Stellungnahmen/Gutachten
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1.189 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.189)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...__ 3 Kindeswohl (§ 1626 BGB) Der bff begrüßt ausdrücklich..., ...Übertragung der Sorge (§ 1634 BGB) Der bff begrüßt die hier..., ...Ausübung von Umgang (§ 1678 BGB) Die Wohlverhaltenspflicht..., ...Häusliche Gewalt (§ 1680 BGB) Dieser neu eingeführte..., ...Umgangspflegschaft nach § 1682 BGB übertragen wird. Es muss..., ...sollte außerdem in § 1680 BGB oder in § 1679 BGB eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novelle des Mietrechts greift das Ministerium ein sehr wichtiges Anliegen im Mietrecht auf und verfolgt das Ziel, die Belastungen der Mietenden gegenüber steigenden Kosten einzudämmen sowie bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Um diesem Ziel wirksam und langfristig gerecht zu werden, wird aus Sicht des DENEFF EDL_HUB leider jedoch ein wichtiger Bereich in der Novelle nicht berücksichtigt: die explodierenden Betriebskosten, die insbesondere durch unsanierte Heizungsanlagen verursacht werden. Sie haben schon jetzt enorme soziale Sprengkraft. Denn insbesondere in älteren, unsanierten Gebäuden machen die Kosten für die Beheizung der Gebäude bereits mehr als 50% der Warmmiete aus und führen damit zu steigenden Belastungen für Mietende.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 24.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Möglichkeit (gemäß § 559 BGB): Die Umstellung der Heizungsanlage..., ...Möglichkeit (gemäß § 556c BGB): Die Umstellung der Heizungsanlage..., ...deren Umlage durch § 556c BGB geregelt wird, funktioniert..., ...empfehlen wir daher, § 556c BGB so auszugestalten, dass..., ...§ 556c Absatz 1 Nummer 2 BGB (Umlage überwiegend erneuerbarer..., ...Satzes in § 556c Absatz 1 BGB (Konkretisierung zum Kostenregime) 556c Absatz 1 BGB sollte wie folgt ergänzt..., ...klarstellende Verweis auf § 559 BGB stellt eine systematische..., ...Monat (angelehnt an § 559 BGB) wird sichergestellt,..., ...Satzes in § 556c Absatz 1 BGB (Kostendeckel und Nachweis) § 556c Absatz 1 BGB sollte wie folgt ergänzt..., ...der Anpassung des § 556c BGB ist auch eine zeitgemäße..., ...WärmeLV) erforderlich. § 556c BGB und WärmeLV bilden in der..., ...untrennbare Einheit: Während das BGB die mietrechtliche Umlagefähigkeit..., ...gesetzgeberische Anpassungen im BGB in ihrer Wirkung begrenzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europaweit harmonisierte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht
Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert
- Bereitgestellt von: PayPal Limited am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1, 506 Absatz 1 Satz 1 BGB-RefE, Form der Vertragserklärungen..., ... Abs. 1, 506 Abs. 1 S. 1 BGB-RefE Verbraucherdarlehensverträge..., ...der Textform i.S.d. § 126b BGB bedürfen. Wir gehen hierbei..., ...kann. §492a Absatz 1a BGB-RefE, Zulässige Kopplungsgeschäfte..., ...Ausnahme in § 492a Abs. 1a BGB-RefE zu eng gefasst. ..., ...verbunden ist.“ §505b BGB-RefE, Risikobasierte Proportionalität..., ...Proportionalitätsgrundsatzes in § 505b Abs. 2 BGB-RefE, der vorsieht, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
- Bereitgestellt von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die ..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...Verbindung mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die Mitteilung..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...Marktes gem. § 492 Abs. 9 S.1 BGB-neu zu erhalten. Das ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...überträgt (§ 1626a Abs. 1 BGB). Letzteres ist nur zu ..., ... des § 1684 Abs. 2 BGB haben Eltern schließlich..., ...Elternschaft (§§ 1591, 1592 BGB) – automatisch auch dann..., ...nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB ist der Aufwand an sich..., ...1626a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB. 25 Stellungnahme des ..., ...die Regelung des § 1626a BGB bewährt habe. Die Regelung..., ...Stiefelternteil (§ 1687b BGB) zu nennen. Dieses wird..., ...Nach § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört der Umgang zu beiden..., ...Elternteilen, § 1684 Abs. 1 BGB.40 Die Eltern haben nicht..., ...sind.55 Nach § 1684 Abs. 4 BGB kann das Familiengericht..., ...ist (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB). Eine Beschränkung des..., ...wäre (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB). Die Hürde für einen ..., ...Rahmen des § 1684 Abs. 4 BGB noch einmal genauer zu ..., ...1606 Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB der angemessene Unterhalt..., ...orientiert (§ 1612a Abs. 1 BGB), erhöht sich daher der..., ... des Kindes nach § 1612b BGB, grundsätzlich beiden ..., ...Kindesunterhalts (§ 1628 BGB) oder die Bestellung eines..., ...Ergänzungspflegers (§ 1909 BGB) beantragt werden. Hier..., ...den Beistand (§§ 1712 ff. BGB i.V.m. § 55 SGB VIII) ..., ...nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst.79 In Fällen der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll die Richtline (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Recht-auf-Reparatur-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, besteht aus Sicht des BDI folgender Nachbesserungs- und Klarstellungsbedarf: 1:1 Umsetzung erforderlich; Überschießende Umsetzung vermeiden; Rechtsunsicherheit vermeiden; Übergangsfrist einführen; zügige Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vor, § 434 Abs. 3 Satz 2 BGB um das Merkmal der „Reparierbarkeit..., ...sie im Hinblick auf § 434 BGB geplant ist, ab. Rechtsunsicherheit..., ...434 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 BGB bestimmen. Künftig kann..., ...nach den neuen §§ 479a ff. BGB-E sollen ab dem Zeitpunkt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Veit/Schmidt, BGB § 1629..., ...wird (siehe hierzu BeckOK BGB/Schmalenbach BGB § 675f..., ...eröffnungsbefugnis der – auch im BGB bereits verwendete – Begriff..., ...vgl. Grüneberg/Ellenberger BGB § 113 Rn. 4). Zur Erweiterung..., ...zur elterlichen Sorge im BGB wären dann auch sämtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Veit/Schmidt, BGB § 1629..., ...wird (siehe hierzu BeckOK BGB/Schmalenbach BGB § 675f..., ...Alleineröffnungsbefugnis der – auch im BGB bereits verwendete – Begriff..., ...vgl. Grüneberg/Ellenberger BGB § 113 Rn. 4). Zur Erweiterung..., ...zur elterlichen Sorge im BGB wären dann auch sämtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
-
BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Veit/Schmidt, BGB § 1629..., ...wird (siehe hierzu BeckOK BGB/Schmalenbach BGB § 675f..., ...Allein-eröffnungsbefugnis der – auch im BGB bereits verwendete – Begriff..., ...vgl. Grüneberg/Ellenberger BGB § 113 Rn. 4). Zur Erweiterung..., ...zur elterlichen Sorge im BGB wären dann auch sämtliche...
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Zu Regelungsvorhaben: