Stellungnahmen/Gutachten
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28 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GenDG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (28)
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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23.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unzureichende Differenzierung im GenDG die elektronische Patientenakte..., ...dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) nur durch die verant¬..., ...unzureichende Differenzierung im GenDG: Prädiktive genetische..., ...der Anwendungsbereich des GenDG zur Vermeidung eines „...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Gesundheitswesen
Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, unnötigen Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen, insbesondere in Praxen und Kliniken, zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) erschwert den Alltag..., ...oder Hepatitis nicht dem GenDG unterfällt, während das GenDG bei ei- ner genetisch..., ...gesetzlichen Spezialregelung im GenDG; sie sind zunehmend eine..., ...diagnostischer Untersuchungen im GenDG scheint nicht zuletzt..., ...Anwendungsbereiches des GenDG auf prädiktive genetische...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung stärken
Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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22.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaft (§ 15 Abs. 1 GenDG). Sie ist grundrechtlich..., ...Durchführung von PND ist im GenDG geregelt. Ziel des Gesetzes..., ... Analysen iSd § 3 Nr. 2 GenDG.[129] Hinzu kommen Untersuchungen..., ...untersucht werden (§ 15 Abs. 2 GenDG). Auch das Geschlecht ..., ...werden, § 15 Abs. 1 Satz 2 GenDG. Vor der Durchführung ..., ...hinzuweisen ist (§ 15 Abs. 3 GenDG). Im Ergebnis sind im GenDG verschiedene Schutzniveaus..., ... gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 GenDG sogar strafbewehrt. Die..., ...schwangeren Person (§ 8 Abs. 1 GenDG) und an eine ergebnisoffene..., ...Untersuchung (§ 15 Abs. 3 GenDG) geknüpft. Nach Vorliegen..., ...Person nach § 15 Abs. 3 GenDG i.V.m. § 10 Abs. 2, 3 GenDG genetisch zu beraten und..., ...bzw. Fötenschutzes. Das GenDG schützt, teils durch strafrechtliche..., ...der Konkretisierung des GenDG betraut ist (§ 23 GenDG..., ...entgegenwirkt (§ 2a Abs. 2 GenDG). Zudem ist zu bedenken..., ...3 Nr. 7 lit. b), c), d) GenDG. [140] Netzwerk gegen..., ...Kritik und Reform des § 15 GenDG. Schriften zum Gesundheitsrecht..., ...2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG, Fassung vom 17.11.2023..., ...Kritik und Reform des § 15 GenDG, S. 97; 155. [186] ..., ...Kritik und Reform des § 15 GenDG, S. 154-155. [187] ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeitgemäßes Abstammungsrecht, das sich an Abstammung orientiert und willkürliche Zuordnungen von Elternschaft vermeidet.
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 15.08.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gendiagnostikgesetzes (GENDG), nachdem es zweifelnden..., ... Eine Überarbeitung des GENDG steht an. Warum das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltige Verbesserung der medizinischen Register in Deutschland
Wir setzen uns insbesondere für die Qualitätssicherung, Transparenz und die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für die medizinischen Register ein. Gesichert werden muss auch die Grundfinanzierungen der medizinischen Register, die sich oft an Standorten der Hochschulmedizin befinden.
- Bereitgestellt von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 13.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...9 und 19 i.V.m. mit §11 GenDG § 9 regelt Erhebung..., ... Normen des MRG und des GenDG erfolgen. Die Regelung..., ...§ 9 Abs. 6, wonach § 11 GenDG unberührt bleibt, lässt..., ...Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 Nr. 1 GenDG außer Acht, wonach das GenDG nicht für den Umgang mit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 28.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und 10 i.V.m. mit § 11 GenDG § 9 regelt Erhebung..., ... Normen des MRG und des GenDG erfolgen. Die Regelung..., ...§ 9 Abs. 6, wonach § 11 GenDG unberührt bleibt, lässt..., ...Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 Nr. 1 GenDG außer Acht, wonach das GenDG nicht für den Umgang mit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...9 und 19 i.V.m. mit §11 GenDG § 9 regelt Erhebung ..., ... Normen des MRG und des GenDG erfolgen. Die Regelung..., ...§ 9 Abs. 6, wonach § 11 GenDG unberührt bleibt, lässt..., ...Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 Nr. 1 GenDG außer Acht, wonach das GenDG nicht für den Umgang mit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Medizinregistergesetzes
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann. Das Registergesetz soll gerade für die Patient*innen im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einschluss von Patienten, die Verlinkbarkeit der Daten und die Unterstützungs- und Begleitstrukturen für Register verbessern.
- Bereitgestellt von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...9 und 19 i.V.m. mit §11 GenDG § 9 regelt Erhebung ..., ... Normen des MRG und des GenDG erfolgen. Die Regelung..., ...§ 9 Abs. 6, wonach § 11 GenDG unberührt bleibt, lässt..., ...Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 Nr. 1 GenDG außer Acht, wonach das GenDG nicht für den Umgang mit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Bereitgestellt von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 10.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gendiag-nostikgesetz („GenDG“), und den Landeskrankenhausgesetzen..., ...ii. Gendiagnostikgesetz (GenDG) Für die Durchführung..., ...deutsche Gesetzgeber mit dem GenDG besonders hohe Anforderungen..., ...eingewilligt hat, § 8 Abs. 1 S. 1 GenDG. Die beauftragte Person..., ...vorliegt, § 8 Abs. 1 Satz 4 GenDG. Das Erfordernis der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs zum GeDIG hinsichtlich: verbindlicher Beteiligung wissenschaftlich‑medizinischer Fachgesellschaften an medizinisch‑fachlichen Festlegungen; Anpassung der Regelung zu Reallaboren der Krankenkassen (§ 284a) durch zusätzliche Schutz‑ und Qualitätsanforderungen; Sicherstellung ärztlicher Steuerungskompetenz bei digitaler Versorgungssteuerung und Risikoerkennung; forschungsfreundlicher Ausgestaltung der Gesundheitsdatennutzung; sowie praxistauglicher Umsetzung der Interoperabilitäts‑ und Digitalisierungspflichten einschließlich angemessener Übergangsfristen und Finanzierung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 17.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ein-willigung (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 GenDG) muss praxistauglich gestaltet...
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Zu Regelungsvorhaben: