Stellungnahmen/Gutachten
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18.928 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.928)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV lehnt die Einführung einer starren 30-Tage Zahlungsfrist ab, da sie schon nicht geeignet ist, das Ziel der Reduktion von Insolvenzen zu erreichen. Die Regelungen schränken die Vertragsfreiheit erheblich ein und lassen sektorale Besonderheiten wie bspw. die saisonal geprägten Zahlungsströme in der Agrar- und Ernährungswirtschaft völlig außer Acht. Der DRV fordert, dass bewährte Geschäftspraktiken, wie das Kontokorrent erhalten bleiben. Zudem wird die Gründung einer Überwachungsbehörde als unnötig und bürokratisch kritisiert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 450/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
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BR-Drs. 450/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für das EWE-Geschäftsfeld Wasserstoff ist die zügige Etablierung substanzieller H2-Transportkapazitäten in Form von Pipelines essenziell. Insofern hat sich EWE für dia Aufnahme von Leitungsprojekten im Kernnetz ausgesprochen sowie Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Regulatorik unterbreitet.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für das EWE-Geschäftsfeld Wasserstoff ist die zügige Etablierung substanzieller H2-Transportkapazitäten in Form von Pipelines essenziell. Insofern hat sich EWE für dia Aufnahme von Leitungsprojekten im Kernnetz ausgesprochen sowie Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Regulatorik unterbreitet.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für das EWE-Geschäftsfeld Wasserstoff ist die zügige Etablierung substanzieller H2-Transportkapazitäten in Form von Pipelines essenziell. Insofern hat sich EWE für dia Aufnahme von Leitungsprojekten im Kernnetz ausgesprochen sowie Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Regulatorik unterbreitet.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die Einführung eines Fördermechanismus (Differenzkontrakte), um einen sicheren und planbaren Investitionsrahmen zu schaffen, der den Bau neuer und die Umstellung bestehender Speicher anreizt. Für einen integrierten Planungsprozess, der sicherstellt, dass ausreichend H2-Speicherkapazitäten unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und im Einklang mit dem Wasserstoffmarkthochlauf entwickelt werden. Für die Einführung eines Amortisationskontos, um die regulatorischen Referenzerlöse und damit vor allem die Kosten für die Speicherentwicklung möglichst verursachungsgerecht verteilen zu können.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Geltung von Standardvertragsklauseln für klinische Prüfungen von Medizinprodukten
Die eurocom regt an, die Geltung von Standardvertragsklauseln auf die vertraglichen Regelungen von Rechten und Pflichten des Sponsors und des Prüfzentrums bei der Durchführung einer klinischen Prüfung im Sinne des Artikels Art. 2 Nr. 45 MDR auf den Bereich der klinischen Prüfungen von Medizinprodukten auszuweiten. Dazu sollten die in § 31c MPDG vorgesehenen Standardvertragsklauseln ebenfalls in einem Verordnungsentwurf Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 225/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen
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BR-Drs. 225/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen soll unter anderem die Rahmenbedingungen für den Mobilfunkausbau in Deutschland verbessern. Ziel ist es, insbesondere durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für den Ausbau der Telekommunikationsnetze eine wirkungsvolle Beschleunigung der Genehmigungsprozesse zu erreichen. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes durch das TK-NABEG oder durch ein anderes Änderungsgesetzes würden wir auch in der neuen Legislaturperiode begrüßen. In diesem Sinne haben wir unsere Vorschläge relevanten Entscheidungsträgern auf der politischen und administrativen Ebene mitgeteilt.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen soll unter anderem die Rahmenbedingungen für den Mobilfunkausbau in Deutschland verbessern. Ziel ist es, insbesondere durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für den Ausbau der Telekommunikationsnetze eine wirkungsvolle Beschleunigung der Genehmigungsprozesse zu erreichen. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes durch das TK-NABEG oder durch ein anderes Änderungsgesetzes würden wir auch in der neuen Legislaturperiode begrüßen. In diesem Sinne haben wir unsere Vorschläge relevanten Entscheidungsträgern auf der politischen und administrativen Ebene mitgeteilt.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom April 2024 muss in Deutschland umgesetzt werden. Sie sieht u.a. die schrittweise Einführung von Vorgabe zur Installation von Solarenergie-Analgen auf Gebäuden vor. Dies könnte in bestimmten Fällen zu einer Verdrängung von Mobilfunkstandorten auf Dächern führen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer Ausnahme für bestehende Mobilfunkinfrastruktur. Sofern die Neuerrichtung von beiden nicht möglich ist, sollten dem Mobilfunk der Vorzug gegeben werden. Diesen Vorschlag haben wir relevanten politischen Stakeholdern schriftlich mitgeteilt.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: