Stellungnahmen/Gutachten
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1.158 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.158)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wohnimmobilien obsolet macht. Art. 15 GG ist der konkurrierenden ..., ...gesetzliche Regelung, die Art. 15 GG konkretisiert und dabei ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG verstoßen und ist aus Sicht..., ... gemäß Art. 3 und Art. 6 GG ist offensichtlich. Völlig..., ...die zweiten Eltern (Art. 6 GG). Als Grundlage dafür sollen..., ...Grundrecht gemäß Art. 6 (2) GG. Die mangelnde Abwägung..., ...Elternpflichten nach Art. 6 (2) GG begründet ist.4 Der Passus..., ...Elternpflichten nach Art. 6(2) GG begründbar und auch zumutbar..., ...die Elternrechte (Art. 6 GG) und das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG). 09.09.24 6 Verbände –..., ...gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) ein. Bekanntermaßen entscheiden..., ...Konformität mit Art. 103 GG hergestellt werden, die ..., ...Verstoß gegen Art. 6 und 103 GG wenigstens klar erkennbar...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht / Reform des Unterhaltsrechts
Zeitgemäße Regelung von Kindesunterhalt für Trennungsfamilien mit Blick auf die Bedarfe der Kinder in beiden Haushalten. Vermeidung von Diskriminierung durch willkürliche Stufenregelungen.
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 13.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elternpflichten nach Art. 6 GG zum Wohle der Kinder durchaus..., ...im Sinne der Art. 3 und 6 GG. Statt beide Eltern als..., ...Art. 3 (2) und Art. 6 (2) GG wird so vertan. 2.2 Gleichbehandlung..., ...Grundgesetzes (Art. 3 und 6 GG) muss hier zwingend eine..., ...Elternpflichten nach Art. 6 (2) GG das Kind stärker in den ..., ...entsprechend Art. 3 und 6 GG. Einer solche Regelung ..., ...Frauen und Männern (Art. 3 GG). Elterliche Sorge besteht..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. Das BMJ will Trennungseltern..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. Weiter sehen wir hier ..., ... Männern nach Art. 3 (2) GG effektiv umgesetzt werden..., ...Gleichberechtigung im Sinne des Art. 3 GG werden wir nur durch Gleichbehandlung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elternpflichten nach Art. 6 GG zum Wohle der Kinder durchaus..., ...im Sinne der Art. 3 und 6 GG. Statt beide Eltern als..., ...Art. 3 (2) und Art. 6 (2) GG wird so vertan. 2.2 Gleichbehandlung..., ...Grundgesetzes (Art. 3 und 6 GG) muss hier zwingend eine..., ...Elternpflichten nach Art. 6 (2) GG das Kind stärker in den ..., ...entsprechend Art. 3 und 6 GG. Einer solche Regelung ..., ...Frauen und Männern (Art. 3 GG). Elterliche Sorge besteht..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. Das BMJ will Trennungseltern..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. 14 Wir möchten an dieser..., ...Istanbul-Konvention 16 Siehe Art. 2 (2) GG und Art. 3 EU-Grundrechte-Charta..., ... Männern nach Art. 3 (2) GG effektiv umgesetzt werden..., ...Gleichberechtigung im Sinne des Art. 3 GG werden wir nur durch Gleichbehandlung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
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BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.08.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Die Grund-rechtsnorm schützt..., ...nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG können für ein Kind nur ..., ...Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) und – im Fall einer sozial-familiären..., ...der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) berufen kann. Umgekehrt..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Hier kann es aus Sicht..., ...Vaters (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) erlöschen mit der Volljährigkeit..., ...Familiengrundrecht (Art. 6 Abs. 1 GG) schützt in erster Linie..., ... der Ehe“ (Art. 6 Abs. 1 GG) spricht dafür, die Ehe ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für bezahlbares Bauen und Wohnen_Positionen zur Bundestagswahl 2025
Der Verband bezieht mit Blick auf die BTW 2025 und die anstehende Legislaturperiode Position. Er empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Versorgung mit Wohnraum zu erhöhen und den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zu erschwinglichem Wohnraum zu verbessern. Vorgeschlagen werden Änderungen in folgenden Politikfeldern: 1. Stärkerer Fokus auf Wohneigentumsbildung als Wohnraumschaffer; 2. Unterstützung beim Eigenkapitalaufbau; 3. Selbstgenutztes Wohneigentum als festen Bestandteil der Altersvorsorge etablieren; 4. Grunderwerbsteuer zum Instrument der Wohneigentumsförderung machen; 5. Bauland mobilisieren und Bauen erleichtern – aber auch: Leerstand vermeiden, Regionen stärken; 6. Nachhaltigkeit im Gebäudesektor – ökologisch und sozial; 7. EU-Vorgaben mit Augenmaß umsetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzie-rung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für bezahlbares Bauen und Wohnen. Positionen zur Bundestagswahl 2025.
Wir beziehen mit Blick auf die BTW 2025 und die anstehende Legislaturperiode Position. Wir empfehlen eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Versorgung mit Wohnraum zu erhöhen und den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zu erschwinglichem Wohnraum zu verbessern. Vorgeschlagen werden Änderungen in folgenden Politikfeldern: 1. Stärkerer Fokus auf Wohneigentumsbildung als Wohnraumschaffer; 2. Unterstützung beim Eigenkapitalaufbau; 3. Selbstgenutztes Wohneigentum als festen Bestandteil der Altersvorsorge etablieren; 4. Grunderwerbsteuer zum Instrument der Wohneigentumsförderung machen; 5. Bauland mobilisieren und Bauen erleichtern – aber auch: Leerstand vermeiden, Regionen stärken; 6. Nachhaltigkeit im Gebäudesektor – ökologisch und sozial; 7. EU-Vorgaben mit Augenmaß umsetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzierung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Leistungen für Asylwerber:innen
Antrag der Fraktion der CDU/CSU Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen: Die Diakonie bringt aus ihrer Beratungspraxis heraus ihre Position ein und schlägt Maßnahmen vor. Antrag der Fraktion der AfD Sozialstaatsmagnet sofort abstellen – Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber: Die Diakonie bringt aus ihrer Beratungspraxis heraus ihre Position ein und schlägt andere Maßnahmen vor.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9740
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen -
BT-Drs. 20/4051
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Sozialstaatsmagnet sofort abstellen - Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber
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BT-Drs. 20/9740
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sozialstaatsgebots in Artikel 20 Abs. 1 GG zu aufzuweichen, lehnt die..., ...eine Ergänzung von Art. 20 GG für Personen ohne deutsche..., ...Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Abs. 3 GG verbietet es dem Gesetzgeber..., ...Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, das jedem Hilfebedürftigen..., ... gegen Artikel 79 Abs. 3 GG verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht..., ...können. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Soweit sie Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, sollte der zulässige Gesellschafterkreis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch um genossenschaftliche Prüfungsverbände erweitert werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 04.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Berufsausübung (Art. 12 GG) und auf eine gleichheitsgerechte..., ...gesetzliche Regelung (Art. 3 GG) Rechnung getragen. Sachliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung
Schutz von Medienhäusern nud Redaktionen vor zu weitreichenden Befugnissen hinsichtlich Durchsuchungen und Beschlagnahmungen
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4089
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz - PWTG)
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BT-Drs. 21/4089
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG uneingeschränkt gelten und..., ...Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S.2 GG und die allgemeinen Regeln..., ... nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG uneingeschränkt gelten und...
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Zu Regelungsvorhaben: