Stellungnahmen/Gutachten
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21.318 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.318)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer sollte kostenneutral umgesetzt werden.
Das derzeitige Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bindet unnötig Liquidität und verursacht Kosten, die in vielen EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Bund und Länder haben sich bereits für die Einführung eines Verrechnungsmodells ausgesprochen. Daher sollten nun rasch die notwendigen Gesetzesanpassungen erfolgen, um eine zeitnahe und reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine weitere Reform des UZK ist nicht zielführend, solange die bisherige nicht vollständig umgesetzt ist. Zudem fehlen konkrete Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft und Vereinfachung von Zolltarifen. Es muss eine klare Haltung der Bundesregierung zur geplanten Reform geben. Zusätzlich muss der deutsche Zoll durch bessere Ausstattung und Digitalisierung in der Lage sein, die steigende Zahl von Zollanmeldungen, insbesondere im grenzüberschreitenden E-Commerce, effizient zu bewältigen und den internationalen Drogenhandel und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Werbewirtschaft fordert eine abwägende und zweckorientierte Auslegung der Transparenzpflicht für Deepfakes gemäß Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 der KI-Verordnung. Ziel ist es, einer drohenden überschießenden Offenlegungspflicht entgegenzuwirken, indem klare und praxistaugliche Leitlinien entwickelt und im Verfahren nach Art. 50 Abs. 7 durch das AI Office implementiert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung marktbasierte Instrumente zur Befüllung von Gasspeichern
Das deutsche Gasspeichergesetz hat seinen Zweck erfüllt und die darin enthaltenen Maßnahmen haben zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in den vergangenen Wintern beigetragen. Die Kosten, die damit einhergingen, waren jedoch höher als notwendig. Immerhin für die Zukunft ließe sich daran etwas ändern: Die mit den Strategic Storage Based Options verbundenen Kosten könnten mit einigen Produktanpassungen verringert werden (Vorschläge von EFET Deutschland im Anhang). Die Energiehändler unterstützen eine Weiterentwicklung des Produktdesigns und bitten das BMWK, zeitnah eine Konsultation hierzu zu veranlassen.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verlängerung der EU-Speicherverordnung
Europa ist heute besser als 2022 vorbereitet auf mögliche Unterbrechungen der Gasversorgung. Damals wurden Kriseninstrumente eingeführt, um die Gasversorgung sicherer zu machen. Dennoch plant die EU-Kommission die Gasspeicherverordnung um zwei Jahre zu verlängern. Während der Markt ein gewisses Maß an Versorgung gewährleisten würde, könnte sich die Erzwingung zusätzlicher Einspeisungen als teure Versicherung erweisen. Nach unserer Ansicht kann die Versorgungssicherheit auf verschiedene Weise gewährleistet werden – zu sehr unterschiedlichen Kosten. Die Auferlegung von Speicherbefüllungsvorgaben kann dagegen andere, effizientere Möglichkeiten verdrängen. Die Energiehändler fordern daher, dass die Speicherfüllstandsverpflichtungen nicht über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: