Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.518)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hersteller mehr in die Produktverantwortung nehmen; Ökodesign, Reparatur und grüne öffentliche Beschaffung stärken; Sammelmengen von Elektroaltgeräten steigern; Gesetzeslücken im Online-Handel und über Online-Plattformen schließen und illegale Importe von Elektrogeräten reduzieren; Rücknahme- und Informationspflichten von Onlinehändlern aus dem Ausland sichern, Wiederverwendungspotentiale von Elektrogeräten heben; Verbot von Retourenzerstörungen für Elektrogeräte; Brandrisiken durch ein Pfandsystem auf Lithium-Ionen-Batterien und gezielte Produktverbote effektiv bekämpfen; Recyclingstrukturen stärken und Einsatz von Rezyklaten erhöhen; Klimafreundliche Behandlung von Kühlgeräten und anderen Wärmeüberträgern sicherstellen; Bessere Vorgaben für PV-Module und Verbot von Einweg-E-Zigaretten.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1506 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begrüßung der geplanten neuen Vorgaben bezüglich Ökodesign, Reparatur, Wiederverwendung, Rezyklatgehalt, Sammlung und Recycling. Entwurf enthält erhebliche Schwachstellen, wodurch viel Potential für den Ressourcenschutz verschenkt wird. Vorgeschlagenen Maßnahmen für ein ressourcenfreundliches Design sowie die Förderung von Reparatur und Wiederverwendung greifen zu kurz. Sehr kritisch, da Fahrzeuge nicht im Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) enthalten sind. Unzureichende Maßnahmen zur Förderung des Rezyklateinsatzes sowie hochwertigem Recycling. Vorgeschlagene Änderungen bzgl.: Offenlegung des CO2-Fußabdrucks, Reparier- und Wiederverwendbarkeit, Wiederverwendung, Recycling sowie der Rechtsgrundlage

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 11.09.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Richtlinie 2024/825 ambitioniert deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist in nationales Recht umgesetzt wird. Ziel ist ein Verbot von irreführender Werbung mit Begriffen wie "klimaneutral" und "CO2-neutral", wenn diese auf der Kompensation von Emissionen und dem Zertifikate-Handel beruhen. Weiter fordern wir ein Verbot auch von Werbung mit Klimaneutralität in der Richtlinie zu verankern, die sich auf das ganze Unternehmen bezieht, wenn diese auf der Kompensation von Treibhausgasen beruht.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.09.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da keine zuständige Behörde für die Durchführung des Data Governance Acts (DGA) benannt wurde, obwohl dieser seit dem 24.09.2023 anwendbar ist. Wir fordern Bund und Länder auf, dieses Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso, dass wenig bis kein „Gold-Plating“ durch das Durchführungsgesetz stattfindet. Verbesserungspotenzial sehen wir vor allem bei verfahrens- und sanktionsrechtlichen Aspekten: Die vorgesehenen Maximalfristen sind unangemessen und der Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße erscheint unverhältnismäßig.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Verlängerung der Übergangsfrist von § 2b UStG - Nutzung der Übergangsfrist zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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