Stellungnahmen/Gutachten
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18.925 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.925)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung von Goldplating bei der Zinsschranken-Regelung
Stellungnahme zur Überarbeitung des BMF-Schreibens zur Zinsschranke nach § 4h EStG und § 8a KStG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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08.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der EU-Russlandsanktionen
Effizientere, bürokratieärmere und zielgerichtetere Sanktionsmaßnahmen durch einheitliche Kontrollmechanismen der EU zur Vermeidung von Sanktionsumgehungen, klare Hilfestellungen des Gesetzgebers (einschließlich Leitlinien, Vermeidung Übersetzungsfehler und Definitionen von unklaren Rechtsbegriffen) und Festlegung von Strafen für Verstöße sowie Beachtung funktionierender KYC-Prozesse und ICP-Compliance von Unternehmen. Zur Vermeidung der Sanktionsumgehung sollten Sanktionen auf russische Vormaterialien im Sperrholzbereich ausgeweitet und stärker auf Importpraktiken anderer Länder, z.B. Norwegens, eingewirkt werden. Veröffentlichung bzw. Einbeziehung in die Wirkungsanalyse zu Art. 12g.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine Abschaffung der de-minimis-Grenze als handelserleichternde Maßnahme sollte kritisch gesehen und nur im Falle der Ermangelung von Alternativmaßnahmen sowie Beachtung bestimmter Voraussetzungen erfolgen, wie die Einführung von Ausnahmeregelungen und Freigrenzen für Muster- und Reparatursendungen, der hinreichenden Vorbereitung und Ausstattung des Zolls und seiner IT-Infrastruktur, Berücksichtigung möglicher Folgeeffekte (wie bei CBAM) und unter Gewährung eines hinreichenden Übergangszeitraums. Als Alternativvorschlag zur Abschaffung könnte die Einführung einer Sendungspauschale und einer exklusiven B2B-Zollfreigrenze überlegt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung von Rechtsunsicherheiten bei der Änderung der Kassensicherungsverordnung
Stellungnahme zum Entwurf einer zwewiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukünftige Neuregelung des VBVG für eine angemessene Betreuervergütung auf Grundlage der Evaluation
Anpassung des VBVG an die Ergebnisse der Evaluation des VBVG und die Neuerungen durch die Reform des Betreuungsrechts zur Schaffung einer angemessenen Betreuer*innenvergütung. Maßstab der Berechnungsgrundlage für die Vergütung sollen die Refinanzierungskosten einer Vollzeitstelle für eine Vereinsbetreuer*in sein. Schaffung einer auskömmlichen Grundpauschale mit der Möglichkeit von Zusatzpauschalen, das System der Sonderpauschalen sollte daher erweitert werden. Einführung der Dynamisierung der Vergütungspauschale.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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20.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Langfristig wettbewerbsfähige und souveräne Strukturen entstehen nur, wenn es gelingt, die Wertschöpfungsketten, eingeschlossen dem Advanced-Packaging, der Halbleiterindustrie mit innovationsstarken Maschinenbauunternehmen zu stützen – sie sind die tragenden Säulen einer wettbewerbsfähigen Domäne und produzieren Zukunft und Souveränität. Ein umfassenderer Kapazitätsaufbau der Forschung und Entwicklung umfasst Chipdesign, Systemintegration sowie Um- und Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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08.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der AVBFernwärmeV sowie der FFVAV
Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- Verbandsklagerecht - Erweiterung des Geltungsbereiches (Schüler*innen und Studierende) - Erweiterung des AGG auf staatliches Handeln, inkl. Gleichbehandlungsverpflichtungen, Einführung von diskriminierungspräventiven, proaktiven, positiven Pflichten von öff. Arbeitgebenden. - § 3 Absatz 4 AGG sollte auf den gesamten Anwendungsbereich erstreckt werden. - Konkretisierung der Begriffsbestimmung in § 3, der Schutz vor Diskriminierungen infolge chronischer Erkrankungen durch das AGG. - Niemand darf wegen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse einer Mehrsprachigkeit, eines Akzentes oder Analphabetismus diskriminiert werden. - Niemand darf aufgrund des Familienstandes, etwa alleinerziehend zu sein, oder wegen einer familiären Fürsorgeverantwortung diskriminiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
-
13.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: