Stellungnahmen/Gutachten
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1.393 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.393)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenfallen (Haustürgeschäfte, Bestätigungslösung) verbraucherfreundlich regulieren
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass folgende vebraucherfreundliche Regelungen gesetzlich festgeschrieben werden: Bestätigungspflicht; Vertragszusammenfassung im Ladengeschäft bei langfristigen Verträgen; Verlängerung Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften; Begrenzung Erstlaufzeit langfristiger Verträge auf ein Jahr
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vaterschaftsanfechtung
Stellungnahme des SKM Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
- Bereitgestellt von: SKM Bundesverband e.V. am 07.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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01.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorauszahlungen nicht einschränken und Gründe für Reiseabbruch praxistauglich definieren
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie setzt Amex sich für folgende Punkte ein: - Flexiblere/erweiterte Regelung in puncto "Vorauszahlungsbegrenzung" als im Vorschlag der Europäischen Kommission, - Beibehaltung der bisherigen Definition von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen (Beschränkung auf Ankunftsort), - Rückerstattungsanforderungen an Lieferanten: Angestrebt ist eine Verlängerung der Frist im Fall unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände für Rückerstattungsverpflichtungen; auch möge der Lieferant immer innerhalb von sieben Tagen die Erstattung vornehmen müssen
- Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 24.10.2025
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht wird gesellschaftlichen Realitäten gemeinsamer Fürsorge auch nach elterlicher Trennung nicht mehr gerecht.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Verbraucherrechte im Zuge der Novellierung der Pauschalreise-RL
Im Zuge der Novellierung des Pauschalreiserechts (Pauschalreise RL- Änderung der RL (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung COM(2023) 905 final) braucht es eine klare Unterscheidung zwischen Pauschalreise, verbundenen Reiseleistungen und Reisevermittlung, dies auch den Reisenden kommuniziert werden muss. Zudem soll grundsätzlich die Anzahlungshöhe bei Pauschalreisen auf 20 % des Reisepreises gedeckelt und ein Zurückbehaltungsrecht des Reisepreises eingeführt werden, wenn nicht absehbar ist, ob die Reise vertragsgemäß durchgeführt werden kann.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 148/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 148/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Initiative pro AGB-Recht - Beibehaltung
Initiative von Wirtschaftsverbänden, die sich für die Beibehaltung des Fairness-Schutzes im unternehmerischen Geschäftsverkehr einsetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 24.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 17.06.2025
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Adressatenkreis:
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07.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung einer ungleichen Arbeitsteilung vor Trennung bei einer Unterhaltsrechtsreform
Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. Die Verteilung der Lasten in Trennungsfamilien muss sich an der Arbeitsteilung in der vorangegangenen Paarfamilie orientieren, um zu fairen Ergebnissen zu kommen. Das bedeutet konkret, unterschiedliche Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der vorherigen Betreuungsarrangements zu berücksichtigen. Die partnerschaftliche Betreuung gemeinsamer Kinder vor Trennung und Scheidung muss dringend wirksam gefördert werden, damit sie auch danach funktionieren kann.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung einer ungleichen Arbeitsteilung vor Trennung bei einer Unterhaltsrechtsreform
Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. Die Verteilung der Lasten in Trennungsfamilien muss sich an der Arbeitsteilung in der vorangegangenen Paarfamilie orientieren, um zu fairen Ergebnissen zu kommen. Das bedeutet konkret, unterschiedliche Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der vorherigen Betreuungsarrangements zu berücksichtigen. Die partnerschaftliche Betreuung gemeinsamer Kinder vor Trennung und Scheidung muss dringend wirksam gefördert werden, damit sie auch danach funktionieren kann.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: