Stellungnahmen/Gutachten
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221 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StPO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (221)
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzungsgenehmigung der Rechercheplattform Bundes-VeRA für das BKA und die Bundespolizei
Die Entscheidung der Bundesinnenministerin, dem BKA und der Bundespolizei die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform "Bundes-VeRA" zu untersagen, ist dringend zurückzunehmen. Die Notwendigkeit datenbankübergreifender Analyseplattformen ist aus fachlicher Sicht alternativlos und muss sich anbieterunabhängig an den Bedarfen der Kolleginnen und Kollegen ausrichten, die diese Systeme im täglichen Dienst anwenden. Das Bundeserfassungsgericht hat klargestellt, dass die automatisierte Datenauswertung zur vorbeugeden Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9495
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren
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BT-Drs. 20/9495
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftat nach § 100 b Abs. 2 StPO (bisher § 100 a Abs. 2 StPO) begangen wurde und mit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beispielsweise in § 103 StPO finden. 3. Zum anderen..., .... in den §§ 102 und 103 StPO. Im VVBG-E würde hierdurch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der E-Evidence-Verordnung: Rechtssichere Vorgaben für TK-Unternehmen
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und verhältnismäßiger Vorgaben bei der Umsetzung der E-Evidence-Verordnung. Dabei sollen insbesondere kleine und mittlere Telekommunikationsunternehmen nicht durch unverhältnismäßige Bürokratie belastet werden, sondern rechtssichere und praktikable Prozesse erhalten.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personen (§ 53 und § 53a StPO) (z. B. Rechtsanwälte, ..., ...Auflistung in § 53 Abs. 1 Nr. 4 StPO)? 1. Existiert für alle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beispielsweise in § 103 StPO finden. 3. Zum anderen..., .... in den §§ 102 und 103 StPO. Im VVBG-E würde hierdurch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts: Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens 2026
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzt sich der BWD vor allem für folgende Änderungen der berufsrechtlichen Regelungen ein: 1. Grundlegende Neuausrichtung der Regelungen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA 2. Einführung einer berufsrechtlich verankerten Bereichsausnahme hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes 3. Berufsrechtliche Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Mandatsarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 4. Einführung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschlagnahmeschutz nach § 97 Abs. 1 StPO. Aber auch unterhalb der..., ...gesetzgeberische Anpassungen in § 97 StPO effektiv umgesetzt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatgeheimnissen • § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht • § 97 StPO, Beschlagnahmeverbot •...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beispielsweise in § 103 StPO finden. 3. Zum anderen..., .... in den §§ 102 und 103 StPO. Im VVBG-E würde hierdurch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beispielsweise in § 103 StPO finden. 3. Zum anderen..., .... in den §§ 102 und 103 StPO. Im VVBG-E würde hierdurch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV lehnt den Entwurf eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes ab.
Der DAV kritisiert die weitreichende Ausweitung der Befugnisse der Zollverwaltung sowie die geplante Verlagerung zentraler Eingriffsbefugnisse in ein administratives/verwaltungsrechtliches Verfahren. Aus Sicht des DAV führt der Entwurf zu einer problematischen Vermischung von präventiven und repressiven Maßnahmen, senkt die Eingriffsschwellen erheblich ab und schafft unklare sowie weit gefasste Rechtsbegriffe. Besonders kritisch bewertet wird die Einführung eines eigenständigen administrativen Verfahrens zur Ermittlung und Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft, das ohne hinreichenden strafrechtlichen Verdacht auskommt und faktisch zu einer Beweislastumkehr zulasten der Betroffenen führen kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dienen, soweit nicht die StPO vorrangig ist. Insbesondere..., ...Gemäß § 111j Abs. 1 S. 1 StPO werden Beschlagnahme und..., ...Einziehung nach § 111b Abs. 1 StPO, sei es bei der im Entwurf..., ...Vorschriften des StGB und der StPO, zum anderen auch aus dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestellen. §§ 142 bis 143a StPO gelten entsprechend. ..., ...FamFG hinzuweisen. § 141 StPO gilt entsprechend. § 427..., ...Regelungen der §§ 142 bis 143a StPO sollten deswegen entsprechend..., ...Sicherheitsleistung findet § 116a StPO entsprechend Anwendung....
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Zu Regelungsvorhaben: