Stellungnahmen/Gutachten
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18.899 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.899)
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Zu Regelungsvorhaben:
Schifffahrtsstandort Deutschland und steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 zwecks Streichung einer vorzeitigen Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den europäischen Emissionshandel (ETS I), der Vereinfachung von Nachkorrekturen in der Emissionsberichterstattung sowie der Änderung der für 2026 und 2027 angedachten oder aber grundsätzlich möglichen Preisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 zwecks Streichung einer vorzeitigen Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den europäischen Emissionshandel (ETS I), der Vereinfachung von Nachkorrekturen in der Emissionsberichterstattung sowie der Änderung der für 2026 und 2027 angedachten oder aber grundsätzlich möglichen Preisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
AVBFWV zukunftssicher gestalten
Novelle AVBFernwärmeV kommt für Wärmewende besondere Bedeutung zu. Wir sehen Handlungsbedarf: 1. Eine trennscharfe Aufteilung der Kosten in den Preisblättern in verbrauchsunabhängig, leistungsabhängig und verbrauchsabhängig sollte aus Effizienzgründen vermieden werden. 2. Die Definition der Größe von Kleinstnetzen hat großen Einfluss auf den Erfolg der Wärmewende und kann bei falscher Rahmensetzung zu einem unnötigen Bremsklotz werden. 3. Die Berücksichtigung der Kosten für Treibhausgasemissionen in den einschlägigen Indizes muss für die Fernwärmeversorgungsunternehmen nachvollziehbar sein und der Einfluss der Marktelements sollte überprüft werden. 4. Längere Vertragslaufzeiten sollten auch für Contracting-Anlagen möglich sein.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
AVBFWV zukunftssicher gestalten
Novelle AVBFernwärmeV kommt für Wärmewende besondere Bedeutung zu. Wir sehen Handlungsbedarf: 1. Eine trennscharfe Aufteilung der Kosten in den Preisblättern in verbrauchsunabhängig, leistungsabhängig und verbrauchsabhängig sollte aus Effizienzgründen vermieden werden. 2. Die Definition der Größe von Kleinstnetzen hat großen Einfluss auf den Erfolg der Wärmewende und kann bei falscher Rahmensetzung zu einem unnötigen Bremsklotz werden. 3. Die Berücksichtigung der Kosten für Treibhausgasemissionen in den einschlägigen Indizes muss für die Fernwärmeversorgungsunternehmen nachvollziehbar sein und der Einfluss der Marktelements sollte überprüft werden. 4. Längere Vertragslaufzeiten sollten auch für Contracting-Anlagen möglich sein.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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29.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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27.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die Überprüfung der Benchmark-Regulation (BMR) auf EU-Ebene und ihr Ziel den Aufwand zu verringern (durch Einschränkung des Anwendungsbereichs der BMR auf kritische und bedeutende Benchmarks und PABs/CTBs). In Bezug auf ESG-Benchmarks sprechen wir uns dafür aus, dass die Anforderungen an ESG-Benchmarks im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen allgemein gelten sollten und nicht nur für eine Untergruppe von BMAs. Eine Ausweitung des Aufsichtsmandats der ESMA könnte die Wettbewerbsbedingungen angleichen aber der Aufsichtsansatz der ESMA sollte genau überprüft werden, damit dies nicht zu aufwendig wird.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: