Stellungnahmen/Gutachten
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21.421 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.421)
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitsschutz an die Arbeitswelt 4.0 anpassen
Lieferando setzt sich dafür ein, dass die Arbeitsstättenverordnung an das digitale Zeitalter angepasst wird, da Unternehmen deren Geschäftsmodell auf Digitalisierung und zu weiten Teilen auf mobilem Arbeiten basieren, durch die derzeitige Fassung des Gesetzes mit unpraktikablen und veralteten Anforderungen konfrontiert sind.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kopplung des steuerfreien arbeitgeberseitigen Essenszuschusses an die Inflation
Lieferando setzt sich dafür ein, den Gesamtbetrag für steuerfreie Essenszuschüsse ab 2025 anzuheben. Dies soll durch eine paritätische Verteilung erfolgen und jährlich auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichermaßen an die Inflation angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens
Eine Vermeidung von Redundanzen im Melde- und Anzeigewesen trägt dazu bei, die administrative Belastung der Banken zu reduzieren, ohne dabei die Risiken für das Finanzsystem zu erhöhen. So sollte beispielsweise das deutsche Millionenkreditmeldewesen abgeschafft werden, da es eine Doppelung zum europäischen Kreditregister AnaCredit darstellt. Doppelmeldungen im Handels- und Transparenzregister könnten durch deren elektronische Vernetzung vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Funktionsfähigkeit genossenschaftlicher Institutssicherung erhalten
Nationale Sicherungs- und Insolvenzregeln sind bereits heute bestens geeignet, um maximalen Einlegerschutz zu garantieren. Für die Ablösung effizienter nationaler Absicherungsmechanismen zugunsten eines pauschalen EU-Abwicklungsregimes besteht kein Anlass. Regionalbanken sind nicht systemrelevant und durch nationale Systeme vollständig abgesichert. Die Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf nicht-systemrelevante Banken würde die Finanzstabilität nicht erhöhen und einen unnötigen Eingriff in die effektive nationale Praxis darstellen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Lieferkettenregulierung an europäisches Recht anpassen
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sorgt für viel Bürokratie und stellt Unternehmen unter Generalverdacht. Die EU-Kommission möchte die Einführung der europäischen Richtlinie entsprechend verschieben und anpassen. Der deutsche Gesetzgeber sollte dieser Entwicklung folgen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sonderabschreibungen für den privaten Wohnungsbau
Wir fordern, steuerliche Anreize für den privaten Wohnungsbau durch Sonderabschreibungen
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Altersvorsorgedepots
Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung unter Druck. Infolgedessen sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht privat vorsorgen, sind für ihren Ruhestand unzureichend abgesichert. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot wäre aus Sicht des GVB ein geeignetes Instrument. Um Anreize für frühzeitiges Investieren und damit einen möglichst langen Investitionszeitraum zu schaffen, sollten Anspar- und Auszahlphase mit einem hohen Steuervorteil verbunden sein. Gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantien oder Mindestverzinsungen sollten nicht vorgeschrieben werden. Die Risikobereitschaft und damit verbundene Inanspruchnahme von Garantien muss individuelle Entscheidung des Kunden sein.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des europäischen Verbriefungsmarkts (Verbriefungsrichtlinie EU 2017/2402)
Eine Reform des europäischen Verbriefungsmarkts ist notwendig, um die Bankfinanzierung des Mittelstands zu stärken und so mehr Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. Ziel ist eine Änderung der Verbriefungsrichtlinie EU 2017/2402.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Referenzwert-Dokuments
Im Rahmen der Benchmark- oder Referenzwert-Verordnung (EU/596/2014) müssen Banken ihre Kunden beim Abschluss eines Verbraucher- oder Immobiliardarlehens über den verwendeten Referenzwert (z.B. EURIBOR), seine Administratoren und „dessen mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher“ informieren. Dies geschieht mithilfe eines Informationsblattes, dem sog. Referenzwert-Dokument. Die Verordnung ist eine Reaktion des Europäischen Gesetzgebers auf die Manipulation von Referenzwerten. Ziel ist es dieses Referenzwert-Dokument abzuschaffen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vor dem Abschluss eines Wohnimmobilienkredits erhalten Verbraucher ein Merkblatt (European Standardised Information Sheet, kurz: ESIS). Unser Ziel ist dieses Merkblatt zu vereinfachen. Grundlage hierfür ist die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: