Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

18.640 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.640)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bedenken bestehen darin, dass die Reform letztlich die Bedingungen für den Zugang zu den Mitteln des Abwicklungs- und Einlagensicherungssystems senkt und damit die Anreize für ein angemessenes Risikomanagement verringern könnte. Die Reform sollte auch die Fortschritte widerspiegeln, die bisher bei der Abwicklungsplanung und -vorsorge der EU-Banken erzielt wurden, beispielsweise bei der Berücksichtigung des Aufbaus verlustabsorbierender Schulden.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dies ist eine Gelegenheit, den makroprudenziellen Rahmen der EU weiter zu harmonisieren und mehr Transparenz, einschließlich Kapitalpuffern, zu schaffen und damit ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu beseitigen. Außerdem bietet sich damit die Gelegenheit, den Rahmen besser abzustimmen und sicherzustellen, dass Kapitalpuffer in Krisenzeiten tatsächlich nutzbar und verfügbar sind. Und schließlich bietet sich die Gelegenheit, die Toolbox für andere Sektoren als Banken zu verfeinern, wie zum Beispiel NBFI.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verbriefung trägt zur Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte bei und ist Teil des umfassenderen Projekts der Kapitalmarktunion (CMU). Die regulatorische Behandlung von Verbriefungen in der EU ist im Vergleich zu der Leistung dieser Anlageklasse im Laufe der Jahre und im Vergleich zu anderen Rechtsräumen nachteilig. Damit die Verbriefungen in der EU wachsen können und die europäische grüne und digitale Transformation unterstützt wird, sind Änderungen bei der regulatorischen Behandlung bei Banken und Versicherern erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit CRR III und CRD VI (final) geht die Durchführungsphase nun auf die Produkte der Stufe 2, z. B. technische Regulierungsstandards/technische Durchführungsstandards (RTS/ITS) und Leitlinien der EBA. Viele dieser Standards werden wichtige Details darüber enthalten, wie der Rahmen auf EU-Banken angewendet werden sollte. Es ist wichtig, dass bei diesem Prozess die von den EU-Co-Gesetzgebern in CRR III und CRD VI vorgesehene Gesamtkapitalbilanz beibehalten wird. Dies ist auch eine Gelegenheit, Teile des Rahmens zu überarbeiten, die unbeabsichtigte Folgen haben könnten oder mit anderen Rechtsordnungen falsch abgestimmt sind und somit einen Wettbewerbsnachteil für EU-Banken darstellen könnten, wie etwa die neuen Regeln für das Marktrisiko (Fundamental Review of the Trading Book - FRTB).

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Vorschlag der EU-KOM zur Überarbeitung der EU-Benchmarks-Verordnung (BMR) soll ihren Anwendungsbereich erheblich verringern. Nur Benchmarks mit Referenzwerten über 50 Mrd. EUR würden automatisch erfasst. Rat und EP haben ihre Positionen finalisiert. Die Schwelle beruht auf der Berechnung der ESMA für börsengehandelte Derivate, die ausschließlich an einem europäischen Handelsplatz gehandelt wurden. Die Daten berücksichtigen OTC-Derivate, die an anderen Handelsplätzen gehandelt werden, nicht. Dies kann dazu führen, dass mehr Nicht-EU-Benchmarks in den BMR einfließen, als die EU-KOM beabsichtigt hatte. Keiner der FX-Spot- oder Nicht-EU-Benchmarks, die betroffen wären, beabsichtigt, in der EU zugelassen zu werden. Das würde bedeuten, dass ihre Verwendung in der EU untersagt wäre.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die RIS soll Kleinanlegern die Möglichkeit geben, sich an den EU-Kapitalmärkten zu beteiligen. Einige ihrer Vorschläge stehen jedoch im Widerspruch zu den Zielen und würden zu Komplexität und Preisinterventionen auf den Kapitalmärkten beitragen. Rat und EP fordern u.a. die Aufhebung des ursprünglich vorgeschlagenen Provisionsverbots, die Verwendung des "Value for Money"-Benchmarks als Aufsichtsinstrument und die Beseitigung der dritten Stufe des "Best Interest"-Tests. Sie könnten noch weiter gehen, um zu gewährleisten, dass der ganzheitliche Wert eines Produkts erfasst wird und die neuen Anforderungen nicht einer Preisregulierung gleichkommen. Das ist insbesondere im Hinblick auf den „Best-Interest-Test“ und "Value for Money" wichtig.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
Nach oben blättern