Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (23.019)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll so erfolgen, dass weder der Mittelstand im Allgemeinen noch gewerbliche Verbundgruppen im Besonderen durch Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert werden. Dabei müssen neue Berichtspflichten bestmöglich mit jenen im Rahmen der Lieferkettenregulierung gemäß LkSG abgestimmt und der damit verbundene Aufwand gering gehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 10.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen grundsätzlich die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Eine staatlich verwaltete Altersvorsorgelösung durch eine Ermächtigungsverordnung sollte mit einheitlichen Rahmenbedingungen für staatliche und private Anbieter einhergehen. Der Einsatz eines staatlich verwalteten Produkts kommt erst dann in Betracht, wenn sich nach sorgfältiger Marktanalyse Versorgungslücken zeigen und private Lösungen diese nicht ausreichend abdecken. Die Frühstartrente sollte zeitnah eingeführt werden. Wir unterstützen Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn das finanzielle Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.

    • Bereitgestellt von: Commerzbank AG am 10.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4088 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass das geplante EU-Regelungsvorhaben zur Bekämpfung von Online-Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in einer Weise weiterentwickelt wird, die einerseits den Schutz von Kindern gewährleistet, andererseits aber verhältnismäßig bleibt und Grundrechte respektiert. Konkret fordern wir, dass die derzeit vorgesehene verpflichtende Chatkontrolle nicht in dieser Form eingeführt wird, sondern alternative Ansätze genutzt werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass Zuständigkeiten und Pflichten im Vorschlag klar abgegrenzt werden, insbesondere mit Blick auf App-Store-Betreiber, Cloud-Infrastrukturanbieter und nicht-öffentliche Kommunikationsdienste. Ferner soll eine Doppelregulierung mit bestehenden EU-Rechtsakten wie DSA und e-Evidence vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu begrüßen ist, dass die EU-Kommission mit den geplanten DSGVO-Änderungen KMU und Small Mid-Caps durch risikobasierte Ausnahmen bei Dokumentationspflichten sowie mehr Flexibilität bei Verhaltensregeln und Zertifizierungen entlasten will. Positiv ist die Einbeziehung von Mid-Caps und die stärkere Risikoorientierung. Kritisch ist jedoch, dass die Entlastungen begrenzt bleiben: Ohne klare Definition von „hohem Risiko“ droht Rechtsunsicherheit, viele Firmen müssten weiterhin dokumentieren. Zentrale Pflichten wie Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzungen oder technische Maßnahmen bleiben unverändert. Für echte Entlastung braucht es zusätzliche Reformen wie Standardvorlagen, praxisnahe Leitlinien und eine bessere Verzahnung mit neuer EU-Digitalgesetzgebung.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom begrüßt die Initiative des Bundeministeriums für Verkehr zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und die damit einhergehenden Ansätze für die Digitalisierung des Verkehrssektors grundsätzlich, insbesondere die Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerschein. Hier setzt der Entwurf wichtige Impulse. In einigen Fällen bleiben allerdings noch Fragen bzw. Aspekte unklar, die im Folgenden ausführlich erläutert werden. Wir sehen noch deutliche Potenziale zur Stärkung des Sharing-Angebots, während bei der Ausgestaltung des digitalen Fahrzeug- und Führerscheins Klärungsbedarf besteht. Zudem enthält die aktuell geplante Ausgestaltung der Unfalluntersuchung bei autonomen Fahrzeugen kritische Elemente, die einer Anpassung bedürfen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
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