Stellungnahmen/Gutachten
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482 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (482)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel
Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mindeststrafe des § 244 Abs.1 StGB ist – wie für den Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ...anzuheben. § 244 Abs. 1 StGB sollte mit einer Ziffer..., ...§ 243 Abs. 1 Ziffer 3 StGB kann dann gestrichen werden..., ...Strafmilderung in § 244 Abs. 3 StGB ist komplett zu streichen..., ...Ergänzung des § 244 Abs. 1 StGB mit einer Ziffer 4 stellt..., ...Diebstahl im Sinne des § 244 StGB bewertet und sanktioniert..., ...nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der Praxis aus Beweisgründen..., ...neue Strafmaß des § 244 StGB an- gemessen ist. Der ..., ...verschärften Strafrahmen des § 244 StGB n. F. ist daher geboten..., ...Diebstahlsdelik- ten (§ 244 StGB) ist deutlich auf ein Jahr..., ...schwerer Diebstahl (§ 244 StGB) zu bewerten. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Anpassungen des Computerstrafrechts sind aus Sicht des eco ein Schritt in die richtige Richtung. In Zeiten, in denen sich auch immer mehr Aspekte des öffentlichen Lebens im digitalen Raum abspielen, ist es wichtig, dass dieser entsprechend geschützt ist. Um einen solchen Schutz zu ermöglichen, müssen die entsprechende Personen, die die Sicherheit von IT-Systemen verbessern wollen, in jederlei Hinsicht unterstützt werden. Genau dazu dienen die neuen Regelungen, um IT-Sicherheitsexperten nicht nur vor Strafbarkeit zu schützen, sondern ihnen im Gegenzug Rückhalt durch den Gesetzgeber zu geben.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 15.01.2025
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Adressatenkreis:
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11.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbewehrt. Mit dem ..., ...Referentenentwurf: ▪ Zu §202a Absatz 3 StGB: Erlaubte Handlungen Der an den § 202a StGB neu angefügte Absatz 3 ..., ...sind. ▪ Zu §202a Absatz 4 StGB: Erhöhtes Strafmaß für ..., ...Absatz 2 und §303a Absatz 4 StGB: Weitere Anwendungsfälle..., ...geschaffene Absatz 2 in §202b StGB sieht die Anwendung sowohl..., ... ein Verweis in § 202c StGB auf die neu eingeführten..., ...Rechtsprechung bereits für § 202c StGB gelten würden, wäre ein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der gegenwärtigen Reformbestrebungen im Umweltstrafrecht in der vorliegenden Form. Geplante Änderung des Strafrechts erzeugt ein unkalkulierbares und verfassungsrechtlich unakzeptables Risiko für die aktive Land- und Waldbewirtschaftung.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 14.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E. Die vorgeschlagene Definition..., ... in § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E führt auch zu einem grundlegenden..., ...Fassung des § 324a Abs. 1 StGB geht deutlich über Artikel..., ...Beibehaltung des § 324a Abs. 3 StGB auch (leichteste) Fahrlässigkeit..., ...die Regelungen in § 325a StGB sowie § 327 Absätze 2-4 StGB. Die fachlichen Problembereiche..., ...Einführung des neuen § 327a StGB-E, der die verwaltungsrechtswidrige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Straftatbestände sowie Tatbestandsmerkmale sind zu weit gefasst Es ist essentiell, dass in den Richtlinienentwurf tatbestandliche Ausschlüsse aufgenommen werden, da in der gegenwärtigen Fassung im Besonderen die legale Rechtsberatung sowie die zivile Seenotrettung kriminalisiert zu werden drohen Konkret gefordert wird eine inhaltliche Bereinigung der Art. 3 Abs. 1, 4 Ziff. E, 5, 6 sowie 9 Ziff. D RLE.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hilfeleistung, wie etwa dem § 323c StGB in Deutschland jedenfalls..., ...Beistandspflicht gem. § 323c StGB führt im deutschen Recht..., ...Handlungspflicht des § 323c StGB ist bereits im Wortlaut..., ...Faktisch 4 Vgl. Fischer StGB, Vor § 32 Rn. 11. 5 Vgl..., ...Rechtfertigungsebene, etwa über § 34 StGB, ist problematisch, da..., ... etwa im Sinne des § 34 StGB, als ausreichend angesehen..., ...Gefahr im Sinne des § 34 StGB handelt. Auch hier müsste..., ...völkerrechtlichen und gem. § 323c StGB bestehenden Pflichten legalen..., ...Strafrechtsdogmatik gem. § 18 StGB erforderlichen mindestens...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Greenpeace setzt sich für die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Umweltstrafrecht ein. Außerdem treten wir für die Ausgestaltung der „Ökozid“-Regelung ein.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowohl das Kernstrafrecht (StGB) als auch die Vielzahl ..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E zu würdigen. Die Begründung..., ...Qualifikation in § 330 Absatz 2 StGB-E. Er setzt voraus, dass..., ...Strafvorschrift außerhalb des § 330 StGB zu verankern (Gutachten..., ...Regelbeispiel (§ 330 Abs. 1 StGB) und den bestehenden Qualifikationen (§ 330 Abs. 2 StGB) abweichenden Deliktstypus..., ...Fassung des § 330d Absatz 1 StGB-E oder systematischer im Allgemeinen Teil des StGB (§ 11 Abs. 1 StGB-E) zu..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E) bietet einen entscheidenden..., ...den Legaldefinitionen des StGB zu verankern, um die strafrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der am 17. April 2026 vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt verfolgt ein Anliegen, das wir ausdrücklich teilen: Schutzlücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt, sexualisierten Deepfakes und digitalem Stalking zu schließen und die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung gegenüber Diensteanbietern zu stärken. Unsere Mitglieder dokumentieren täglich Zeitgeschehen, gesellschaftliche Entwicklungen und Alltagskultur im öffentlichen Raum. Sie sind damit von Regelungen, die unmittelbar an die Herstellung von Bildaufnahmen anknüpfen, in besonderer Weise betroffen. Wir haben dazu eine Stellungnahme an Herrn Dr. Schäfer vom BMJV gesendet.
- Bereitgestellt von: FREELENS e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgestaltung von § 184k (1) 3. StGB-E, der unserer Ansicht..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E: Bildaufnahmen, die in..., ...184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E. Die entsprechenden Normen..., ...bereits in § 184i Absatz 1 StGB enthalten sei, womit „auf..., ...Sinne des § 184k Absatz 1 StGB-E enthalten, fehlt es daher..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E erzeugt durch die Kombination..., ... Mit Absatz 1 Nummer 3 StGB-E würde allerdings durch..., ... geplante § 184k (1) 3. StGB-E. Auch eine Ausweitung von § 184i StGB auf nicht-körperliche sexuelle..., ...Prominenten. Bei § 201b StGB-E ist laut Entwurfsbegründung..., ...Ausgestaltung von § 184k (1) 3. StGB-E, der unserer Ansicht..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E: Bildaufnahmen, die in..., ...184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E. Die entsprechenden Normen..., ...bereits in § 184i Absatz 1 StGB enthalten sei, womit „auf..., ...Sinne des § 184k Absatz 1 StGB-E enthalten, fehlt es daher..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E erzeugt durch die Kombination..., ... Mit Absatz 1 Nummer 3 StGB-E würde allerdings durch..., ... geplante § 184k (1) 3. StGB-E. Auch eine Ausweitung von § 184i StGB auf nicht-körperliche sexuelle..., ...Prominenten. Bei § 201b StGB-E ist laut Entwurfsbegründung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes vor digitaler Gewalt - nicht nur auf der Ebene der Rechtsverfolgung, sondern auch im materiellen Recht
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 19.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wie § 201a oder § 184k StGB erweitert werden, sowie mit § 201b StGB-E, Verletzung von Persönlichkeitsrechten..., ...täuschende Inhalte, und § 202e StGB-E, unbefugte Überwachung..., ...insbesondere des § 184k StGB-E um die Einbeziehung von..., ...die Einführung des § 202e StGB-E, der die Über-wachung..., ...Anwendungsbereich des § 184k StGB-E insbesondere auf Aufnahmen..., ...Die Ergänzung des § 184k StGB-E zur Erfassung weiterer..., ... das bereits aus § 184i StGB bekannte Tatbestandsmerkmal..., ...zwischen § 184k Nr. 1-3 StGB-E und § 184k Nr. 4 StGB-E..., ...täuschende Inhalte Mit § 201b StGB-E reagiert der Gesetzgeber..., ...wiederzugeben. Auch § 201b StGB-E greift auf unbestimmte..., ...der §§ 238, 240 und 241 StGB erheblichen Schaden anrichten..., ...Kommunikationstechnik § 202e StGB-E befasst sich zu Recht..., .... Die mit § 202e S. 2 StGB-E eingeführte Beschränkung..., ...gültigen Fassung des § 238 StGB aF, die in der aktuellen Fassung des § 238 StGB durch das Abstellen auf..., ...dazu könnte in § 202e S. 2 StGB-E auf die Geeignetheit ..., ...handelt es sich bei § 184k StGB-E aufgrund der Einordnung..., ... §§ 201a, 202b und 202e StGB-E gilt dies jedoch nicht...
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Zu Regelungsvorhaben: