Stellungnahmen/Gutachten
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18.904 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.904)
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinwirken auf verbesserte Baubedingungen durch Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: Stärkung der gemeindlichen Kompetenzen bei der Bauleitplanung; zeitliche Verkürzung von Bebauungsplanverfahren; Vereinfachung und Verschlankung in Rechtsschutzverfahren; Genehmigungsfiktion von Baugenehmigungen nach Ablauf von Fristen; Vereinheitlichung der länderspezifischen Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels (Landesentwicklungspläne); Flexibilisierung des Umgangs mit geltenden Bebauungsplänen sowie Anpassung der Technischen Anleitung Lärm, indem eine Verlagerung der Messpunkte („Innenmessung statt Außenmessung“) sowie eine signifikante Erhöhung der Lärmwertgrenzen in Betracht gezogen wird.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte.
Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (9):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung einer positiven ökol. Lenkungswirkung bei möglicher Umlage der EU-Plastikabgabe in DE
Verankerung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei der Ausgestaltung einer möglichen Umlage der EU-Plastikabgabe in Deutschland mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten nicht zu gefährden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG
Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch Schaffung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR
Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Rücknahme-/Informationspflichten bei Elektroaltgeräten
Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der Rücknahme- und Verbraucherinformationspflichten bei Elektroaltgeräten für Handelsunternehmen. Darüber hinaus Hinwirken auf eine Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung, eine Eindämmung des Brandrisikos durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und eine sachgerechte Einbeziehung des Onlinehandels.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben: