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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.667)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Deutschland sollte nach dem Vorbild der USA und in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 1 UNCAC eine umfassende Nationale Strategie zur Bekämpfung der Korruption vorlegen. Bereits 2021 hat das Weiße Haus die Bekämpfung von Korruption in seiner Antikorruptionsstrategie als eine Priorität erklärt. Die deutsche Antikorruptionsstrategie sollte die Gefahren und Risiken der Korruption in allen Gesellschaftsbereichen und für die nationale Sicherheit analysieren, die konkreten Handlungsfelder identifizieren und Empfehlungen zur effizienteren Korruptionsbekämpfung sowie zur Stärkung der Integrität herausarbeiten. Auf dieser Grundlage sollten Bundestag und Bundesregierung einen verbindlichen Aktionsplan für die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen verabschieden.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.04.2024

        • Bundesregierung:

      • 16.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Transparency fordert Mindeststandards für die Regulierung von Interessenvertretung in der gesamten EU sowie die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters in allen EU-Mitgliedstaaten. Ähnlich wie im Falle von BORIS, einer Datenbank, die die Datensuche von wirtschaftlich Berechtigten in allen EU-Transparenzregistern ermöglicht, sollten die Daten aus allen Lobbyregistern der EU miteinander verknüpft werden. Die Verknüpfung der Handelsregister auf europäischer Ebene kann insoweit als Vorbild dienen. Die Richtlinie sollte zudem die Einrichtung einer unabhängigen Ethikbehörde vorsehen, die die Umsetzung der Lobby- und Transparenzregelungen beaufsichtigt. Diese sollte mit ausreichenden Ressourcen sowie Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet sein.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.04.2024

        • Bundesregierung:

      • 16.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Rechtsformen der zivilgesellschaftlichen Organisationen können zu Zwecken der illegitimen Einflussnahme durch autoritäre Staaten missbraucht werden. Das zeigen Beispiele wie die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ (russische Einflussnahme) oder „Fight Impunity“ (Katargate). Um dem vorzubeugen, sollten weitreichende Offenlegungspflichten eingeführt werden. Insbesondere müsste es eine Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen geben, ähnlich wie im Handelsrecht für Unternehmen geregelt (§§ 325 ff. HGB). Wichtig wäre die Einführung von Transparenzschwellen für jegliche Art von Zuwendungen (Spenden, Darlehen, usw.) unter Angabe der natürlichen/juristischen Personen sowie institutioneller Förderung. Zudem sollten gesetzliche Vorschriften zur Vereinsrechnungslegung eingeführt werden.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.04.2024

        • Bundesregierung:

      • 16.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Transparency Deutschland begrüßt, dass die Eckpunkte des BMWK für das Rüstungsexportkontrollgesetz zentrale Aspekte der Korruptionsbekämpfung im Rüstungssektor aufgreifen, insb. im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Es ist wichtig, dass Genehmigungsanträge von Unternehmen oder Personen, soweit Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen, ausgesetzt oder abgelehnt werden. Transparency fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen um das Korruptionsrisiko, die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Bestechung ausländischer Amtsträger in der Verteidigungsindustrie sowie Schulungen der Mitarbeitenden des BAFA zu den Risiken der Bestechung ausländischer Amtsträger.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3368 - Expertenanhörungen und Konsultationsprozess zum Rüstungsexportkontrollgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Transparency Deutschland begrüßt, dass die Eckpunkte des BMWK für das Rüstungsexportkontrollgesetz zentrale Aspekte der Korruptionsbekämpfung im Rüstungssektor aufgreifen, insb. im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Es ist wichtig, dass Genehmigungsanträge von Unternehmen oder Personen, soweit Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen, ausgesetzt oder abgelehnt werden. Transparency fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen um das Korruptionsrisiko, die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Bestechung ausländischer Amtsträger in der Verteidigungsindustrie sowie Schulungen der Mitarbeitenden des BAFA zu den Risiken der Bestechung ausländischer Amtsträger.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3368 - Expertenanhörungen und Konsultationsprozess zum Rüstungsexportkontrollgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Transparency fordert, die Transparenz bei Umweltstraftaten durch einen öffentlichen Zugang zu Gerichtsurteilen sowie die öffentliche Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu verbessern. Durch spezialisierte Koordinierungsstellen (z.B. Vernetzungsstelle und Schwerpunktstaatsanwaltschaft) müssen die Kooperation und Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden vertieft und die Effizienz der Kriminalitätsbekämpfung erhöht werden. Die Ressourcen von Polizei und Justiz müssen aufgestockt werden. Es braucht ein Vermögenseinziehungsgesetz, wobei hierfür Nachbesserungen am Referentenentwurf des Vermögensverschleierungsgesetzes nötig sind, um eine tatsächliche Beweislastumkehr einzuführen. Zudem sollten Hinweismöglichkeiten und der Schutz von Whistleblowern im Umweltbereich verstärkt werden.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.05.2024

      • 15.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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