Stellungnahmen/Gutachten
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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V)
Der BVHNO macht seit Langem auf die desaströse Situation der HNO-Kinderchirurgie aufmerksam. Diese ist das Ergebnis politischer Weichenstellungen der letzten Jahre. Diese haben zu einem besorgniserregenden Versorgungsengpass bei ambulanten und belegärztlichen HNO-Operationen geführt. Hintergrund sind die unzureichende Abbildung von HNO-Eingriffen in der vertragsärztlichen Vergütung (EBM), die Schließungswelle von Belegabteilungen durch die Krankenhausreform (KHVVG) sowie die Kündigung von OP-Kapazitäten zugunsten lukrativerer Fachrichtungen durch die Krankenhäuser. Daher setzt sich der BVHNO dafür ein, dass die Eingriffe der HNO-Kinderoperationen in den Katalog nach § 115f SGB V aufgenommen werden, wie es im Referentenentwurf der Hybrid-DRG-Verordnung ursprünglich vorgesehen war.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HybDRGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 37 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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09.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 37 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 37 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Provide insights on critical raw material markets & developments
Critical Raw Materials Act
- Bereitgestellt von: Rio Tinto am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes
Ziel ist es eine dauerhafte Demokratieförderung durch eine gesicherte Mittelausstattung durch das Gesetz zu erreichen. Es gilt, mithilfe der Programme eine dauerhafte Demokratieinfrastruktur zu fördern und damit der Zivilgesellschaft in der Breite eine Grundlage für ihr Demokratieengagement zu schaffen, ohne dabei Vorentscheidungen über die Förderung einzelner Projekte zu präjudizieren und in die politische Verantwortung für Förderentscheidungen der jeweiligen Hausspitze einzugreifen. Auch soll die Beteiligung der Zivilgesellschaft verbindlicher geregelt und klarer definiert werden.
- Bereitgestellt von: Amadeu Antonio Stiftung am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes
Ziel ist es eine dauerhafte Demokratieförderung durch eine gesicherte Mittelausstattung durch das Gesetz zu erreichen. Es gilt, mithilfe der Programme eine dauerhafte Demokratieinfrastruktur zu fördern und damit der Zivilgesellschaft in der Breite eine Grundlage für ihr Demokratieengagement zu schaffen, ohne dabei Vorentscheidungen über die Förderung einzelner Projekte zu präjudizieren und in die politische Verantwortung für Förderentscheidungen der jeweiligen Hausspitze einzugreifen. Auch soll die Beteiligung der Zivilgesellschaft verbindlicher geregelt und klarer definiert werden.
- Bereitgestellt von: Amadeu Antonio Stiftung am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung einer ambitionierten nationalen Ausgestaltung der CSRD
Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.
- Bereitgestellt von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzverträge (FRL KSV): Für eine Weiterführung & Anpassung des Umfangs (Scope)
Für die Aufnahme der Herstellung nachhaltiger Energieträger zur energetischen Verwendung (insbesondere für Schiff- und Flugsektor) sowie von CCS-Technologie in den 2. Förderaufruf der Klimaschutzverträge
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffkernnetz: Sicherung der Auslastung & zeitnahe Inbetriebnahme
(1) Für eine zeitnahe (2028) Inbetriebnahme des deutschen H2-Kernnetzes (2) Für eine Sicherstellung der Auslastung des Wasserstoffkernnetzes
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
-
07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: