Stellungnahmen/Gutachten
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18.770 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.770)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Reform der Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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18.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abgrenzungsfragen Dienst-/Arbeitsverträge bzw. abhängige Beschäftigung/Selbständigkeit
Engagement für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängige Beschäftigung/Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. bei der Abgrenzung Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen
- Bereitgestellt von: Hays am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. - Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen - Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag - Vermögenssteuer wiedereinführen - Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. - Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. - Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen - Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag - Vermögenssteuer wiedereinführen - Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. - Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alleinerziehende finanziell unterstützen
Steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz (EStG) zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterentwickeln.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)
Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Bestand oder der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. - Streichung oder zumindest Herabsetzung der Ehebestandszeit auf ein Jahr. - Streichung der Wohnsitzauflage des § 12a AufenthG. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, muss gemäß des Art. 59 (2) der Istanbul-Konvention gewährleistet werden. - Insbesondere für Personen ohne Papiere oder mit Duldung muss ein verlängerbarer Aufenthaltstitel aus persönlichen Gründen oder zur Mitwirkung im Strafverfahren geschaffen werden. - Fachkräfte und Mitarbeitende in allen Behörden müssen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet werden, dabei muss die intersektionale Perspektive dringend berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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08.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschenhandel: Umsetzung Europaratskonvention
Umsetzung Europaratskonvention mit Eingaben in den Nationalen Aktionsplan. Konkret u.a.: Einsatz für verlängertes Aufenthaltsrecht, Entschädigung und Familiennachzug für Betroffene von Menschenhandel, umfassende Schutzrechte unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fachkräfteeinwanderung für Frauen/ Erwerbspotenziale von Frauen mit Migrationsgeschichte
- Antragstellung (Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel) vereinfachen und entbürokratisieren. - Zügige Anerkennung schulischer Abschlüsse und beruflicher Qualifikationen, informell erworbene berufliche Kompetenzen sind anzuerkennen. - Entwicklung modularisierter Angebote zur beruflichen (Weiter-)Qualifizierung, Ausbildungs- und Beschäftigungsphasen durch berufsspezifische Sprachvermittlung unterstützen. - Betriebe: niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung für den Betrieb und die Arbeitskräfte, Angebote wie die Jugendmigrationsdienste, die Migrationsberatung für Erwachsene oder die Faire Mobilität bedarfsgerecht ausbauen. - Familiennachzug ermöglichen. Bei mitreisenden Kindern ist auf die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung und den Nachweis von ausreichendem Wohnraum zu verzichten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: