Stellungnahmen/Gutachten
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45 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GewSchG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (45)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
- Gesetzliche Konkretisierung des Anspruchs auf einkommens- und vermögensunabhängige pflegerische Notversorgung und Notfallassistenz im Falle der Wegweisung einer Tatperson, die Pflege/Assistenz leistet. - Einführung von Regelungen, die auch bei dem Auftreten von Gewalt in Einrichtungen oder für den Fall, dass auch die Tatperson eine Behinderung hat Schutz gewährleisten (Stichwort Betreuungsrecht, Stichwort Näherungsverbot, Stichwort Mangel an barrierefreiem Wohnraum).
- Bereitgestellt von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Vorbemerkung Weibernetz..., ...Charakter des derzeitigen GewSchG durch die zusätzliche..., ...das niedrigschwellige GewSchG der geeignete Ort für..., ...haben. Das derzeitige GewSchG weist Lücken im Gewaltschutz..., ...Wegweisung des Täters nach § 2 GewSchG hin. Im Falle der Wegweisung..., ...Das Beispiel zeigt: Das GewSchG ist für Frauen, die mit..., ...Beeinträchtigungen leben, ist das GewSchG in der jetzigen Form ..., ...gemeinsamer Haushalt gemäß § 2 GewSchG ist. Entsprechend ist..., ...Reformbedarf § 1 Abs. 1 GewSchG: Es bedarf einer Konkretisierung..., ...Reformbedarf § 1 Abs. 3 GewSchG: Um Schutzanordnungen..., ...Reformbedarf § 2 Abs. 1 GewSchG: Es ist eine Klarstellung..., ... Zu § 1 Abs. 4 Entwurf GewSchG: Weibernetz begrüßt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Anwendbarkeit auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erweiterung der Definition des „auf Dauer angelegten Haushalts" in § 2 GewSchG. - Schutz von in der eigenen Wohnung lebenden Frauen vor Partner*innenschaftsgewalt, wenn der/die Partner*in gleichzeitig Pflege/Assistenz leistet. In diesem Fall muss bei einer polizeilichen Wegweisung der Tatperson für die Betroffene ein gesetzlicher Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Notversorgung und Notfallassistenz geschaffen werden. Zusätzlich bedarf es entsprechender kommunaler Assistenz-/Pflegenotdienste.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vor. Da unter den Gewaltbetroffenen..., ...ein geringer Anteil das GewSchG in Anspruch nimmt, bleibt..., ...elektronischen Fußfessel im GewSchG baut der Ref-E darauf..., ...anderen Maßnahmen nach GewSchG vor Entscheidung über..., ...insbesondere die Grundidee des GewSchG einer niedrigschwelligen..., ...Aufenthaltsüberwachung im GewSchG aus und fordert, eine..., ...keinen Antrag nach dem GewSchG. Daten der Frauenhauskoordinierung..., ... einen Antrag nach dem GewSchG stellen. Die Verankerung..., ...elektronischer Fußfessel im GewSchG greift aus Perspektive..., ...vor, dass Täter nach dem GewSchG zu einem sozialen Trainingskurs..., ... von §1 Absatz 4 (neu) GewSchG ist die verpflichtende..., ...mit der Verankerung im GewSchG zudem nur einen kleinen..., ...die eine Anwendung des GewSchG für Frauen mit Behinderungen..., ...angelegten Haushalts“ in § 2 GewSchG, damit das GewSchG auch..., ...Ref-E §1 Absatz 4 (neu) GewSchG. Deutscher Frauenrat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellung: I. § 1 Abs. 4 GewSchG-E - Täterarbeit Der ..., ... § 1a Abs. 1 S. 1 GewSchG-E sieht vor, dass die..., .... 3 Nrn. 1 bis 3 und 5 GewSchG. Wie häufig solche Anordnungen..., ...Schutzmecha-nismen des GewSchG (weiterhin) ins Leere..., ...einzuführender § 1 Abs. 1 S. 4 GewSchG-E soll regeln, dass mit..., ...Rechnung getragen. Das GewSchG als primär zivilrechtlich..., .... Dieser Charakter des GewSchG sollte sich auch bei ..., ...EAÜ Gemäß § 1a Abs. 1 GewSchG-E kann der Täter verpflichtet..., ...Anders als in § 1a Abs. 1 GewSchG-E ist in § 1a Abs. 2 GewSchG-E vorgesehen, Betroffenen..., ...Geeignetheit der in § 1a Abs. 1 GewSchG-E geregelten Form der..., ...Hochrisikofälle Gem. § 1a Abs. 1 GewSchG-E darf eine elektronische..., ... § 1 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GewSchG aus. Der djb gibt zu..., ... zu haben. III. § 1b GewSchG-E - Koordinierungsstelle..., ...Koordinierung der EAÜ sieht § 1b GewSchG-E die Einführung einer..., ...1b Abs. 3 letzter Satz GewSchG-E). Es muss sichergestellt..., ...Schutzstandards kommt. IV. § 4 GewSchG-E - Strafvorschriften Nach § 4 S. 1 Nr. 2 GewSchG-E wird mit Freiheitsstrafe..., ...der Anordnung nach § 1a GewSchG-E zwar um eine flan-kierende..., ... in § 216b Abs. 1 S. 1 GewSchG-E wäre dann (auch) § ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht
Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser am 22.11.2024
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Adressatenkreis:
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03.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wohnungszuweisung nach dem GewschG kommt für die Personen..., ...Nährungsverbot nach dem GewschG macht nur dann Sinn, ..., ...Schutzmöglichkeiten nach dem GewSchG nicht ausreichend sind..., ...macht ein Antrag nach dem GewSchG durchaus Sinn. Nach Rücksprache..., ... einen Antrag nach dem GewSchG, auch wenn sie in der..., ...abgeschlossenen Verfahren nach dem GewschG erbracht werden. Dies..., ... Taten nach §§ 1 und 2 GewschG ab. Wie auch schon unter..., ...sich am Gewaltbegriff des GewSchG orientieren. Das sei ..., ...Begründung verkennt, dass das GewSchG aus dem Jahr 2001 ist..., ...Gewalt lediglich auf das GewSchG beziehen sollen, lehnen..., ...schon die Anträge nach dem GewSchG an die zuständige Polizeidienststelle..., ...eine Anordnung nach dem GewSchG zu haben. Bei Antragstellung..., ...Wenn dem Antrag nach dem GewschG nicht stattgegeben wird..., ...struktureller Vorteil des GewschG ist ja gerade, dass auch..., ... einen Antrag nach dem GewSchG zu stellen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes durch ganzheitliche Maßnahmen
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 02.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unerlässlichkeitsprüfung“ nach § 1 a GewSchG-E durchzuführen und eine..., ...von Straftaten nach § 4 GewSchG aus, von denen 796 männliche..., ...die Anordnungen nach § 1 GewSchG verstoßen würden und ..., ...bei Verstößen gegen § 1 GewSchG dar, die im regulären..., ...1b Abs. 1 Satz 2 a. E. GewSchG-E „überwacht sie die ..., .... 1 Satz 1 oder Abs. 2 GewSchG mit den bereits aufgezeigten..., ...Strafvorschrift des § 4 GewSchG wird ein Verstoß nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Möglichkeit der Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch das Familiengericht bei Hochrisikofällen des Gewaltschutzgesetzes.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unerlässlichkeitsprüfung“ nach § 1 a GewSchG-E durchzuführen und eine..., ...von Straftaten nach § 4 GewSchG aus, von denen 796 männliche..., ... An-ordnungen nach § 1 GewSchG verstoßen würden und ..., ...bei Verstößen gegen § 1 GewSchG dar, die im regulären..., ... 1b Abs. 1 Satz 2 a.E. GewSchG-E „überwacht sie die ..., .... 1 Satz 1 oder Abs. 2 GewSchG mit den bereits aufgezeigten..., ...Strafvorschrift des § 4 GewSchG wird ein Ver-stoß nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der EAÜ im Rahmen des GewSchG jedoch zu kurz und wird..., ... Einführung der EAÜ im GewSchG auf Spanien als Referenzmodell..., ...EAÜ a) § 1 Abs. 1 S. 4 GewSchG-E § 1 Abs. 1 S. 4 GewSchG-E sieht vor, dass, wenn..., ...Rechnung getragen. Das GewSchG als primär zivilrechtlich..., .... Dieser Charakter des GewSchG sollte sich auch bei ..., ...ermöglichen. b) § 1a Abs. 1, 2 GewSchG-E Gemäß § 1a Abs. 1 GewSchG-E kann der Täter verpflichtet..., ...überwachen. § 1a Abs. 2 GewSchG-E sieht vor, Betroffenen..., ... c) § 1a Abs. 3 Satz 3 GewSchG-E Positiv ist zunächst..., ...d) § 1a Abs. 3 Satz 12 GewSchG-E Der Vorschlag enthält..., ...worden ist. § 1a Abs. 2 GewSchG-E enthält indes den Begriff..., ...1a Abs. 5 Satz 1 und 2 GewSchG-E Der Vorschlag sieht..., ...die EAÜ-Dauer sowohl im GewSchG-E als auch in den Polizei..., ...sich eine EAÜ durch das GewSchG-E um weitere drei Monate..., ...wäre. f) § 4 S. 1 Nr. 2 GewSchG-E Nach § 4 S. 1 Nr. 2 GewSchG-E wird mit Freiheitsstrafe..., ...sieht in § 4 S. 1 Nr. 2 GewSchG-E zwar lediglich eine..., ...die Anordnung nach § 1a GewSchG-E strafbewehrt sein” ..., ... wie er in § 1a Abs. 2 GewSchG-E wohl vorgesehen ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes
Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) und beschränkt sich ..., ...Schutzanordnung nach § 1 GewSchG nicht unter das Beweisverwertungsverbot..., ...Gewaltschutzanordnung i.S.d. § 4 GewSchG verstoßen wird. Beide..., ... Strafbarkeit nach § 4 GewSchG gegeben. Eine tateinheitliche..., ...Entwurfsbegründung soll § 4 GewSchG im Konkurrenzwege zurücktreten..., ...trotz Bestehen des § 4 GewSchG überhaupt eine Änderung..., ...diese bereits nach § 4 GewSchG in Höhe von bis zu zwei..., ... 5. Änderungen des § 1 GewSchG a. Strafrahmenerhöhung des § 4 GewSchG Der Gesetzentwurf ..., ...auf fünf Jahre vor, § 4 GewSchG-E. Auch insoweit bezweifelt..., ...Betretungsverboten nach dem GewSchG die Möglichkeit der elektronischen..., ...Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen des GewSchG vor, § 1 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewSchG-E. Das Nähere sollen ..., ...Anordnung nach § 1 Abs. 1 GewSchG die „Erforderlichkeit..., ...erforderlich sein. Während § 1 GewSchG das Merkmal der „Erforderlichkeit..., ...soweit die EAÜ nach dem GewSchG angeordnet werden soll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz und Familienrecht
Gewaltschutz und Familienrecht
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 30.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (Gewaltschutzgesetz - GewSchG). In diesem Gesetz (sowie..., ...hat sich bewährt. Das GewSchG ist geschlechtsneutral..., ...Eltern Im Unterschied zum GewSchG sieht der Referentenentwurf..., ... zu ermitteln. Die im GewSchG vorgesehenen Sanktionen..., ...hat jedoch im Rahmen des GewSchG zu erfolgen und muss ..., ...bewährte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zentriert. Das GewSchG..., ...das bestehende, bewährte GewSchG mit partiellen Ergänzungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
In Fällen häuslicher Gewalt fordert die BAG TäHG die Einführung der Regelung, wonach Gewaltausübende zur Teilnahme an Täterprogrammen nach Standard der BAG TäHG verpflichtet werden. Die Täterarbeitseinrichtungen vor Ort müssen dafür mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. am 12.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Verabschiedung des GewSchG im Jahr 2001 hat der ..., ...im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vor. Zur Verpflichtung..., ...Täterarbeitsprogrammen (§ 1 Abs. 4 RefE GewSchG) Die im Referentenentwurf..., ...originären Anliegen des GewSchG Rechnung, indem durch..., ...Täterarbeitsprogrammen im GewSchG bietet die Möglichkeit..., ...in § 1 Absatz 4 Satz 1 GewSchG geplante Anordnung des..., ...Aufenthaltsüberwachung (§1a RefE GewSchG) Die BAG Täterarbeit..., ...vorgesehene Verortung der eAÜ im GewSchG bringt zukünftig somit...
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Zu Regelungsvorhaben: