Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.498)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Uniper begrüßt als großer Energieversorger mit internationalen Handelspartnern die Zielsetzung des LkSG, um die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette sicherzustellen. Gleichzeitig besteht Anpassungsbedarf, um die Praxistauglichkeit des Gesetzes und auch die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine Verbesserung des Gesetzgebungsvorschlags z. B. mit Blick auf den Katalog an erfassten Vorhaben notwendiger Infrastrukturen zur Energieversorgung (z. B. Bau von Stromleitungen, Transformatoren und Umspannstationen sowie auch eine Erweiterung auf Wasserstoff-Kraftwerke. Ferner sollte der Gesetzentwurf neben verfahrensrechtlichen Regelungen auch materiell-rechtliche Erleichterungen vorsehen, die Verfahren beschleunigen (z. B. Aufnahme der Vorhaben in den Katalog der im Außenbereich privilegierten Vorhaben). Ferner sollten auch Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff im überragenden öffentlichen Interesse liegen und Genehmigungspflichten bei der Umwidmung von Erdgas- und Wasserstoffspeicher vereinfacht werden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 265/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Biogenen Wasserstoff aus der THG Quote streichen, um Marktverzerrungen zu vermeiden und Investitionen in Elektrolyseure zu schützen. - Keine Umlenkung knapper Biomethan Ressourcen in die Wasserstoff-Produktion; Biomethan wird in Industrie, Verkehr und flexibler Stromerzeugung benötigt. - RFNBO Wasserstoff gezielt stärken, wie von RED III vorgesehen; Wettbewerbsnachteile durch kostengünstigeren biogenen Wasserstoff verhindern. - Fehlanreize für Biomasseproduktion vermeiden, insbesondere Ausweitung über Energiepflanzen oder intensivierte Landwirtschaft

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 26.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Biogenen Wasserstoff aus der THG Quote streichen, um Marktverzerrungen zu vermeiden und Investitionen in Elektrolyseure zu schützen. - Keine Umlenkung knapper Biomethan Ressourcen in die Wasserstoff-Produktion; Biomethan wird in Industrie, Verkehr und flexibler Stromerzeugung benötigt. - RFNBO Wasserstoff gezielt stärken, wie von RED III vorgesehen; Wettbewerbsnachteile durch kostengünstigeren biogenen Wasserstoff verhindern. - Fehlanreize für Biomasseproduktion vermeiden, insbesondere Ausweitung über Energiepflanzen oder intensivierte Landwirtschaft

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 26.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Biogenen Wasserstoff aus der THG Quote streichen, um Marktverzerrungen zu vermeiden und Investitionen in Elektrolyseure zu schützen. - Keine Umlenkung knapper Biomethan Ressourcen in die Wasserstoff-Produktion; Biomethan wird in Industrie, Verkehr und flexibler Stromerzeugung benötigt. - RFNBO Wasserstoff gezielt stärken, wie von RED III vorgesehen; Wettbewerbsnachteile durch kostengünstigeren biogenen Wasserstoff verhindern. - Fehlanreize für Biomasseproduktion vermeiden, insbesondere Ausweitung über Energiepflanzen oder intensivierte Landwirtschaft

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 26.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Biogenen Wasserstoff aus der THG Quote streichen, um Marktverzerrungen zu vermeiden und Investitionen in Elektrolyseure zu schützen. - Keine Umlenkung knapper Biomethan Ressourcen in die Wasserstoff-Produktion; Biomethan wird in Industrie, Verkehr und flexibler Stromerzeugung benötigt. - RFNBO Wasserstoff gezielt stärken, wie von RED III vorgesehen; Wettbewerbsnachteile durch kostengünstigeren biogenen Wasserstoff verhindern. - Fehlanreize für Biomasseproduktion vermeiden, insbesondere Ausweitung über Energiepflanzen oder intensivierte Landwirtschaft

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 26.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Europäische Kommission sollte im Rahmen der Überarbeitung des EU Vergaberechts eine sektorale Ausnahme bzw. deutliche Erleichterungen für energiewirtschaftliche Tätigkeiten vorsehen, die für die Umsetzung der EU Dekarbonisierungsziele notwendig sind. Dies umfasst insbesondere Beschaffungs und Investitionsmaßnahmen öffentlich oder teilweise öffentlich beherrschter Energieunternehmen und soll europaweit einheitlich geregelt werden.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Rechtssicherheit durch europaweit einheitliche Rechtsanwendung: keine neuen Auslegungsfragen schaffen - Bürokratieabbau: nicht datenintensive Verarbeitungen – v.a. im B2B Bereich – von unnötigen Informations- und Dokumentationspflichten entlasten - Auftragverarbeiter sind keine „Empfänger“: Informations- und Auskunftspflichten auf echte Dritte beschränken - EU-weite Standards: einheitliche Vorgaben zu Datenschutz-Folgenabschätzungen und Datenpannen etablieren - Innovationsfähiger Datenschutz: klare, praktikable Regeln für KI, Pseudonymisierung und biometrische Verfahren sind Voraussetzung

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 19.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für eine langfristig verlässliche Netzentgeltregelung für Elektrolyseure sind folgende Punkte zentral: - Vertrauensschutz sichern: Neue Netzentgeltregelungen dürfen nicht auf geplante oder im Bau befindliche Anlagen angewendet werden. - Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bis 4.8.2029 unverändert beibehalten und perspektivisch verstetigen. - Keine dynamischen Netzentgelte für Elektrolyseure, da sie mit RFNBO-Vorgaben (stündliche Korrelation, 36-Monats-Regel) unvereinbar sind. - Netzdienliche Standortwahl fördern: Anreize für Elektrolyseure in § 13k-Entlasungsregionen setzen, um Abregelungen zu reduzieren und Systemeffizienz zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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