Stellungnahmen/Gutachten
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18.640 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.640)
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Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung der verschiedenen Verordnungen zur SpSchV
Pragmatische Harmonisierung der Verordnungen, die die Sport- und Freizeitschifffahrt betreffen: Einbeziehung des Seebereichs in die Sportschifffahrtsverordnung, Inbetriebnahme Wasserfahrzeug nur mit CE-Kennzeichen, Zuständigkeit im Befähigungswesen bei beliehenen Verbänden belassen, digitale Theorieprüfung, Ablehnung einer Unterscheidung von E-Motorbooten bei der Fahrerlaubnis, Ersatz Bootszeugnisse durch Fahrtauglichkeitsbescheinigungen, Geltungsbereich § 31 SpSchV konkretisieren, Charterbescheinigung entbürokratisieren, Ausrüstung an Bord der Charterboote pragmatisch halten, Klarstellung der Ausnahmen, insbesondere Ausbildungs- und Charterfahrzeuge (Kleinschifferzeugnis), Vorgaben für die Prüfer im Kontext der Verbandsscheine (Kleinschifferzeugnis).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (6):
- SportbootVermV-Bin2000AbwV 2 [alle SG hierzu]
- SeeSpbootV [alle SG hierzu]
- SpFV [alle SG hierzu]
- SportSeeSchV [alle SG hierzu]
- WasMotRV [alle SG hierzu]
- WasSkiV 1990 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Richtlinie über Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen
Zweck der Einflussnahme ist eine gesetzliche Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll, sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientiert und nicht das Mitführen unnötiger oder den tatsächlichen Anforderungen im Pannenhilfsfall nicht genügender Ausrüstungsgegenstände erfordert, da dies zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge führt.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserten Hochlauf alternativer Kraftstoffe durch nationale Umsetzung der RED III vorantreiben
Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Novelle der REDII Verbraucherinteressen in den Fokus zu nehmen. Die Emissionseinsparung soll bis 2030 noch ambitionierter vorangetrieben werden (höhere Biokraftstoffquoten). Maßnahmen für bezahlbaren Strom, Steigerung EE-Anteil, Stärkung & Flexibilisierung des Netzes, Laststeuerung, verbraucherfreundliche Regelung zum Bidi-Laden sowie die dafür nötigen Zugänge zu Fahrzeugdaten etc. sollen umgesetzt werden. Zuverlässige und lückenlose Zertifizierung von (fortschrittlichen) Biokraftstoffen muss gewährleistet werden, um Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden. Widersprüche zwischen EU-Verordnung ReFuelEU Aviation und nationaler Umsetzung RED II Novelle sollen aufgelöst werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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16.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Klimaschutzgesetzes - Weiterer Handlungsbedarf beim Verkehr
Die Änderung des KSG sieht fortan die Betrachtung der Klimaschutzziele über alle Sektoren vor. Trotz der dann faktischen Auflösung der einzelnen Sektorziele im nationalen Recht bleiben auf europäischer Ebene über den ESR-Mechanismus weiterhin sektorale Minderungsziele bestehen und verlangen auch vom Verkehrssektor weitere und zügige Emissionsminderungen. Aus Sicht des ADAC muss die Bezahlbarkeit von Mobilität und Teilhabe für alle gewährleistet bleiben. Darüber hinaus sind zusätzliche Impulse aus Politik und Wirtschaft bei Antriebs- und Energiewende erforderlich.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8290
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/8670
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes - Drucksache 20/8290 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/11183
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8290, 20/8670 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/8290
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zur Änderung des GEIG für den bedarfsorientierten Ausbau von LIS
Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Batt-EU-AnpG für klare Regeln beim Batterierecycling und für mehr Verbraucherschutz
Der ADAC begrüßt diese Bestrebungen, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien betrachtet und damit die etablierten und effizienten Strukturen im Bereich der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien beibehält, konstruktiv weiterentwickelt und den Verbraucherschutz berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC spricht sich für die Priorisierung der Verkehrssicherheit in der StVO aus.
Grundsätzlich befürwortet der ADAC bei der Planung von verkehrlichen Maßnahmenoptionen das Interesse der Bewohner mit den Interessen der Besucher und Pendler in eine Balance zu bringen. Neuerungen bei der Parkraumbewirtschaftung oder beispielsweise die Regelung, die Anordnung von Tempo 30 auf sensiblen Streckenabschnitten bei Bedarf ausweiten zu können, ohne damit eine Regelumkehr von Tempo 50 auf Tempo 30 innerorts festzuschreiben, sind daher in der Verhältnismäßigkeit vor Ort zu prüfen. Zudem macht der ADAC Vorschläge zur Vereinfachung der StVO.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)
Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein: - 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge - Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der Promovierendenvertretung - Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen - Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Promovierende am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: GASCADE Gastransport GmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: