Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.925)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass das teleoperierte Fahren nicht als Brückentechnologie zum autonomen Fahren definiert wird, sondern der Rechtsrahmen so weiterentwickelt wird, dass beide Technologien komplementär genutzt werden können. Zudem sollte neben dem Halter die Rolle des Betreibers eingeführt werden. Schließlich sollte der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass keine Einzelgenehmigungen erforderlich sind, sondern die Möglichkeit einer Typgenehmigung eröffnet wird.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
    • Adressatenkreis:
      • 18.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich aufgrund der Tatsache, dass in den Lehrberufen der IT das Angebot an Ausbildungsplätzen unter der Nachfrage liegt für die Einrichtung eines IT-Förderfonds für Fachkräfte ein. Er würde eine Lösung zur Finanzierung und Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Bereich IT und Digitalisierung darstellen. Der Fonds könnte durch eine freiwillige Umlage der Unternehmen finanziert werden, die durch staatliche Kofinanzierung ergänzt wird. Unternehmen, die sich an diesem Fonds beteiligen und aktiv in die Ausbildung investieren, sollten im Gegenzug steuerliche Vorteile erhalten.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die durch das Qualifizierungschancengesetz und das Aus- und Weiterbildungsgesetz geregelte Förderung von Weiterbildung im Unternehmen sollte erweitert werden. Sie sollten u.a. für alle Unternehmen geöffnet werden, sowie die Wartezeitregelungen seitens der Arbeitsagentur auf ein Jahr reduziert, die Mindestanforderung an die Maßnahmendauer von 120 abgeschafft oder auf 60 Stunden abgesenkt werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des Bitkom bedarf es einer kritischen Evaluierung und Prüfung des weiteren Bedarfs, sowie grundlegende Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Zulassungskriterien müssen überdacht und die Gleichbehandlung von Digital- mit Präsenzformaten und die Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Insbesondere sollte die durch aufwändige Zulassung von Fernlehrgängen zur beruflichen Weiterbildung entstehende Bürokratie kritisch überprüft und abgebaut werden, z.B. bei AZAV-Maßnahmeprüfungen (Bildungsgutscheine).

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom fordert den Aufbau einer Bundeszentrale für digitale Bildung (analog zur Bundeszentrale für politische Bildung). Eine Bundeszentrale für digitale Bildung könnte unter anderem für die »Digitale Grundbildung« ähnlich dem österreichischen Modell sorgen und allen Menschen in Deutschland grundlegende Kompetenzen im Umgang mit Fake News und Desinformationen vermitteln.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für die Einführung einer Bildungs(teil)zeit zur Förderung von Quereinstiegen & Weiterbildungen in Berufe mit besonders hohem Fachkräftebedarf - darunter IT-Berufe - ein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber finanziell dabei unterstützt werden, sich berufsbegleitend oder im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung z.B. in die IT-Berufe, weiter zu qualifizieren.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus unserer Sicht gehen viele Punkte beim aktuellen Verhandlungsstand bereits in die richtige Richtung. Jedoch werden die Belange von Unternehmen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Drei Aspekte müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch stärker berücksichtigt werden, damit die FiDa auch für Unternehmen ein Erfolg wird: - Die FiDa sollte es ermöglichen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Daten nach eigenem Ermessen weiterverwenden können. - Der Datenzugang über FiDa sollte für alle Unternehmen gelten und nicht nur für KMU. - Die Kunden sollten die Möglichkeit haben, ihre Daten an Dritte zu übermitteln.

    • Bereitgestellt von: DATEV eG am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
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