Stellungnahmen/Gutachten
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172 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (172)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorgesehene Reform des Kindschaftsrechts
Bei der Reform des Kindschaftsrechts und der Modernisierung von Sorge- Umgangs- und Adoptionsrecht ist besonders auf das Kindeswohl und die Kinderrechte zu achten. Der SkF wird den Regelungsentwurf fachlich aus der Perspektive der Kindeswohldienlichkeit und des Schutzbedarfes von Gewalt betroffenen Mütter mit ihren Kindern Stellung beziehen.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.08.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Startchancen von Kindern verbessern und Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dauerhaft und nicht degressiv in die Verbesserung der Startchancen von Kindern und die Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu investieren. Die Förderung von Kindern sollte vorrangig alltagsintegriert in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Ergänzende Fördermaßnahmen sollten bei festgestelltem Förderbedarf vorrangig im Rahmen von Kindertageseinrichtungen stattfinden. Kindertageseinrichtungen, die sich in herausfordernden Lagen befinden und von einem hohen Anteil an Kindern aus benachteiligenden Lebenslagen besucht werden, müssen gezielt unterstützt werden. Es braucht ausreichende und gut qualifizierte Fachkräfte. Fachberatung, die Kindertageseinrichtungen und Kita-Träger unterstützt, sollte bundesgesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Startchancen- und -Qualitätsverbesserungsgesetz)
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform / SGB VIII soll inklusiv werden!
Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform / SGB VIII soll inklusiv werden!
Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es besteht parteiübergreifender Konsens, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine Daueraufgabe der Bundespolitik ist und diese gesetzlich zu verankern ist. Das Anfang 2025 verabschiedete Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz - UBSKMG) stellt einen wichtigen Schritt dar, dessen Umsetzung bundespolitisch zu begleiten ist.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
Ziel ist die Weiterentwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes - SGB VIII. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Leistungsansprüchen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, insbesondere im Bereich Bildung, Teilhabe und Übergänge ins Erwachsenenalter. Thematisiert werden u. a. die Balance zwischen infrastrukturellen und individuellen Leistungen, der Zugang zur Eingliederungshilfe, der Behinderungsbegriff sowie Fragen der Kostenbeteiligung, Bedarfsermittlung und Leistungsplanung. Zudem werden Regelungen zu Mobilität, Frühförderung und zur rechtlichen Absicherung von Teilhaberechten adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Einführung eines Kinderschutz-Qualitätsgesetzes zur Verbesserung der Verfahrensqualität bei Kindeswohlentscheidungen. Vorgesehen sind eine verbindliche Doppelprüfung bei Trennungsmaßnahmen, eine zeitnahe gerichtliche Kontrolle, höhere Anforderungen an Sachverhaltsaufklärung und Dokumentation sowie Regelungen zu Kontaktabbrüchen, Fehlerkorrektur und Qualitätssicherung.
- Bereitgestellt von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Kürzung bei Hilfsmitteln, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - Pflicht zum Abschluss von Vereinbarungen beibehalten, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, anlassloses Prüfrecht im SGB IX nicht erforderlich -, Entbürokratisierung und Digitalisierung vorantreiben (mit eigenen Vorschlägen)
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 22.05.2026
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die geplante Stärkung sozialer Elternschaft, insbesondere für gleichgeschlechtliche Elternpaare, Patchwork- und Co-Elternfamilien. Es gibt aber weiterhin Reformbedarf. Eine Harmonisierung des internationalen Rechts fehlt. Der angedachten einseitigen Sorgerechtserklärung bei nicht-verheirateten Paaren mit einem gemeinsamen Wohnsitz widersprechen wir. Die Sorgerechtserklärungen sollten immer einer geteilten bewussten Entscheidung entspringen. Zudem fordern wir: gesetzlichen Gewaltschutz im Sorge -und Umgangsrecht, besseren Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle im Familienrecht und in der Beratung, Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich zu verankern, konsequente Ausrichtung am Kindeswohl.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes unter Umsetzung der Vorgaben der Istanbul Konvention
Unterstützung der Einführung eines Gewalthilfegesetzes, das das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gesetzlich abgesichert und auf einen bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten in Orientierung an die Istanbul-Konvention hinwirkt. Der Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung soll kostenfrei, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei sein. Eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems soll gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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05.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: