Stellungnahmen/Gutachten
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735 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (735)
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Zu Regelungsvorhaben:
Planungssicherheit durch Beibehaltung der Ausbaupfade
Dazu muss der Ausbau der erneuerbaren Energien konstant weiter vorangetrieben und Hemmnisse, wie beispielsweise hohe Bürokratie, abgebaut werden. Der Netzausbau muss dem Tempo des Ausbaus der erneuerbaren Energien entsprechen, Netze und Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen gilt es intelligenter zu verzahnen. Keine Einführung von von befristeten Engpassgebieten
- Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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22.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regeln zu KWK ins KWKG, Rücknah. §9 EEG, Vorschlag Anreizsyst. im KWKG
§9 EEG ist praktisch nicht umsetzbar, deswegen soll dieser auf die vorherige Formulierung zurückgesetzt werden. Allgemein sollen Regelungen zur KWK ins KWKG und nicht in andere Gesetze. Statt Sanktionierung von Kleinst-KWK-Anlagen bei negativen Börsenpreisen und umfassenden Erfassungs- und Meldepflichten in §7 Abs. 4 und §15 Abs. 4 KWKG: Vorschlag zur Schaffung eines optionalen Anreizsystems zur Maximierung der Systemdienlichkeit und CO2-Vermeidung durch KWK-Anlagen
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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09.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für die Schaffung bundeseinheitlicher Vorgaben zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten ein. Er fordert insbesondere klare Anforderungen für Bau, Betrieb und Rückbau von PV-Anlagen in den Wasserschutzgebiets-Zonen II und III, Vorgaben zur Vermeidung wassergefährdender Stoffe, ein langfristiges PFAS-Verbot für technische Anlagen sowie die Berücksichtigung besonderer PV-Formen wie Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV, um eine nachhaltige Flächennutzung unter Beachtung des Trinkwasserschutzes zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.06.2025
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Adressatenkreis:
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16.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente Nutzung von PV-Überschüssen im urbanen Raum
Ziel ist, durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Ermöglichung der nachbarschaftlichen Nutzung, Speicherung und Verteilung eine möglichst schlanke, unbürokratische und standardisierte Nutzung der PV-Überschüsse im urbanen Raum zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 08.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Anschlusses und des Ausbaus Erneuerbarer Energien, Bürokratieabbau, neue Möglichkeiten des Energy Sharing
- Bereitgestellt von: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) am 03.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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05.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration der erneuerbaren Energien in die Stromverteilnetze
Das Gelingen der Energiewende hängt entscheidend davon ab, den Ausbau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit den vorhandenen und künftigen Stromverteilnetzen in Einklang zu bringen. Dazu braucht es insbesondere eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verteilnetze.
- Bereitgestellt von: envia Mitteldeutsche Energie AG am 16.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
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BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern
Der 10-Punkte-Plan beschreibt Hemmnisse aus der täglichen Praxis der Unternehmen Bayernwerk und Lechwerke und gibt konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 14.11.2024
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätzlich muss aus Bitkom-Sicht bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf geachtet werden, dass eine Schwarzfallfestigkeit oder -robustheit nur dort eingefordert wird, wo diese technisch notwendig und operationell handhabbar ist. Der Netznutzen hat bei sämtlichen Regelungen im Vordergrund zu stehen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 28.10.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der zunehmende Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen stellt den Strommarkt vor neue Herausforderungen. Dafür stehen vier Handlungsfelder (Flexibilitäten, lokale Signale, Kapazitäten und die Finanzierung der erneuerbaren Energien) in der Diskussion. Bei der Gestaltung des Marktrahmens sollten kleine und mittelgroße Marktakteure wie die Energiegenossenschaften sowie dezentrale Lösungen besonders berücksichtigt werden. Ein unkomplizierter Finanzierungsrahmen sollte die Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Projekten auf Grundlage von realen Erzeugungswerten sicherstellen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wie könnte ein zukünftiger Strommarkt ausgestaltet werden, so dass fluktuierende Erneuerbare und flexible Residuallastdecker bestmöglich - heißt ressourcenschonend, klimaschonend, wirtschaftlich und netzentlastend den Strombedarf sicher decken können? Wie könnten Sektoren sinnvoll miteinander gekoppelt werden, so dass ein in Gänze resilientes und zukunftsfähiges (zukünftig klimaneutrales) Energiesystem entstehen kann und wo ist der Platz der Kraft-Wärme-Kopplung dabei?
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Strommarktdesign der Zukunft
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Adressatenkreis:
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05.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Direktvermarktung auch für Anlagen unter 25 kWp attraktiv machen (und für alle Anlagen ermöglichen), statt Zwang einzuführen, der dieses Marktsegment ausbremsen würde - Kompensationsmechanismus für Zeiten negativer Strompreise + entfallender Förderung einführen, Mengenabsicherung als kurzfristige Maßnahme einführen - Absenkung der Steuerbarpflicht unter 25 kWp verschieben, bis die dafür nötige Technik vorhanden und praxiserprobt ist; stattdessen Großspeicher ausbauen, um überschüssige Strommengen zu nutzen - Netzanschluss: Verbindlichen Rahmen für Netzbetreiber einführen
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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29.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der Grundlage der Branchenkonsultation in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem ein Konzeptpapier zum „Strommarktdesign der Zukunft“ vorgelegt. Hier geht es um vier Regelungsbereiche: Investitionen in Erneuerbare Energien, Investitionen in steuerbare Kapazitäten, Lokale Signale und Flexibilisierung der Nachfrage. LichtBlick setzt sich für eine behutsame Weiterentwicklung der aktuellen Erneuerbaren-Förderung, eine Absicherungspflicht für Lieferanten anstelle eine Kapazitätsmarktes sowie eine systematische Digitalisierung und Flexibilisierung des Strommarktes ein. Weiterhin will LichtBlick das Stromnetz-Management zentralisieren und die Grundversorgung wettbewerblich gestalten.
- Bereitgestellt von: LichtBlick SE am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Naturschutzfachliche Mindestkriterien bei PV Freiflächenanlagen, Umsetzung EEG
Zur Steigerung der Biodiversität auf den Flächen der geförderten PV-FFA müssen zahlreiche Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt werden, dazu gehören bei den Kriterien im Speziellen (§ 37 Absatz 1a EEG) sowie Ergänzung des §12 PflSchG Absatz 2 um Freiflächenanlagen
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 10.09.2024
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BWO will Stellung dazu nähmen wie die Nationale Ausgestaltung des Net Zero Industry Act sein könnte.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 07.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 284/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates: Netto-Null-Technologien strategisch stärken - Wertschöpfung durch klimaneutrale Technologien in Deutschland mit "Net Zero Valleys" sichern und zusätzlich schaffen
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BR-Drs. 284/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW, um die Energiewende und Sektorkopplung nicht auszubremsen. Die Lösung liegt in einer Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
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Adressatenkreis:
-
08.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung des Smart-Meter-Rollouts
Geräte, die in ausgewählten Partnerländern bereits eine Zulassung haben, sollten auch in Deutschland eingesetzt werden können. In kleineren Haushalten sollten auch Geräte installiert werden dürfen, die eine Abriegelung oder eine netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen. Das BSI sollte nur grundlegende Anforderungen für die Zertifizierung von Smart Metern festlegen. Hersteller sollten auf dieser Basis selbst zertifizieren können. Die Eichfrist für moderne Messeinrichtungen sollte von 8 auf 16 Jahre verdoppelt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lieferkette ab Auslieferung sollte an die Messstellenbetreiber übertragen werden. Stromanbieter sollten alle vorhandenen Verbrauchsdaten auf Wunsch unmittelbar gegen Entschädigung von gMSB abrufen können.
- Bereitgestellt von: Smart-Meter-Initiative am 11.07.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
-
01.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel. Die jeweiligen Stellungnahmen können im Registereintrag der Muttergesellschaft sonnen GmbH eingesehen werden.
- Bereitgestellt von: sonnen eServices Deutschland GmbH am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: