Stellungnahmen/Gutachten
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23.023 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (23.023)
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.04.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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06.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherfreundliche Umsetzung der Revision Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Der ADAC sieht Änderungsbedarf der zugrunde liegenden VO aus 2004 [(EG) Nr. 261/2004]. Er bewertet das Vorhaben, das ursprünglich auf einen Kommissions-Vorschlag aus dem Jahr 2013 zurückgeht, aufgrund fortgeschrittener und teilweise auch anderslautender EuGH-Rechtsprechung als grundsätzlich kritisch. Da viele Verspätungsfälle künftig nicht mehr abgedeckt werden und Fluggäste in selteneren Fällen eine Ausgleichszahlung verlangen können, setzt sich der ADAC gegen eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus ein.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15135
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/15135
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherfreundliche Umsetzung der Revision Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Der ADAC sieht Änderungsbedarf der zugrunde liegenden VO aus 2004 [(EG) Nr. 261/2004]. Er bewertet das Vorhaben, das ursprünglich auf einen Kommissions-Vorschlag aus dem Jahr 2013 zurückgeht, aufgrund fortgeschrittener und teilweise auch anderslautender EuGH-Rechtsprechung als grundsätzlich kritisch. Da viele Verspätungsfälle künftig nicht mehr abgedeckt werden und Fluggäste in selteneren Fällen eine Ausgleichszahlung verlangen können, setzt sich der ADAC gegen eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus ein.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15135
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/15135
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Sinne des Verbraucherschutzes ist eine einheitliche Vorgehensweise der Prüforganisationen bei der GAP von CNG-Pkw sowie eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die betroffenen Fahrzeugbesitzer sicherzustellen. Nach aktuellem Stand droht diesen wegen nicht durchführbarer Gasanlagenprüfung (GAP) - beziehungsweise extrem hoher Kosten für die Freilegung der CNG -Tanks, dass diese ihre Fahrzeuge nicht mehr (sinnvoll) weiterbetreiben können.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Sinne des Verbraucherschutzes ist eine einheitliche Vorgehensweise der Prüforganisationen bei der GAP von CNG-Pkw sowie eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die betroffenen Fahrzeugbesitzer sicherzustellen. Nach aktuellem Stand droht diesen wegen nicht durchführbarer Gasanlagenprüfung (GAP) - beziehungsweise extrem hoher Kosten für die Freilegung der CNG -Tanks, dass diese ihre Fahrzeuge nicht mehr (sinnvoll) weiterbetreiben können.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das RV i. Zsh. m. multimodalen Reisen-COM (2023)752 u. dem Schutz v. Fahrgästen mit einzigen Fahrkarten (Single Tickets) COM(2026)233 final macht die Notwendigkeit der kohärenten Ausgestaltung d. Ansprüche v. Reisenden deutlich. Der ADAC unterstützt, den Schutz v. Reisenden bei grenzüberschreitenden u. verkehrsträgerübergreifenden Reisen zu stärken u. bestehende Schutzlücken zu schließen. Ein kohärenter Rechtsrahmen mit klaren,konsistenten Verbraucherrechten kann dazu beitragen,nachhaltige Mobi-Angebote zu fördern.Dies gilt für multimod. Reiseketten u. Bahnreisen mit mehreren beteiligten Eisenbahnunternehmen bei Buchung im Rahmen eines Single Tickets.In einzelnen Bereichen besteht weiterhin Präzisierungsbedarf zur Sicherstellung v. Rechtsklarheit u. praktikabler Anwendung d. Vorschriften.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen
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BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC begrüßt die geplanten Bestrebungen, über die Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur u. Klimaneutralität eine mehrjährige gesicherte Finanzierung für Investitionen zu schaffen u. den diesbezüglichen WP im Gesetz zu verankern. Dieser sollte eine klare Priorisierung beinhalten sowie der volkswirtschaftlich bedeutenden Rolle der Verkehrsinfrastruktur zum Erhalt unserer Wirtschaftskraft u. Wohlstandes Rechnung tragen. Es muss gewährleistet sein, dass die Mittel des Sondervermögens zügig u. fokussiert in den Erhalt der Infrastruktur investiert werden. Aus ADAC Sicht sollten die Schwerpunkte im Verkehr v.a. auf der Modernisierung u. dem Erhalt der Bestandsinfrastruktur Fernstraßen und Bundesschienenwege sowie dem gezielten Ausbau des Schienennetzes zur Kapazitätssteigerung liegen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVlKG)
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzten uns für eine praxistaugliche Umsetzung der EUDR in der Lederlieferkette ein.
Die EUDR (EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten) ist bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mit Blick auf die konkrete Umsetzung ab 30.12.2024 sind zahlreiche Fragen offen. Hierzu stehen wir im Austausch mit dem BMEL, um eine möglichst praxisnahe Umsetzung, insbesondere für KMU, zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Häute/Leder (WHL) e. V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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23.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Thesenpapier Digitale Identitäten 2025
Das Regelungsvorhaben bezieht sich auf die zukünftige Umsetzung der eIDAS-Verordnung, insbesondere mit Schwerpunkt auf die EUDI-Wallet.
- Bereitgestellt von: Verband Sichere Digitale Identität e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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14.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: