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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.933)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU ist das Instrument der EU, um den bei der Herstellung kohlenstoffintensiver Güter, die in die EU gelangen, emittierten Kohlenstoff fair zu bepreisen und eine sauberere industrielle Produktion in Drittländern zu fördern. Die Kommission hat Ende 2025 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des CBAM veröffentlicht. Dazu gehört unter anderem die Erweiterung des Anwendungsbereichs, der sich aktuell auf Grundstoffe und -materialien beschränkt. Miele setzt sich für eine konsequente Erweiterung des Anwendungsbereichs um komplexe Produkte wie Haushaltsgeräte ein und für einen Ausgleich für die durch den steigenden CO2-Preis schwindende Wettbewerbsfähigkeit von EU-Exporten.

    • Bereitgestellt von: Miele & Cie. KG am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine praktistaugliche Umsetzung der EU-Methanverordnung. Insbesondere enge Fristen, komplexe Anforderungen und unklare Umsetzungsregeln könnten dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Erdgas-Importe ab 2027 nicht regelkonform verfügbar wäre und die heimische Gasproduktion unangemessen belastet würde – mit möglichen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Kosten. Zugleich bekräftigen wir das Ziel, Methanemissionen wirksam zu reduzieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      1KOMMA5° nimmt Stellung zum StromVKG hinsichtlicher beihilferechtlicher Bedenken, sowie dem Ausschluss von Flexibilität im Ausschreibungsdesign.

    • Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 05.05.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen der Förderbedingungen für die Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)

    • Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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