Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (16.475)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Betriebe sind gefordert, die Energiewende, massiv gestiegene Preise sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheiten zu bewältigen. Darüber hinaus leidet die Branche unter einem großen Fachkräftemangel und muss gleichzeitig ihren Transformationsprozess auf dem Weg zu einem nachhaltigen Tourismus gestalten. Für alle Unternehmen der Tourismuswirtschaft gilt: Sie sind auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, um die Herausforderungen bestehen zu können und langfristig erfolgreich zu sein. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau und die gezielte Unterstützung von Transformationsprozessen.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht der Internetwirtschaft werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf viele bewährte Formen der IT-Sicherheitsregulierung sinnvoll fortgeschrieben, beispielsweise beim Umgang mit kritischen Komponenten. Problematisch erweist sich beim NIS2UmsuCG-E insbesondere das unklare Regulierungsgefüge im Hinblick auf die verschiedenen Kategorien von Einrichtungen, die bei der nationalen Umsetzung im deutschen Gesetz nicht sinnvoll zusammengefügt werden und so eine starke regulatorische Schieflage und Unsicherheiten in Bezug auf den Anwendungsbereich bzw. die Betroffenheit von bestimmten Regelungen des NIS2UmsuCG erzeugen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Data Act sein volles Potenzial entfalten kann, müssen auch auf nationaler Ebene die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Auch wenn der Data Act als Verordnung in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar ist, muss auch bei der nationalen Umsetzung auf europaweit kohärente Regeln geachtet werden. Dazu sollte sich die Bundesregierung über das European Data Innovation Board (EDIB) mit anderen Mitgliedstaaten abstimmen und Leitlinien für die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten erarbeiten. Auch innerhalb Deutschlands muss eine einheitliche Umsetzung erfolgen, um Rechtssicherheit zu garantieren, und den digitalen Binnenmarkt nicht zu beschädigen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Erfolg der KI-Verordnung wird auch von der richtigen Umsetzung abhängen, wobei insbesondere Freiräume für Innovationen erhalten bleiben sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa sichergestellt werden müssen. Die einheitliche Umsetzung in Europa und Deutschland ist dabei auch für den Abbau von Unsicherheiten essenziell. Dies muss bei der Auswahl der zuständigen Behörde ebenso beachtet werden wie die erforderlichen Kapazitäten, um die sich ergebenden Aufgaben ausfüllen zu können, was die Funktion als Ansprechpartner miteinschließen sollte. Gleiches gilt auch für die Governance Struktur auf der europäischen Ebene.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nutzung von Mobilitätsdaten ist für das Gelingen der Verkehrswende und das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Zudem können multimodale Verkehrsangebote für Bürger:innen einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen leisten und das vorhandene ÖPNV Angebot sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus bilden Mobilitätsdaten auch die Grundlage für viele innovative Geschäftsmodelle. Eine effizientere Nutzung von Mobilitätsdaten durch Bündelung der bestehenden komplexen EU-Gesetzgebung und mehr Unterstützung bei der Erfüllung der bestehenden Bereitstellungspflichten durch einen zentralen Ansprechpartner sind daher positiv zu bewerten.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.

    • Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.06.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.

    • Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Berücksichtigung von Süßstoffen bei der Ermittlung der Nutri-Score Kennzeichnung bei Getränken muss zurückgenommen werden und sollte nicht als Beispiel für die Kennzeichnung weiterer Lebensmittel dienen. In den aktualisierten Vorgaben für Getränke wird die Verwendung von Süßstoffen mit „Negativ-Punkten“ bestraft. Für diese Adaption des Algorithmus fehlt die wissenschaftliche Begründung und sie führt die ursprüngliche Zielsetzung des Nutri-Scores – den Energiegehalt zu reduzieren und Reformulierungsanreize zu schaffen – ad absurdum.

    • Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 12.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.06.2024

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