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384 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (384)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Inhaltsverzeichnis Digitalpolitik für Europa 2024-2029..., ....... 8 2.4. Adaption digitaler Technologien forcieren..., .................. 8 3. Digitale Infrastrukturen in Europa..., ...11 3.5. TK-Netze und digitale Infrastrukturen resilient..., .... Bürgerrechte in der digitalen Welt schützen ........., ........... 24 8.3. Digitalkompetenz europaweit fördern..., ................. 24 Digitalpolitik für Europa 2024-2029..., ...stärken. Vorwort Digitalpolitik für Europa 2024-2029..., ...zu einem europäischen digitalen Ökosystem ausgebaut ..., ...wird ohne den Einsatz digitaler Technologien nicht ..., ...die Beschleunigung des digitalen und grünen Wandels ..., ... Dazu zählen z. B. der Digital Services Act, der Digital..., ... digitale Technologien im Sinne..., ... Im Rahmen der „Digitalen Dekade“ soll die Nutzung von digitalen Technologien bis 2030..., ... der Vermittlung von digitalen Kompetenzen und der Adaption von digitalen Technologien besteht..., ... Fokus. Die Resilienz digitaler Infrastrukturen war..., .... Digitale Infrastrukturen verbrauchen..., ... Digitale Kompetenzen sind sowohl...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Digital Services Act (DSA) selbst regelt nicht, was illegale Inhalte sind, schreibt aber nutzerfreundliche Meldewege, Zugang zu internen Beschwerdesystemen und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen vor. HateAid hat zwischen April 2024 und Juli 2025 die Umsetzung zentraler Rechte des DSA, insbesondere Artikel 16, 20 und 21, auf fünf sehr großen Online-Plattformen (Facebook, Instagram, TikTok, YouTube und X) untersucht. Als Ergebnis fordert HateAid gegenüber Politik und Aufsicht: Entschlossene Aufsicht und sichtbare Durchsetzung. Klarstellungen und Nachbesserungen im Gesetzestext. Zugang zu Rechtsbehelfen sicherstellen. Qualität und Einheitlichkeit der Streitbeilegung stärken. Trusted Flagger Zertifizierungsverfahren reformieren. Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaffen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 08.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel der Bundesgesetze
      ...Digitale-Dienste-Gesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1 Zusammenfassung Der Digital Services Act (DSA) trat..., ...Schaffung eines sicheren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzenden digitaler Dienste geschützt werden..., ... künftig besser vor  digitaler Gewalt geschützt würden..., ...Wirksamkeit der durch den Digital Services Act geschaffenen..., ...Nutzende und Betroffene digitaler Gewalt haben so zwar..., ...Aufsicht. Beschwerden beim Digital Services Coordinator ..., ...Nutzende wirksam vor digitaler Gewalt zu schützen. 1 https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/digital-services-act-package...., ...oder Belästigung“ oder „Gewalt, Hass oder Ausbeutung..., ... Scheinwerferlicht des Digital Services Act, MMR 2023..., ...manipulative Gestaltung digitaler Prozesse, die Nutzende..., ...verändern. 16 Google EU Digital Services Act (EU DSA)..., ...DSA bei den nationalen Digital Services Coordinators..., ...Bundesnetzagentur (BNetzA) als Digital Services Coordinator ..., ...insbesondere Betroffene digitaler Gewalt ist es oft vom..., ...abhängig zu machen. Die digitale Souveränität gebietet..., ... Werte der EU auch im digitalen Raum durchzusetzen. ..., ... Betroffene schwerer digitaler Gewalt, wirksam zu schützen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bv-bff.de | www.frauen-gegen-gewalt.de Im bff: Bundesverband..., ...Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen, die von Gewalt in Partnerschaften, sexualisierter, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...die Bewältigung der Gewalterfahrungen an. Sie führen Risikoanalysen..., ...in Hochrisikofällen von Gewalt in Partnerschaften durch..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt, bieten Präventionsangebote...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kinderschutz auch in der digitalen Welt Nach der UN-Kinderschutzkonvention..., ...Gesundheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch, Privatsphäre..., ... Das gilt auch in der digitalen Welt. Bei den aktuellen..., ...Jugendliche sind i.d.R. in der digitalen Lebenswelt zu Hause. Daher sollten digitale Angebote persönliche ..., ...gibt es eine einzige digitale Gesundheitsanwendung ..., ...Lebensrealitäten (z.B. Konsum digitaler Medien) einbezogen werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Indikatoren häuslicher Gewalt begrüßenswert 6 Benennung..., ... von häuslicher Gewalt bei der Definition des..., ...Wünschenswerte Erweiterung auf digitale Gewaltformen 9 Unvollständige..., ... bei Gewalt zum Schutz des gewaltbetroffenen..., ... gewaltbetroffener Kinder. Bisher undeutliche..., ...Lichte des Themas häusliche Gewalt und der Gewaltbetrof-fenheit..., ...definiert. Dazu muss auch digitale Gewalt gehören. Bei der..., ...des Gewaltschutzgesetzes gekoppelt wird...., ...gewalttätigen Konflikte oder dessen..., ... anderen Personen gewalttätig geworden ist (Nummer..., ... oder häusliche Gewalt wird aufgrund von Sorge..., ... Gewalt abzusehen. Das Problem..., ... von häuslicher Gewalt bei der Definition des..., ..., wird um indirekte Gewaltformen wie miterlebte Partnerschaftsgewalt..., ...Wünschenswerte Erweiterung auf digitale Gewaltformen Angesichts..., ...Jugendlicher, wären noch digitale Gewaltformen gegen Kinder..., .... 3 Nr. 5 BGB-E muss „digitale Gewalt“ hineinge-lesen..., ... selbst ergeben, wenn digitale Gewalt als weitere Gewaltform..., ... vor Übergriffen und (digitaler) Gewalt sowie davor,..., ...hat gezeigt, dass auch digitale Ex-Partnerschaftsgewalt...
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