen zur sinnvollen Abwasserverwertung einbringen.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 06.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Entwurf einer Eilverordnung soll schnellstmöglich die Anwendung bislang nicht zugelassener Impfstoffe gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet werden. Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch eine Mückenart (Gnitzen) übertragen. Die Gestattung der Anwendung der Impfstoffe dient der Eindämmung des wetterbedingt wieder aufflammenden Infektionsgeschehens und damit der Tiergesundheit und dem Schutz der empfänglichen Tiere vor unnötigem Leid.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: