Stellungnahmen/Gutachten
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962 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (962)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 01.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
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BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...“ . Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst..., ...Grundgeset-zes (Art. 3 Abs. 1 GG) – hat der Bundesgerichtshof..., ...gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt. Das Grundgesetz..., ...seien. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt den biologischen..., ...steht gem. Art. 6 Abs. 1 GG die tatsäch-liche Lebens..., ...El-ternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG), andererseits auf den besonderen..., ...der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) (siehe oben II.1.). Der..., ...Elternteil (Art. 6 Abs. 2 GG) unverhältnismäßig beeinträch-tigt..., ...Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 2 GG). Es ist nicht ersicht-lich..., ...Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) muss bei häuslicher Ge-walt..., ...Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) haben. 11. Stärkung ..., ...Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründet.“ Daher ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die vorgesehenen Regelungen verletzen Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht. Eine Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde bei „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ lehnen wir ab. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile, besonders wenn ein zweites Elternteil Verantwortung übernehmen möchte. Wir kritisieren die Priorisierung biologischer Elternschaft und fordern die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Im Sinne des Kindeswohls müssen Nachteile wie eine mögliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit verhindert werden. Die Kosten für die angeordneten DNA Tests sollen Behörden tragen. Statt Verschärfungen fordern wir diskriminierungsfreie Regelungen, die allen Familien schützen und Zusammenleben ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BR-Drs. 773/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in das Recht nach Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht..., ...in dem ihnen gemäß Art. 6 GG zustehenden Recht auf Familie..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ...eine Missachtung von Art. 6 GG, dem Recht auf Familie, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine moderne, innovationsfördernde Staatsorganisation schafft die Grundlage für lebenswerte und resiliente Städte und Regionen und stärkt damit das Vertrauen in staatliches Handeln. Die Modernisierungsagenden Bund und Föderal müssen eine Reihe von strukturellen Reformmaßnahmen zur Verbesserung der föderalen Zusammenarbeit, zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, zur Ermöglichung eines effektiven, resilienten staatlichen Handelns sowie zur Neuausrichtung der digitalpolitischen Governance enthalten.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Reform des Artikels 91c GG sollte dem Bund ermöglichen..., ...Alternativ sollte Artikel 104b GG ergänzt oder eine neue Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG eingeführt werden, um ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die NRV kritisiert den Referentenentwurf des BMJ zur Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sie bemängelt, dass der Entwurf nicht ausreichend Transparenz schafft und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht sicherstellt, wie es der EuGH verlangt. Die NRV fordert strengere Regelungen zur Vermeidung politischer Einflussnahme und eine gesetzliche Absicherung der Unabhängigkeit.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erscheint im Lichte des Art. 20 GG ausgeschlossen. Allerdings..., ...Erweiterung des Art. 97 Abs. 1 GG zu erwägen. Aus der Stellung..., ...aktuell mit Art. 20 Abs. 2 GG für unvereinbar erachtet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der gegenwärtigen Reformbestrebungen im Umweltstrafrecht in der vorliegenden Form. Geplante Änderung des Strafrechts erzeugt ein unkalkulierbares und verfassungsrechtlich unakzeptables Risiko für die aktive Land- und Waldbewirtschaftung.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Garantien des Art. 103 Abs. 2 GG sowie des Art. 14 GG, der..., ...Aushöhlung der durch Art. 14 GG garantierten Eigentumsgarantie..., ...Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG verbunden mit dem Grundsatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der gegenwärtigen Reformbestrebungen im Umweltstrafrecht in der vorliegenden Form. Geplante Änderung des Strafrechts erzeugt ein unkalkulierbares und verfassungsrechtlich unakzeptables Risiko für die aktive Land- und Waldbewirtschaftung.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 14.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Garantien des Art. 103 Abs. 2 GG sowie des Art. 14 GG, der..., ...Aushöhlung der durch Art. 14 GG garantierten Eigentumsga..., ...Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG verbunden mit dem Grundsatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Durchführungsgesetzes W-VO
Rücknahme bzw. deutliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfes
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 18.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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01.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Länder gemäß Art. 72 Abs. 3 GG unterliegen. In den dort..., ...nach Art. 72 Abs. 3 Satz 2 GG zustehende Karenzzeit ..., ...eigenstaatlichem Charakter (Art. 30 GG). Sofern der Bund zur Umsetzung..., ...Gesetzgebung (Art. 74 Abs. I Nr. 29 GG) das BNatSchG ändert und..., .... 72 Abs. III S. 1 Nr. 2 GG). Insoweit ist zu erwägen..., ...Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG) und dem Subsidiaritätsprinzip...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte..., ...Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, gerechtfertigt wäre. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Bereitgestellt von: Janssen-Cilag GmbH am 10.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des in der DS-GVO und im GG verankerten Schutzes personenbe-zogener..., ... Ländern gem. Art. 70 ff GG aufgeteilt. i. Private ..., ...70 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 GG. Für das Recht der Wirtschaft..., ...2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG. Die Gesetzgebungskompetenz..., ...auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG als Annex für das Recht ..., ...könne Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG nicht entnommen werden. ..., ...nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG er-streckt sich sich die..., ...nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG sei. Mit der Begren-zung..., ...des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG der beiden Aspekte „wirtschaftliche..., ...des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG sei. Vielmehr folgt aus ..., ...des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG der beiden Aspekte „wirtschaftliche..., .... Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG nur insoweit, als datenschutzrechtli-che..., ...nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG die Gesetzgebungskompetenz..., ...wissenschaftlichen Forschung) GG. ii. Öffentliche Krankenhäuser..., ...gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff BVerfGG..., ...Normenkontrollverfahrens gem. Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff BVerfGG..., ...gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG nur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Menschrechtsbasierende Neuordnung des Asylgesetzes
Mit den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz soll das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt werden. Der djb warnt vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 2 i. V. m. Art. 104 GG, Art. 6 GRC sowie Art. 5..., ...Blick auf das Grundgesetz (GG), die Genfer Flüchtlingskonvention..., .... Art. 16a Abs. 2 Satz 2 GG, als Gesetz ergehen, dass..., ...Herkunftsstaaten gem. Art. 16a Abs. 3 GG i. V. m. § 29a AsylG eines..., ... Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG. Zu Nr. 71 (§§ 70, ..., ...auf Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 6 GRCh ist zu berücksichtigen..., ...des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 5 EMRK und Art. 6 ..., ...nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG und den Verfahrensgarantien nach Art. 104 Abs. 1 GG unvereinbar und weder in..., ...Richtervorbehalt nach Art. 104 Abs. 2 GG unterstellt werden soll ..., ...Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG einzuschränken. Zwar eröffnet...
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Zu Regelungsvorhaben: