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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (23.022)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      -Gleichstellung von Kälte- und Wärmeerzeugung: Kälteversorgung als Sektorentätigkeit anerkennen, analog zur Fernwärme -Präzisere Inhouse-Vergabe: Betrauung durch Festlegungen im Gesellschaftszweck ermöglichen. Straffung sozialer und umweltbezogener Kriterien: Kürzere, klarere Definitionen für nachhaltige Beschaffung -Lieferkettensorgfaltspflicht: Intervalle für Risikoanalysen verlängern, „Zulieferer“ enger definieren, Konzernberichte erlauben -Vereinfachte Vergabeverfahren: Schnellere EU-Ausschreibungen, Fokus auf innovative Projekte wie Geothermie -Wärmewende: Unterstützung CO2-neutraler Fernwärmeprojekte durch Tiefengeothermie und rechtliche Vereinfachungen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In dem Positionspapier zum Geothermiebeschleunigungsgesetz wird gefordert, Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte wie Anlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen. Es wird ein zentralisiertes Zulassungsverfahren mit klaren Fristen vorgeschlagen, um Planungsprozesse effizienter zu gestalten. Zudem wird eine bessere Flächenverfügbarkeit durch gesetzliche Verpflichtungen gefordert, die öffentliche Hand stärker einzubinden. Ergänzend sollen Raumordnungen sogenannte „go-to-Bereiche“ für Geothermie ausweisen, in denen erleichterte Zulassungsbedingungen gelten.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
      2. BT-Drs. 21/1928 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Hightech-Agenda ist ein klares Bekenntnis zu einer technologiegetriebenen Standortpolitik und setzt damit ein dringend notwendiges Signal, Zukunftstechnologien stärker zu fördern. Sie erkennt das hohe Wertschöpfungspotenzial von Wachstumsmärkten wie industrieller KI, Mikroelektronik oder intelligenter Energietechnik an und denkt dabei Innovationen endlich gesamtheitlich: von Forschung, über Entwicklung bis zur industriellen Skalierung. Damit die Agenda ihre volle Wirkung entfaltet, müssen folgende Punkte bedacht werden: Einführung einer steuerlichen Normungsförderung analog zur Forschungszulage, Entschlackung des regulatorischen Rahmens, effiziente Ressourcennutzung sowie einen konsequenten „Digital-Omnibus“-Ansatz für EU-weit einheitliche, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1100 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Hightech Agenda Deutschland
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      In den aktuellen Verlautbarungen zum Digitalpakt 2.0 wird der Grundsatz der Technologieneutralität nicht berücksichtigt. Stattdessen wird ausschließlich WLAN als förderfähige Übertragungstechnologie genannt. Wir sprechen uns daher ausdrücklich dagegen aus, WLAN als einzige förderungswürdige Technologie festzuschreiben. Stattdessen sollte der Grundsatz der Technologieneutralität gewahrt bleiben und eine offene, neutrale Formulierung wie „Ausbau der digitalen Infrastruktur“ verwendet werden. Dies stellt sicher, dass auch innovative und zukunftsfähige Technologien (z.B. VLC/LiFi) in die Förderung einbezogen werden können.

    • Bereitgestellt von: gesund verNETZt e.V. am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14441 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Digitalpakt 2.0
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.

    • Bereitgestellt von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 23.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.

    • Bereitgestellt von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 23.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      PRO ASYL lehnt den Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in Gänze ab, da er zu einer massiven sozialen Schlechterstellung eines Teils der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland führt. PRO ASYL setzt sich für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3539 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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