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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.498)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stellungnahme an BMEL hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel mit dem Anliegen, dass die Grundlagen zu Meldewegen u. -systemen mit Inkrafttreten funktionsfähig etabliert sein werden, insbesondere da die Pflicht zur Meldung für Hunde und Katze deutlich früher als nach EU-Recht erfolgen soll. Gleichzeitg sollte, bei Funktionsfähigkeit der EU-Tierarzneimitteldatenbank, daran gedacht werden, Doppelmeldungen nationale und europäisch abzuschaffen. Zur weiteren Entlastung sollte außerdem Gebrauch gemacht werden von Möglichkeiten der Digitalisierung. Zumindest sollte die Option geschaffen werden, zeitnah die Verwendung einer elektronischen Packungsbeilage einzuführen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 14.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 03.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Anbau und die Ernte von Sonderkulturen, wie Obst- und Gemüse, sind sehr handarbeitsintensiv. Die sprunghafte Erhöhung des Mindestlohn hat die Arbeitskosten für Sonderkulturbetriebe über das wirtschaftlich erträgliche Maß gesteigert und gefährdet die Produktion zahlreicher heimische Obstkulturen. Ziel ist eine Branchenlösung bei Mindestlohn für handarbeitsintensive Sonderkulturbetriebe zu erreichen, um den Verlust von Obstkulturen und -betrieben zu verhindern, die Versorgung mit heimischem Obst sicherzustellen sowie und die Selbstversorgung mit Obst aus Deutschland wieder zu steigern. Vorschlag ist die Berechnung des Mindestlohns für kurzfristig beschäftigte Erntehelfer in der Landwirtschaft auf Nettolohnbasis.

    • Bereitgestellt von: Obstregion Bodensee e.V. am 14.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden in der EU gemeinschaftlich genehmigt und Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen national zugelassen. Zulassungen können jedoch durch ein zonales Verfahren in mehreren Ländern gemeinsam zugelassen werden oder von anderen Ländern durch ein vereinfachtes Verfahren übernommen werden. Gefordert wird, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihren beteiligten Behörden davon Gebrauch macht, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte abzubauen und Ernährungssicherheit in Deutschland zu steigern.

    • Bereitgestellt von: Obstregion Bodensee e.V. am 14.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Kriterium der Berufsmäßigkeit zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht ist für ausländische Erntehelfer aufgrund eingeschränkter Informationsquellen zu Beschäftigungen im Heimatland kaum abzuprüfen und der bürokratische Aufwand sowie die sprachliche und verwaltungsrechtlichen Hürden sind enorm hoch. Trotz des sehr hohen bürokratischen Aufwands und gewissenhafter Prüfung drohen für die Arbeitgeber hohe Rückzahlungen über mehrere Jahre bei einer Kontrolle, aufgrund von unterschiedlichen Auslegungen durch die Kontrollierenden oder falschen Angaben der Beschäftigten. Dieses Problem muss aufgelöst werden und Rechtssicherheit für die Arbeitgeber geschaffen werden, indem das Kriterium der Berufsmäßigkeit durch beispielsweise eine Lohngrenze ersetzt wird.

    • Bereitgestellt von: Obstregion Bodensee e.V. am 14.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das deutsche Recht schreibt nur unzureichend vor, welche Herkunftsangaben auf verarbeiteten Produkten stehen müssen. Oftmals ist nur die Firma genannt, welche für das Produkt verantwortlich ist und über die Herkunft der Hauptzutaten ist dabei nichts bekannt. Beispielsweise kommt ein großer Teil des in Deutschland verwendeten Apfelsaftkonzentrats aus China, was für den Kunden nicht ersichtlich ist. Um den Verbrauchern mündige Entscheidungen beim Einkauf zu ermöglichen, müssen Informationen über die Herkunft der Produkte und Zutaten verpflichtend auf den Verpackungen genannt werden. Nur wenn regionale Lebensmittel auch als solche erkannt werden, können diese auch bevorzugt werden. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel (wertgebende Zutaten) ist nötig.

    • Bereitgestellt von: Obstregion Bodensee e.V. am 14.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Landwirtschaftliche Betriebe sind wie kein anderer Wirtschaftszweig von der jährlichen Witterung abhängig. Das Risiko von witterungsbedingten gravierenden Ernteeinbußen bis hin zum Verlust der gesamten Ernte ist abhängig von der Kultur teilweise sehr hoch. Um den landwirtschaftlichen Betriebe bei einer wirksamen und existenzsichernden Risikovorsorge zu unterstützen, sind die steuerfreie Risikorücklage und die von Ländern, Bund und EU Co-finanzierte Mehrgefahrenversicherung gute Instrumente. Beides sollten gesetzlich ausgearbeitet bzw. im Haushalt eingeplant und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Obstregion Bodensee e.V. am 14.06.2024
    • Adressatenkreis:
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