Regelungsvorhaben
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Aktiv vom 12.03.2025 bis 31.07.2025
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (R007268)
am
12.03.2025
Beschreibung:
In Fällen häuslicher Gewalt fordert die BAG TäHG die Einführung der Regelung, wonach Gewaltausübende zur Teilnahme an Täterprogrammen nach Standard der BAG TäHG verpflichtet werden. Die Täterarbeitseinrichtungen vor Ort müssen dafür mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden.
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Referentenentwurf:
Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2024 Federführendes Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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