Stellungnahmen/Gutachten
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233 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StPO"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (233)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungsbeschwerden und Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen BayPAG 1 BvR 2271/18 u. a.
Mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden sowie dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) wird die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Bestimmungen zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gestellt. Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerden sowie den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu den hier behandelten Regelungen für begründet. Das angefochtene BayPAG bleibt vielfach hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. Dies gilt insbesondere für die in dem Gesetz vorgesehene Ausweitung von Eingriffsbefugnissen im Vorfeld konkreter Gefahren, die Regelungen zum Kernbereichsschutz und zum Schutz geschützter Vertrauensverhältnisse.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ein nach den §§ 53, 53a StPO geschütztes Vertrauensverhältnis..., ...Schutzes an die in §§ 53, 53a StPO normierten Zeugnisverweigerungsrechte..., ...insbesondere die in den §§ 53, 53a StPO genannten Berufsgeheimnisträger..., ...anderen nach §§ 52, 53a StPO zeugnisverweigerungsberechtigten..., ...Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 53, 53a StPO auch im Bereich der präventiven..., ...Berufsgeheimnisträgers nach §§ 53, 53a StPO fallen, ist zwar umfangreicher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafver- fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Zukunftsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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08.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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07.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Er-mittlungsverfahrens nach § 152 StPO, aber keinesfalls für eine Anklageerhebung (§ 170 StPO) oder einen Eröffnungsbeschluss (§ 203 StPO) ausreicht. Diese Begrifflich-keiten..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36. ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken schließen und Gesetze reformieren
Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einstellungsbescheid (gemäß § 170 Abs. 2 StPO) der Staatsanwaltschaft..., ...Person dar. Auch wenn § 48a StPO vorschreibt, dass die Interessen..., ...Anforderungen des § 48a StPO gerecht zu werden, braucht..., ... der Regelung des § 68a StPO, welche eine Beschränkung..., ...Videovernehmung gemäß § 58a StPO im Ermittlungsverfahren..., ... Nach § 58a Abs. 1 S. 3 StPO muss die Vernehmung nach..., ...durch § 58a Abs. 1 S. 3 StPO intendierten richterlichen..., ... gemäß §§ 168e und 247a StPO vor dem Hintergrund von..., ...Ausgestaltung des 247a Abs. 1 S. 2 StPO im Hinblick auf den Opferschutz..., ...Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO zusteht. Um nicht notwendige..., ...Prozessbegleitung in § 406g StPO ist es seit 2017 für Betroffene..., ...erfordert (§ 406g Abs. 3 S. 2 StPO). Die besondere Schutzbedürftigkeit..., ... Beistands gemäß § 397a StPO abhängig gemacht werden..., ...nach § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO ein Verbrechen oder den..., ...Privatklagedelikte nach § 374 Abs. 1 StPO gehören, um der Schwere..., ... 182 ff. [122] § 48a StPO: „(1) Ist der Zeuge zugleich..., ... einer Frage nach § 68a StPO durch gerichtlichen Beschluss...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BREKO verfolgt mit der Stellungnahme das Ziel, Änderungen am Referentenentwurf zur Einführung einer IP-Adressdatenspeicherung zu erwirken. Konkret soll die geplante generelle Speicherpflicht von IP-Adressdaten in ihrer jetzigen Form verhindert oder angepasst werden. Ziel ist es, eine Beschränkung auf eine Sicherungsanordnung zu erreichen sowie Ausnahmen oder Entlastungsregelungen für kleinere und mittlere Netzbetreiber, insbesondere im Hinblick auf CGNAT-Technologie, umzusetzen, um unverhältnismäßige technische und wirtschaftliche Belastungen für Netzbetreiber zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 04.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sicherungsanordnung nach § 100g Abs.7 StPO auch eine allgemeine dreimonatige..., ...Die in den §§ 100g Abs.7 StPO, 175 TKG der Entwurfsfassung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung des Rechtsrahmens zur organisierten Kriminalität für die Option nichtlegislativer Maßnahmen einsetzt. Im Falle der Wahl einer legislativen Option (Option 2 im Sinne der Aufforderung zur Stellungnahme durch die EU-Kommission) soll die Definition der „kriminellen Vereinigung“ auf einer engen und rechtsdogmatisch fundierten Grundlage beruhen und die Sicherstellung zentraler Beschuldigtenrechte sichergestellt sein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
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Adressatenkreis:
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23.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermittlungsmaßnahmen der StPO, welche die Beschuldigten..., ...Verteidigungsgeheimnisses über den § 148 Abs. 2 StPO, in Verbindung mit §129...
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Zu Regelungsvorhaben: