Stellungnahmen/Gutachten
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16.032 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.032)
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Haushaltsplan werden jährlich die Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt. Er ist das „Regierungsprogramm in Zahlen“, denn er gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten der Staat für das kommende Jahr beabsichtigt und für welche Zwecke wie viel Geld ausgegeben wird. Das konkrete Ziel in Bezug auf das Regelungsvorhaben ist es, dass mind. 0,7% des BNE Deutschlands für sogenannte öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) ausgegeben wird, insbesondere durch eine ausreichende Finanzierung der Budgets von BMZ und AA.
- Bereitgestellt von: Global Citizen Deutschland gGmbH am 29.04.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Haushaltsplan werden jährlich die Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt. Er ist das „Regierungsprogramm in Zahlen“, denn er gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten der Staat für das kommende Jahr beabsichtigt und für welche Zwecke wie viel Geld ausgegeben wird. Das konkrete Ziel in Bezug auf das Regelungsvorhaben ist es, dass mind. 0,7% des BNE Deutschlands für sogenannte öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) ausgegeben wird, insbesondere durch eine ausreichende Finanzierung der Budgets von BMZ und AA.
- Bereitgestellt von: Global Citizen Deutschland gGmbH am 29.04.2024
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Zivilgesellschaft und Entsektorierung im Gesundheitswesen
Ziel dieses Regelungsvorhabens ist es, eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Erbringung sozialer Dienstleistungen zu fördern und eine effektivere Verzahnung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen zu erreichen. A) Erweiterung der Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure, aktiv an der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Pflege, Betreuung, Inklusion und Teilhabe mitzuwirken. B) Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen Abbau ambulanter und stationärer Sektoren im Bereich der pflegerischen Versorgung, um Zugangsvoraussetzungen zu verbessern und innovative Wohnformen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. am 29.04.2024
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Quartiersentwicklung durch integrierte soziale und infrastrukturelle Maßnahmen
Dieses Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die Entwicklung von Quartieren zu fördern, indem soziale, kulturelle und infrastrukturelle Aspekte gestärkt und besser integriert werden. Ziel ist es, lebenswerte, inklusive und nachhaltige Stadtteile zu schaffen. U.a. durch: - Entwicklung von Strukturen und Steuerungsmodellen, die eine zukunftsgerichtete pflegerische Versorgung von Menschen mit allen Unterstützungsbedarfen im Quartier durch eine Verzahnung von fallspezifischem Case Management und fallunspezifischer Beziehungsarbeit ermöglichen. - Unterstützung von Projekten, die soziale Kohäsion und lokale Gemeinschaften stärken - Implementierung barrierefreier Zugänge in allen öffentlichen und privaten Gebäuden und Einrichtungen, Förderung des inklusiven Wohnens.
- Bereitgestellt von: Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. am 29.04.2024
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung d. § 37aAbs.2Ziff.1d) BDSG-E vorges. Verbots jeder Nutzung v. Anschriftendaten
Wir plädieren daher dafür, in § 37a Abs. 2 Ziffer 1d) BDSG-E anstelle eines vollständigen Verbotes der Nutzung von Anschriftendaten die bewährte Vorschrift des aktuell geltenden § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG (wie auch die begleitende Verpflichtung zur Vorabinformation des Betroffenen, § 31 Abs. 1 Ziffer 4 BDSG) sinngemäß aufzunehmen bzw. fortzuführen. Die in der Entwurfsbegründung enthaltene generische, nicht näher erläuterte Erklärung, der bisherige § 31 Abs. 1 Nummer 3 BDSG trage „dem Diskriminierungsrisiko von Anschriftendaten nicht hinreichend Rechnung“, lässt dagegen jede sachliche Herleitung vermissen, ist durch keine Fakten unterlegt und ersetzt keine Begründung.
- Bereitgestellt von: Creditreform Boniversum GmbH am 28.04.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Eine derartige Politik verspielt leichtfertig und unnötig Deutschlands Position als Leitmarkt für Wasserstoff¬anwendungen und schwächt damit enorm den gesamten Wirtschaftsstandort – weit über den Verkehrssektor hinaus.
- Bereitgestellt von: Clean Energy Partnership e.V. am 27.04.2024
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Adressatenkreis:
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27.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Eine derartige Politik verspielt leichtfertig und unnötig Deutschlands Position als Leitmarkt für Wasserstoff¬anwendungen und schwächt damit enorm den gesamten Wirtschaftsstandort – weit über den Verkehrssektor hinaus.
- Bereitgestellt von: Clean Energy Partnership e.V. am 27.04.2024
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Adressatenkreis:
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27.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sektorspezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und Ressourcen auf EU-Ebene
Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist bisher nicht grundlegend geregelt, um fairen, diskriminierungsfreien Wettbewerb im Sinne bezahlbarer Mobilität sicherzustellen. Der Data Act ist nicht ausreichend, es bedarf einer Regelung speziell für Fahrzeuge.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgruppe-Telematik am 26.04.2024
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Adressatenkreis:
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18.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Marktrahmen für Negativemissionen schaffen
Damit Investitionen in die CO2-Abscheidung und Speicherung und/oder Nutzung wirtschaftlich werden, bedarf es eines regulierten Marktes für Negativemissionen. Trotz Markterlösen ist eine vorübergehende Finanzierungslücke zu erwarten, die über eine Förderung geschlossen werden muss. Zudem wird die zeitnahe Planung und Finanzierung einer CO2-Infrastruktur für den Transport der abgeschiedenen CO2-Mengen benötigt.
- Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 26.04.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- KSG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beteiligungsprozess zur Prüfung der Baustellenverordnung
Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung (BaustellV) zum 1. April 2023 novelliert, um die Vorgaben der EU-Richtlinie 92/57/EWG vollumfänglich umzusetzen. Ziel ist es, durch effektive Sicherheitsmaßnahmen bereits in der Planungsphase Unfallrisiken und kostentreibende Störungen des Bauablaufs zu verhindern. Insgesamt soll die Novellierung den Arbeitsschutz auf Baustellen weiter verbessern und die Zusammenarbeit der Gewerke optimieren. Im Zuge der Verbändebeteiligung vom 23. September 2022 zur Ersten Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung wurde ein Beteiligungsprozess ins Leben gerufen, an dem der VSGK neben anderen Berufsverbänden teilgenommen hat.
- Bereitgestellt von: VSGK Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V. am 26.04.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: