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476 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"HGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (476)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ... der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...289b Absatz 2, 315b Abs. 2 HGB-E gilt diese Ausnahme jedoch..., ... Einführungsgesetz zum HGB. Formulierungsvorschlag..., ...beginnende Geschäftsjahre § 289d HGB in der Fassung vor dem ..., ... von § 315c Abs. 1 Nr. 2 HGB für vor dem 1. Januar ..., ...Geschäftsjahre § 315c Abs. 3 HGB in Verbindung mit 289d HGB in der Fassung vor dem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...289b Absatz 2, 315b Abs. 2 HGB-E gilt diese Ausnahme jedoch..., ... Einführungsgesetz zum HGB. Formulierungsvorschlag..., ...beginnende Geschäftsjahre § 289d HGB in der Fassung vor dem ..., ... von § 315c Abs. 1 Nr. 2 HGB für vor dem 1. Januar ..., ...Geschäftsjahre § 315c Abs. 3 HGB in Verbindung mit 289d HGB in der Fassung vor dem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...289b Absatz 2, 315b Abs. 2 HGB-E gilt diese Ausnahme jedoch..., ...im Einführungsgesetz zum HGB. Formulierungsvorschlag..., ...beginnende Geschäftsjahre § 289d HGB in der Fassung vor dem ..., ... von § 315c Abs. 1 Nr. 2 HGB für vor dem 1. Januar 2027..., ...Geschäftsjahre § 315c Abs. 3 HGB in Verbindung mit 289d HGB in der Fassung vor dem ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Transparenzregister-Nr. 52646912360-95 HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ...Integration der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.

    • Bereitgestellt von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 28.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...enthält in § 289c Abs. 2 Nr. 6 HGB-E eine weitgefasste Beschreibung..., ...Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b HGB-E: Statt lediglich „… ..., ...Prüfmarktes Gemäß § 324e HGB-E ist weiterhin vorgesehen..., ...Vorschlag für § 324e Abs. 2 HGB-E: „Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts..., ...Nachhaltigkeitsbericht (§§ 289b, 289c HGB-E). Diese Flexibilität ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 16.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ... der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 16.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ... der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Transparenzregister-Nr. 52646912360-95 HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ...Integration der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...289b Absatz 2, 315b Abs. 2 HGB-E gilt diese Ausnahme jedoch..., ...im Einführungsgesetz zum HGB. Formulierungsvorschlag..., ...beginnende Geschäftsjahre § 289d HGB in der Fassung vor dem ..., ... von § 315c Abs. 1 Nr. 2 HGB für vor dem 1. Januar 2027..., ...Geschäftsjahre § 315c Abs. 3 HGB in Verbindung mit 289d HGB in der Fassung vor dem ...
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