Stellungnahmen/Gutachten
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60 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BioSt-NachV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (60)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung betreibt gegenwärtig ein Verordnungsverfahren zum Erlass einer Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Die Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen, wobei die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 29.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) Der Referentenentwurf..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wurde am 18.08.2025..., ...EfB-Zertifizierung im Rahmen der BioSt-NachV aus. Die EfB-Zertifizierung..., ...Parallelzertifizierung nach BioSt-NachV würde lediglich unnötige..., ...Zertifizierungssystem im Rah-men der BioSt-NachV anzuerkennen. Berlin...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird eine Änderung des BioSt-NachV und des EEG dahin angestrebt, dass der NaWaRo Bonus nicht auf Dauer entfällt, nur weil mit dem Zubau eines oder mehrerer BHKWs zwecks systemdienlicher Flexibilisierung der Stromerzeugung wird die Grenze von 2 MW allerdings überschritten wird. Dies geschieht häufig versehentlich mit der Folge, dass der Förderanspruch ab Zubau der BHKW bis zur Zertifizierung der Biomasse entfällt. Der Förderanspruch soll aber nicht auf Dauer entfallen.
- Bereitgestellt von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 30.08.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) im Jahr 2021 und ..., ... die Anwendung der BioSt-NachV (2 MW Feuerungswärmeleistung..., ...unmissverständlich in der BioSt-NachV deutlich zu machen,..., ...aber den Regelungen der BioSt-NachV und könnte im Wege..., ... soweit sich aus der BioSt-NachV etwas anderes ergibt..., ...: nach der geltenden BioSt-NachV entfällt für den Zeitraum..., ...nach § 19 Abs. 2 S. 1 BioSt-NachV auch auf unrichtige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Die vorliegende Novelle sollte genutzt werden, um den durch das EU-Recht verursachten Mehraufwand durch Entbürokratisierung an anderer Stelle abzufedern. Wegen der Angleichung und somit Ausweitung der Geltungsbereiche beider Verordnungen auf feste, flüssige und gasförmige Bio(masse)brenn- und -kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV zusammengeführt werden. Die BioSt-NachV setzt die Regelungen der EE-RL III zur Zertifizierung fester Biomasse-Brennstoffe in Anlagen größer 7,5 MW 1:1 in nationales Recht um. Der VKU begrüßt, dass damit die bestehende Regelung fortgeführt und auch für die EEW Förderung Kontinuität geschaffen sowie bestehende Unsicherheiten ausgeräumt werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ... Inkraftsetzung der BioSt-NachV ist daher dringend ..., ...kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...allgemeingültig in die BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...Verordnungen auf die BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...1 und Artikel 2 Die BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...Nachweispflicht nach BioSt- NachV verweisen und die ..., ...zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV neu) Die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...VKU begrüßt, dass die BioSt-NachV die Regelungen der ..., ...dass die Novelle der BioSt-NachV nun auch ohne weitere..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV neu) Bestandsanlagen..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BioSt-NachV neu) Der Wortlaut ..., ...Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV (geltende Fassung) ..., ...zu § 6 Abs. 2 Satz 2 BioSt-NachV neu) Zu Nr. 7 Buchst..., ...zu § 6 Abs. 3 Satz 2 BioSt-NachV neu) Als Zeitpunkt..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Bioenergie-Nachhaltigkeitsverordnung mit fairen Übergangsfristen.
Die Bioenergieverbände begrüßen die 1:1-Umsetzung der RED III, kritisieren aber übermäßige nationale Verschärfungen. Der Entwurf der BioSt-NachV greift mit neuen Definitionen wie „nachhaltige Waldnutzung“ oder „großer Kahlschlag“ in Länderkompetenzen ein und schafft Doppelregelungen zum Forstrecht. Gefordert werden die Streichung unnötiger Definitionen, die Wahrung des Bestandsschutzes auch für Flächenkriterien, praktikable Übergangsfristen und vereinfachte nationale Überprüfungssysteme für kleine Anlagen. Zudem sollen die Nutzung von Biomasse aus Landschaftspflegeheiden erlaubt, bestehende Zertifizierungen anerkannt und die bewährte BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BiomassestromNachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...THG-Regelung nach RED II bzw. BioSt-NachV, was in den meisten..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ... sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben,..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., .... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BioSt-/Biokraft-NachV praxistauglich anpassen, Bürokratie vermeiden, Ausnahmen sichern
Der Fachverband Biogas e.V. fordert, die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV so auszugestalten, dass Doppelregelungen vermieden und Übergangsfristen für neue Anlagen gesichert werden. Die Aufnahme von Heidelandflächen muss nachgebessert werden, da auch naturschutzdienliche Nutzung betroffen wäre. Positiv wird die vorgesehene Ausnahme für Bestandsanlagen bewertet, diese soll auch Flächenkriterien einschließen. Die Unionsdatenbank darf erst mit funktionierender Schnittstelle zu Nabisy eingeführt werden, um Mehrfachbuchungen zu vermeiden. Zudem soll die bisherige Anerkennungspraxis für Zertifizierungsstellen fortgeführt werden, um RED III ohne zusätzlichen Bürokratieaufbau umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Artikel 1 (Änderung der BioSt-NachV)......................, ...Die Überarbeitung der BioSt-NachV (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung..., ...geplante Novelle der BioSt-NachV soll den Anwendungsbereich..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...gefordert wird. • Die BioSt-NachV erweitert die Anforderungen..., ...Situationsbeschreibung: Die Novelle der BioSt-NachV setzt an vielen Stellen..., ...durch die Änderung der BioSt-NachV in Zukunft zertifizierungspflichtig..., ...der bislang gültigen BioSt-NachV wurde im Entwurf gestrichen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV müssen für eine vollständige..., ...der aktuell gültigen BioSt-NachV aus weiter gelten. ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der..., ...Mehraufwand in Folge der BioSt-NachV. Durch die zusätzliche..., ...entsprechende Anpassung der BioSt-NachV wäre ein wichtiger ..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV festgelegt, dass jedes..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen. 2. § 4 ..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen. 3. § 11..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ...sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben..., ...der aktuell gültigen BioSt NachV aus weiter gelten. ..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., ... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ...werden. Anpassung BioSt-NachV: Wegfall der Vorlage..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...oberhalb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Der bvse e.V. fordert verschiedene Anpassung des Referentenentwurfs.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeits- verordnung (BioSt-NachV) und nimmt wie folgt..., ...Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ist jedoch der fehlende..., ...Zertifizierungssystem im Rahmen der BioSt-NachV, um einen wirklichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung RED III im Bereich Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsverordnungen müssen an RED III angepasst werden, relevant sind insbesondere die Absenkung von Schwellen sowie die Einführung von THG-Anforderungen im Bestand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ... sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben,..., ...der aktuell gültigen BioSt- NachV aus weiter gelten...., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., .... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
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Adressatenkreis:
-
01.09.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ...und kann nicht in der BioStNachV erfolgen. Die Definition..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ...sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben..., ...der aktuell gültigen BioStNachV aus weiter gelten. ..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., ... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... werden. Anpassung BioSt-NachV: Wegfall der Vorlage..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
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Zu Regelungsvorhaben: