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499 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (499)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. ..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ... schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme ..., ... insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu präzisieren, ob und welche Ausnahmen für ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung, landwirtschaftliche Tätigkeiten nach guter fachlicher Praxis und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch normale Bewirtschaftung gelten. Weiterhin wird aufgezeigt, dass die vorgesehenen Regelungen zur Strafbarkeit den in der Prüfpraxis auftretenden Fallkonstellationen nur unzureichend gerecht werden und einen Aufwuchs von Regulationsdichte erzeugen, was wiederum dem angekündigten Bürokratieabbau entgegen steht.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 17.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuches (StGB) Das StGB soll um „Ökosystem-Schäden..., ...gelten. § 330 Abs. 2 StGB In alle Tatbestände, die..., ...Ökosystems in § 330 Abs. 2 StGB ist zu unbestimmt. Ebenso..., ...Umweltmedien. § 324 a StGB Gleiches gilt für Regelungen..., ... So regelt z.B. § 324 a StGB, dass, wer unter Verletzung..., ...definiert wird. § 324 StGB Die Erlaubnisfreie Wasserentnahme..., ...ergänzt werden. § 324 a StGB In § 324 a StGB soll nun..., ...Begriffsbestimmung in § 330 d Nr. 4 StGB. Die Pflichten können sich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der am 17. April 2026 vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt verfolgt ein Anliegen, das wir ausdrücklich teilen: Schutzlücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt, sexualisierten Deepfakes und digitalem Stalking zu schließen und die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung gegenüber Diensteanbietern zu stärken. Unsere Mitglieder dokumentieren täglich Zeitgeschehen, gesellschaftliche Entwicklungen und Alltagskultur im öffentlichen Raum. Sie sind damit von Regelungen, die unmittelbar an die Herstellung von Bildaufnahmen anknüpfen, in besonderer Weise betroffen. Wir haben dazu eine Stellungnahme an Herrn Dr. Schäfer vom BMJV gesendet.
- Bereitgestellt von: FREELENS e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgestaltung von § 184k (1) 3. StGB-E, der unserer Ansicht..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E: Bildaufnahmen, die in..., ...184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E. Die entsprechenden Normen..., ...bereits in § 184i Absatz 1 StGB enthalten sei, womit „auf..., ...Sinne des § 184k Absatz 1 StGB-E enthalten, fehlt es daher..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E erzeugt durch die Kombination..., ... Mit Absatz 1 Nummer 3 StGB-E würde allerdings durch..., ... geplante § 184k (1) 3. StGB-E. Auch eine Ausweitung von § 184i StGB auf nicht-körperliche sexuelle..., ...Prominenten. Bei § 201b StGB-E ist laut Entwurfsbegründung..., ...Ausgestaltung von § 184k (1) 3. StGB-E, der unserer Ansicht..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E: Bildaufnahmen, die in..., ...184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E. Die entsprechenden Normen..., ...bereits in § 184i Absatz 1 StGB enthalten sei, womit „auf..., ...Sinne des § 184k Absatz 1 StGB-E enthalten, fehlt es daher..., ... 184k Absatz 1 Nummer 3 StGB-E erzeugt durch die Kombination..., ... Mit Absatz 1 Nummer 3 StGB-E würde allerdings durch..., ... geplante § 184k (1) 3. StGB-E. Auch eine Ausweitung von § 184i StGB auf nicht-körperliche sexuelle..., ...Prominenten. Bei § 201b StGB-E ist laut Entwurfsbegründung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel
Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mindeststrafe des § 244 Abs.1 StGB ist – wie für den Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ...anzuheben. § 244 Abs. 1 StGB sollte mit einer Ziffer..., ...§ 243 Abs. 1 Ziffer 3 StGB kann dann gestrichen werden..., ...Strafmilderung in § 244 Abs. 3 StGB ist komplett zu streichen..., ...Ergänzung des § 244 Abs. 1 StGB mit einer Ziffer 4 stellt..., ...Diebstahl im Sinne des § 244 StGB bewertet und sanktioniert..., ...nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der Praxis aus Beweisgründen..., ...neue Strafmaß des § 244 StGB an- gemessen ist. Der ..., ...verschärften Strafrahmen des § 244 StGB n. F. ist daher geboten..., ...Diebstahlsdelik- ten (§ 244 StGB) ist deutlich auf ein Jahr..., ...schwerer Diebstahl (§ 244 StGB) zu bewerten. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Anpassungen des Computerstrafrechts sind aus Sicht des eco ein Schritt in die richtige Richtung. In Zeiten, in denen sich auch immer mehr Aspekte des öffentlichen Lebens im digitalen Raum abspielen, ist es wichtig, dass dieser entsprechend geschützt ist. Um einen solchen Schutz zu ermöglichen, müssen die entsprechende Personen, die die Sicherheit von IT-Systemen verbessern wollen, in jederlei Hinsicht unterstützt werden. Genau dazu dienen die neuen Regelungen, um IT-Sicherheitsexperten nicht nur vor Strafbarkeit zu schützen, sondern ihnen im Gegenzug Rückhalt durch den Gesetzgeber zu geben.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 15.01.2025
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Adressatenkreis:
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11.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbewehrt. Mit dem ..., ...Referentenentwurf: ▪ Zu §202a Absatz 3 StGB: Erlaubte Handlungen Der an den § 202a StGB neu angefügte Absatz 3 ..., ...sind. ▪ Zu §202a Absatz 4 StGB: Erhöhtes Strafmaß für ..., ...Absatz 2 und §303a Absatz 4 StGB: Weitere Anwendungsfälle..., ...geschaffene Absatz 2 in §202b StGB sieht die Anwendung sowohl..., ... ein Verweis in § 202c StGB auf die neu eingeführten..., ...Rechtsprechung bereits für § 202c StGB gelten würden, wäre ein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Videoinhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) computertechnisch so verändert..., ...2) – (7) in den § 184 k StGB einzufügen. Der um diese..., ...Regelung ergänzte neue § 184 k StGB könnte dann wie folgt lauten..., ... ergänzend im § 184 k StGB oder als neuer und eigenständiger § 184 m StGB geregelt werden. Möglich..., ...Rahmen eines neuen § 201 b StGB, sofern persönlichkeitsrechtsverletzende...
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Zu Regelungsvorhaben: