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11 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"UAG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (11)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...begünstigt werden. In der UAG wurden dazu skizziert: ..., ... Die Kernbotschaften der UAG lassen sich wie folgt zusammenfassen..., ...beschriebene Gesamtkonzept hat die UAG mit Hilfe der folgenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen – UAG „Quick Wins“ Grundsätze..., ...Klimawirkung Die Arbeitsweise der UAG berücksichtigt, dass die..., ...Ziel der Maßnahme in der UAG QuickWins ist die Ausweitung..., ...Ziel der Maßnahme in der UAG QuickWins ist die Ausweitung..., ...für Anlagen; siehe auch UAG 3 - „Fördermittel“) ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aspekten keine Einigung in der UAG „Lärm“ erzielt werden konnte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aspekten keine Einigung in der UAG „Lärm“ erzielt werden konnte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des TÜV-Verbands soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzt, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 10.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2007; Abschlußbericht der UAG „UNTERSUCHUNGSFRISTEN“..., ...2007; Abschlußbericht der UAG „UNTERSUCHUNGSFRISTEN“...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nachhaltig mitzugestalten (UAG 4 bigger picture) ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten sind in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Das Verletzungs- und Tötungsrisiko, dem sie durch den Straßen- und Schienenverkehr sowie durch erneuerbare Stromversorgung ausgesetzt sind, darf nicht signifikant erhöht sein. Für die Ermittlung, wann ein solches Risiko signifikant erhöht ist, sollte die Probabilistik angewendet werden. Sie ist aktuell die einzige wissenschaftlich-basierte Methode dazu.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 26.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Unterarbeitsgruppe 2 (UAG 2) zur Probabilistik. ..., ... Begleitung wurde in der UAG 2 die „Pilotstudie Probabilistik..., ...wird durch die begleitende UAG 2 des UMK-Prozesses geteilt..., ...Teil des Folgeauftrags der UAG 2 zur Einführung der Probabilistik...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      VITAKO begrüßt den Aufbau eines Deutschland-Stacks wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Durch die Beteiligung der öffentlichen IT-Dienstleister kann der Aufbau und die Nutzung des Deutschland-Stacks effektiv vorangebracht werden. Darüber hinaus muss der Bund darauf achten, Basiskomponenten wie die Bund-ID sowie deutschlandweite Plattformen wie die Deutsche Verwaltungscloud in den Stack zu integrieren. Öffentliche IT-Dienstleister müssen frühzeitig in die Entwicklung von Basiskomponenten eingebunden werden. Der Bund muss Anreize für die Nutzung des Deutschland-Stacks vorsehen und dabei auf eine Konsolidierung der arbeitsteiligen öffentlichen IT-Dienstleister achten. Darüber hinaus braucht es zusätzliche Mittel für Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks.

    • Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 03.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eigene Unterarbeitsgruppe UAG Metadatenstandard eingerichtet..., ...Der Abschlussbericht der UAG Metadatenstandard stellt..., ...bleiben und die Ergebnisse der UAG Metadatenstandard sollten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eines Herstellers dar. Die UAG “Enabler” hält folgendes..., ...Technologieentwicklungen schlägt die UAG “Enabler” neun sich ergänzende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorgaben nach § 15 Abs. 6 und 7 UAG zur Arbeitsorganisation...
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