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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.496)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für zukünftige Innovationen spielt die Digitalisierung eine besondere Rolle, weil sie als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien vorantreibt und dort für neue Produkte und effizientere Prozesse sorgt. Ein resilienter, zukunftsfähiger Standort benötigt exzellente Forschung in den wichtigsten digitalen Zukunftstechnologien. Bestimmte Forschungsgebiete müssen gezielt gefördert werden. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht für die Unternehmen gestaltet werden. Die Umsetzung einer Idee in ein neues Produkt muss zügig möglich sein.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für zukünftige Innovationen spielt die Digitalisierung eine besondere Rolle, weil sie als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien vorantreibt und dort für neue Produkte und effizientere Prozesse sorgt. Ein resilienter, zukunftsfähiger Standort benötigt exzellente Forschung in den wichtigsten digitalen Zukunftstechnologien. Bestimmte Forschungsgebiete müssen gezielt gefördert werden. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht für die Unternehmen gestaltet werden. Die Umsetzung einer Idee in ein neues Produkt muss zügig möglich sein.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kreislaufwirtschaftspolitik muss stets den gesamten Produktlebenszyklus im Blick haben. Sie muss sowohl innovationsgetriebene Verbesserungen von Produkten und Verfahren würdigen als auch praxisgerechte Standards für ein nachhaltiges Produktdesign beinhalten. Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Nutzeranforderungen an Produkte müssen im Einklang mit der Verwendung von Recyclingrohstoffen stehen. Innovationen dürfen nicht durch praxisferne Vorgaben gehemmt werden. Sie sind vielmehr unter der Prämisse der Technologieoffenheit zu fördern. Auf bewährte Verfahren muss bei der Weiterentwicklung aufgebaut werden. Die vbw setzt sich dafür ein, bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaftspolitik die einzelnen Maßnahmen intensiv auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6063 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Nutzung von Kunststoffen in einer Kreislaufwirtschaft
      2. BT-Drs. 20/10950 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation
      3. BT-Drs. 20/8812 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Planungs- und Umsetzungsstand der deutschen Rohstoffpolitik
      4. BT-Drs. 20/10700 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Technikfolgenabschätzung (TA) - Strategien und Instrumente zur Verbesserung des Rezyklateinsatzes
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Betriebe sind gefordert, die Energiewende, massiv gestiegene Preise sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheiten zu bewältigen. Darüber hinaus leidet die Branche unter einem großen Fachkräftemangel und muss gleichzeitig ihren Transformationsprozess auf dem Weg zu einem nachhaltigen Tourismus gestalten. Für alle Unternehmen der Tourismuswirtschaft gilt: Sie sind auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, um die Herausforderungen bestehen zu können und langfristig erfolgreich zu sein. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau und die gezielte Unterstützung von Transformationsprozessen.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht der Internetwirtschaft werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf viele bewährte Formen der IT-Sicherheitsregulierung sinnvoll fortgeschrieben, beispielsweise beim Umgang mit kritischen Komponenten. Problematisch erweist sich beim NIS2UmsuCG-E insbesondere das unklare Regulierungsgefüge im Hinblick auf die verschiedenen Kategorien von Einrichtungen, die bei der nationalen Umsetzung im deutschen Gesetz nicht sinnvoll zusammengefügt werden und so eine starke regulatorische Schieflage und Unsicherheiten in Bezug auf den Anwendungsbereich bzw. die Betroffenheit von bestimmten Regelungen des NIS2UmsuCG erzeugen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Data Act sein volles Potenzial entfalten kann, müssen auch auf nationaler Ebene die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Auch wenn der Data Act als Verordnung in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar ist, muss auch bei der nationalen Umsetzung auf europaweit kohärente Regeln geachtet werden. Dazu sollte sich die Bundesregierung über das European Data Innovation Board (EDIB) mit anderen Mitgliedstaaten abstimmen und Leitlinien für die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten erarbeiten. Auch innerhalb Deutschlands muss eine einheitliche Umsetzung erfolgen, um Rechtssicherheit zu garantieren, und den digitalen Binnenmarkt nicht zu beschädigen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Erfolg der KI-Verordnung wird auch von der richtigen Umsetzung abhängen, wobei insbesondere Freiräume für Innovationen erhalten bleiben sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa sichergestellt werden müssen. Die einheitliche Umsetzung in Europa und Deutschland ist dabei auch für den Abbau von Unsicherheiten essenziell. Dies muss bei der Auswahl der zuständigen Behörde ebenso beachtet werden wie die erforderlichen Kapazitäten, um die sich ergebenden Aufgaben ausfüllen zu können, was die Funktion als Ansprechpartner miteinschließen sollte. Gleiches gilt auch für die Governance Struktur auf der europäischen Ebene.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nutzung von Mobilitätsdaten ist für das Gelingen der Verkehrswende und das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Zudem können multimodale Verkehrsangebote für Bürger:innen einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen leisten und das vorhandene ÖPNV Angebot sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus bilden Mobilitätsdaten auch die Grundlage für viele innovative Geschäftsmodelle. Eine effizientere Nutzung von Mobilitätsdaten durch Bündelung der bestehenden komplexen EU-Gesetzgebung und mehr Unterstützung bei der Erfüllung der bestehenden Bereitstellungspflichten durch einen zentralen Ansprechpartner sind daher positiv zu bewerten.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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