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404 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (404)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Ausschreibung von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigende und zu refinanzierende Anforderungen: Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Schulungen für Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten zum Schutz der beförderten Menschen mit Behinderung vor Gewalt. Selbstbestimmte Mobilität z. B. durch einen Anspruch auf Mobilitätsassistenz. Angemessene Fahrzeiten bei Fahrten zu Schule & WfbM. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen. Ergänzung des § 83 SGB IX um einen Leistungsanspruch der hauptsächlich befördernden Sorgeberechtigten zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Beförderung von minderjährigen Kindern mit Behinderung. Streichung des § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffenen. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt und sexuelle Übergriffe..., ...versetzen und hierdurch gewalttätiges Verhalten auslösen. Gewalt in diesen Settings ist..., ...Risikofaktoren, die Gewaltvorkommnisse in derartigen Situationen..., ...Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ... nicht hinreichend vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...schwert. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Haltestellen des ÖPNV kann es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsmitteln des ÖPNV vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsbetriebe des ÖPNV über Gewaltschutzkonzepte verfügen müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...drakonische Strafen. Diese Gewalt ist Ausdruck des patriarchalen..., ...dadurch nicht einmal mehr digital an Bildung, Austausch..., ...Klasse betrachtet und gewaltsam unterdrückt. Es besteht..., ...die Macht illegal und gewaltsam übernommen hat und ..., ...Taliban-Regimes: Die effektive Herrschaftsgewalt der Taliban in Afghanistan..., ...systematischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind. 3. Anerkennung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen das unverjährbare Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung,die Stärkung des Kindeswohls,die Anerkennung vielfältiger Familienformen sowie die Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge-und Umgangsrecht. Die Lebensrealitäten binationaler, migrantischer und transnationaler Familien müssen stärker berücksichtigt werden. Notwendig sind traumasensible Schutzmechanismen in Abstammungsverfahren,eine Kindeswohlauslegung, die Mehrsprachigkeit, kulturelle Identität, grenzüberschreitende Bindungen einbezieht und barrierefreie Informationen. Zudem braucht es Schutz vor missbräuchlicher Kontrolle durch Sorge-und Umgangsregelungen, Erleichterungen in Pass-und Ausländerangelegenheiten, diskriminierungssensible Standards im Kinderschutz und die Anerkennung transnationaler Familienstrukturen

    • Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erfahrungen sexualisierter Gewalt, Folter, politischer Verfolgung..., ...wenn Anhaltspunkte für Gewalt-, Flucht-, Verfolgungs..., ... dazu führen, dass von Gewalt, Verfolgung oder Zwang..., ...Schutz vor miterlebter Gewalt, auf Beteiligung an Entscheidungen..., ...vollständig zu verstehen. In von Gewalt geprägten Beziehungen ..., ...Kontrollzwangs und der psychischen Gewalt, um den*die migrantischen..., ...Trainingskursen oder Gewaltpräventionsmaßnahmen innerhalb einer..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt im Umgangsrecht (§ 1632..., ...Entwurfs, da er häusliche Gewalt erstmals ausdrücklich ..., ...anerkennt, dass häusliche Gewalt nicht unmittelbar gegen..., ...Berücksichtigung des Miterlebens von Gewalt zwischen den Eltern schließt..., ...unmittelbares Ziel der Gewalt war, jedoch den Auswirkungen häuslicher Gewalt im familiären Umfeld ausgesetzt..., ...Neuregelungen zu häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht..., ...Umgang nach häuslicher Gewalt, ausdrücklich. Sie sind..., ...Umgangskontakte für gewaltbetroffene Elternteile und Kinder..., ... vorausgegangener Gewaltbeziehungen unzumutbar sein ..., ...die Dynamiken häuslicher Gewalt sowie der Sicherstellung..., ...auszugestalten, dass auch digitale Kommunikationsformen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Inhalten sind ..., ...Voraussetzung dafür, dass digitale Spiele in Deutschland..., ...auch die Merkmale Gewaltverherrlichung und Verletzung ..., ...geprüft. Titel, die gewaltverherrlichend sind oder die Würde..., ...Definition frei von Gewaltverherrlichung und frei von menschenwürdeverletzenden..., ...etwa der Darstellung von Gewalt gemäß § 131 StGB, wird..., ...kein Kennzeichen. Für digitale Spiele, die als Telemedien..., ...folglich sicher, dass Gewaltverherrlichung und andere Verletzungen..., ...das Spiel keine gewaltverherrlichenden Inhalte enthält..., ... welche Inhalte gewaltverherrlichend oder menschenwürdeverletzend..., ...der USK, der Stiftung Digitale Spielekultur, der esports...
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