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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (20.745)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich im Rahmen von NIS2 ein für: - Einführung angemessener Umsetzungsfristen insbesondere für KMU - Strenge Umsetzung der NIS2-Richtlinie ohne nationale Überregulierung - Unselbstständige Ergänzungsleistungen nachrangig einordnen - Berücksichtigung statt Einhalten des Standes der Technik - Rücknahme der IKT-Einschränkung für wichtige Unternehmen - Korrektur der Anwendung europäischer Zertifizierungsschemata - Keine Meldepflicht für Vorfälle mit lediglich finanziellen Verlusten - Angemessene Durchsetzungsmaßnahmen und Prüfungen auch für wichtige Einrichtungen

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 04.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppen: keine Relativierung der Anforderungen oder dauerhafte Abweichungen von der gemeinsamen Planungslogik - Onkochirurgische Eingriffe: keine zu differenzierte Betrachtung nach Leistungsgruppen bei onkologischer Zentren - Koordinierungsfunktion: Ausgestaltung mit klarem regionalen Bezug und Verbindung zur Versorgungsrolle - Vorhaltevolumen: je Land und Leistungsgruppe fallunabhängig ausgestalten - Auszahlung des Vorhaltebudgets: über einen Vorhaltefonds um Fehlanreizen entgegenwirken - Transformationsfonds: Schaffung Ausnahmeregelung im Rahmen des Wettbewerbsrechts und analoge Weiterentwicklung Strukturfonds - Notfallreform: zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem KHVVG, konsistente Einbindung der Notfallstufen und Koordinierungsfunktion

    • Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 04.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      DG Umwelt der Europäischen Kommission beabsichtigt erneut, D4, D5 und D6 bei der Stockholm-Konvention als POP-Stoffe zu nominieren. Hierfür gibt es keine ausreichende Basis, so dass sich CEFIC (Sektorgruppe Silicones Europe) dafür einsetzt, dass die Mitgliedsstaaten sich bei der DG Umwelt dafür einsetzen, dass diese von einer Nominierung Abstand nimmt.

    • Bereitgestellt von: European Chemical Industry Council a.i.s.b.l. am 04.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 14.02.2025

      • 19.03.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes sind zusätzliche regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich. Dazu gehören unter anderem ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell sowie Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff. Daneben sind für eine planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen notwendig. Zur Unterstützung dieser Punkte wird eine Interessenvertretung betrieben.

    • Bereitgestellt von: Nowega GmbH am 04.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7915 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Validierter Zwischenbericht über ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem KWSG beabsichtigt die Bundesregierung den Bau von gesicherter und steuerbarer Stromerzeugungsleistung in Kombination mit einem Kapazitätsmechanismus anzureizen. Der VIK begrüßt diesen Schritt, da sich gezeigt hat, dass marktgetrieben kein ausreichender Zubau von neuen Kraftwerken erfolgt. Da die gesicherte Leistung in Deutschland stetig abnimmt und sich vermehrt Knappheitspreise am Strommarkt zeigen (siehe 6.-7. November 2024), spricht sich der VIK dafür aus, dass das KWSG noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verabschiedet wird. Der VIK erneuert ebenfalls seine Position, dass keine weitere gesicherte Leistung endgültig stillgelegt werden sollte, bis nicht adäquater Ersatz ans Netz gegangen ist.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 03.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten für einen Beitrag zur Versorgungssicherheit
    • Adressatenkreis:
      • 28.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13585) der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003 / 87 / EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)“. Die europäische Rechtsgrundlage für den Emissionshandel bilde die Richtlinie 2003 / 87 / EG (EU-Emissionshandelsrichtlinie). Die Umsetzung des europäischen Regelungsrahmens in nationales Recht erfolge in Deutschland seit 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Der VIK hat an der öffentlichen Konsultation zum Referentenentwurf teilgenommen.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 03.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 13.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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