Stellungnahmen/Gutachten
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21.421 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.421)
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Zu Regelungsvorhaben:
- Für die Einführung eines Fördermechanismus (Differenzkontrakte), um einen sicheren und planbaren Investitionsrahmen zu schaffen, der den Bau neuer und die Umstellung bestehender Speicher anreizt. - Für einen integrierten Planungsprozess, der sicherstellt, dass ausreichend H2-Speicherkapazitäten unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und im Einklang mit dem Wasserstoffmarkthochlauf entwickelt werden. - Für die Einführung eines Amortisationskontos, um die regulatorischen Referenzerlöse und damit vor allem die Kosten für die Speicherentwicklung möglichst verursachungsgerecht verteilen zu können.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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14.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
REACH und Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit nutzen
Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europäische Gesetzgebung zu Lebensmittelkontaktmaterialien verbessern
Die EU-Rahmengesetzgebung zu Lebensmittelkontaktmaterialien muss dringend überarbeitet werden, da lt. Analyse des EU-Parlaments, kein ausreichender Schutz vor Chemikalien gewährleistet werden kann und die Gesetzgebung für viele Materialien nicht harmonisiert ist. Die Regierung und Parteien sind über den Rat und das Parlament an der Revision und Umsetzung der Gesetze beteiligt. Ziel der Interessenvertretung ist es, den Schutz von Verbrauchern (und der Umwelt) vor Chemikalien in Lebensmittelkontaktmaterialien zu erhöhen, indem die EU-Rahmengesetzgebung sowie untergeordnete Regelungen angepasst werden. Insbesondere Verwendungsbeschränkungen für besorgniserregende Stoffe stehen im Vordergrund.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Maßnahmen für den Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen umsetzen
Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen vorgelegt. Dieser beschreibt laufende Aktivitäten Deutschlands auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zum Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Diese Aktivitäten gewährleisten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Zudem sind Zielsetzungen und zukünftige Maßnahmen im Aktionsplan sehr unkonkret und ohne Umsetzungsfristen beschrieben. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen einen konkreten und ambitionierten Maßnahmenplan zur Verbesserung des Schutzes vor hormonell wirksamen Stoffen aufzustellen und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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12.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Maßnahmen für den Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen umsetzen
Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen vorgelegt. Dieser beschreibt laufende Aktivitäten Deutschlands auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zum Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Diese Aktivitäten gewährleisten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Zudem sind Zielsetzungen und zukünftige Maßnahmen im Aktionsplan sehr unkonkret und ohne Umsetzungsfristen beschrieben. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen einen konkreten und ambitionierten Maßnahmenplan zur Verbesserung des Schutzes vor hormonell wirksamen Stoffen aufzustellen und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Maßnahmen für den Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen umsetzen
Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen vorgelegt. Dieser beschreibt laufende Aktivitäten Deutschlands auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zum Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Diese Aktivitäten gewährleisten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Zudem sind Zielsetzungen und zukünftige Maßnahmen im Aktionsplan sehr unkonkret und ohne Umsetzungsfristen beschrieben. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen einen konkreten und ambitionierten Maßnahmenplan zur Verbesserung des Schutzes vor hormonell wirksamen Stoffen aufzustellen und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle zur Fahrschülerausbildung - Beibehaltung
Der IDF spricht sich klar für die Beibehaltung der bisherigen sich bestens bewährten Fahrschüler-ausbildung aus. Die Inhalte bisher gültigen Fahrschülerausbildungsordnung dürfen keinesfalls anwachsen. Sollten Änderungen vorgenommen werden, ist ein klares Augenmerk auf die zu bestellenden Gutachter zu richten, dass diese nicht – wie in der Vergangenheit offensichtlich erfolgt – Ergebnisse präsentieren, die zu Lasten objektiver Aussagen wirtschaftliche Interessen widerspiegeln
- Bereitgestellt von: Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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26.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG), Betretungsrecht
Aufrechterhaltung des Betretungsrechts im Wald, speziell mit Fahrrädern
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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26.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: