Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.518)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 19.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Investitionen der öffentlichen Hand in die soziale Infrastruktur müssen sich an alle Träger gleichermaßen richten – unabhängig von ihrer Rechtsform. Private Träger haben bereits massiv in diese Entwicklungen investiert und sind bereit, sich weiter zu engagieren. Es wäre weder sachgerecht noch verfassungskonform und entspräche auch nicht dem guten Prinzip der Trägerneutralität, die Mittel eines steuerfinanzierten Sondervermögens ausschließlich oder vorrangig gemeinnützigen Trägern zur Verfügung zu stellen. Auch private Pflegeeinrichtungen sind Teil der sozialen Daseinsvorsorge und unteunterliegen denselben Anforderungen. Wenn Mittel aus dem Sondervermögen bereitgestellt werden, muss gesetzlich sichergestellt werden, dass diese Förderungen trägerunabhängig erfolgen.

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir regen an und bitten um Prüfung, den Anwendungsbereich des § 6b des Einkommensteuergesetzes (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) auch auf Schaustellerbetriebe auszuweiten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 19.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angesichts hoher Energiekosten und eines scharfen globalen Wettbewerbs muss die europäische Wirtschaft dringend unterstützt werden. Der Deal für eine saubere Industrie umreißt konkrete Maßnahmen, mit denen der CO2-Ausstieg zum Wachstumsmotor für die europäische Wirtschaft werden soll. Dazu sollen unter anderem die Energiepreise gesenkt, hochwertige Jobs geschaffen und Unternehmen optimale Bedingungen geboten werden.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 19.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.05.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VIK Ausschuss Klima hat eine Rückmeldung zur EU-Konsultation „Entwurf eines neues Beihilferahmens zur Unterstützung des Clean Industrial Deals“ vorbereitet und abgestimmt. Aus Sicht der VIK-Mitglieder sollte der CISAF-Rahmen ausreichend flexibel sein, um die Wettbewerbsfähigkeit industrieller Energieverbraucher zu sichern und ein rasches Handeln sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten zu ermöglichen – nicht nur im Falle einer neuen Energiekrise. Die Einführung des CISAF sollte so gestaltet werden, dass sie mehr Mittel für grüne Projekte freisetzt, indem sie die Verfahren für staatliche Beihilfen vereinfacht und den Bedarf an komplexen Einzelfallprüfungen beseitigt.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 19.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Einführung der Gegenleistungsregelungen ist mit zahlreichen Unklarheiten und Ineffizienzen bei der Implementierung verbunden: Erstens, die betroffenen Unternehmen sind bei den Investitionsentscheidungen durch ein Gegenleistungsprinzip beschränkt, weil die Gegenleistungen an erster Stelle Investitionen in Energieeffizienz vorschreiben. Zweitens, eine Implementierung der Gegenleistungen ist an bestimmte Jahre geknüpft. Das führt dazu, dass Investitionen verschoben werden, um für die Folgejahre noch Potenzial zu haben. Drittens ist unklar, wie diese Gegenleistungen künftig gemeinsam wirken und sich kumulieren, und ob durch die Kombination der Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz (EMAS, ISO-Standards) tatsächlich positive Effekte entstehen.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 19.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 03.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hat eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) erarbeitet. Die Strategie bündelt alle Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Weg zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft. Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Begleitung der Umsetzung im Bereich Produktrecht und Verpackungen.

    • Bereitgestellt von: EDANA am 19.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2024

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