Stellungnahmen/Gutachten
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138 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (138)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertrauensschutz und Investitionssicherheit mit künftiger Netzentgeltsystematik sicherstellen
Dynamische Einspeisenetzentgelte sind aufgrund fehlender Kalkulierbarkeit grundsätzlich ungeeignet. Auch „statische“ Einspeisenetzentgelte in Form von jährlich angepassten Kapazitätsnetzentgelten würden potenziell zu Fehlanreizen und zusätzlichen Systemkosten führen. Baukostenzuschüsse (BKZ) sind hingegen als Einmalzahlung gut kalkulierbar, leisten einen Beitrag zur Netzfinanzierung und bieten die bestmögliche Anreizwirkung zur effizienten Netzanschlussdimensionierung und Standortwahl. Für Bestandsprojekte sowie Projekte in Umsetzung muss ab Gebotsabgabe ein umfassender Vertrauensschutz greifen, der zwingend alle Netzentgeltkomponenten umfasst. Es wird angeregt, dass eine Konsistenz zwischen dem AgNes-Prozess sowie der EEG-Reform und dem Netzpaket erfolgen muss.
- Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 14.07.2026
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konsequente Umsetzung von dynamischen Netzentgelten bis in die Niederspannung
Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung dynamischer Netzentgelte im Stromnetz und deren Beitrag zur Bewältigung von Netzengpässen innerhalb der einheitlichen deutschen Strompreiszone. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Weiterentwicklung netzdienlicher Preissignale in der Niederspannungsebene, die stärkere Einbindung von Flexibilitäten, die Ausgestaltung von Grund- und Kapazitätspreiskomponenten sowie Regelungen zum Baukostenzuschuss (BKZ). Ziel ist eine netzdienliche und verursachungsgerechte Struktur der Netzentgelte für unterschiedliche Nutzergruppen.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungsvorhaben der Bundesnetzagentur
Entwicklung der individuellen Stromnetzentgelte nach § 19 Absatz 2 StromNEV
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 08.06.2026
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Novelle setzen wir uns für eine bürokratiearme Umsetzung mit minimalem administrativem Aufwand ein, die auch künftig einen systemrelevanten Grundlastbetrieb berücksichtigt (Lebensmittelherstellung, die wegen der verderbbaren Rohstoffe keine Unterbrechung zulässt) und für von der Grundlast abweichende Flexibilisierungsmaßnahmen möglichst lange Vorlaufzeiten lässt. Die Fraunhofer-Studie "Flexibilisierungspotenziale elektrifizierter Industrieprozesse in der Ernährungsindustrie" (10/2025) zeigt, dass die Potenziale der energieintensiven Ernährungsindustrie sehr gering sind. Zusätzlich muss die neue Netzentgeltsystematik auch ein "phase-in" zulassen, soweit die Netzsituation an den Standorten im ländlichen Raum eine zunehmende Elektrifizierung und Stromabnahme ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 22.10.2025
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Netzentgeltreform wird von der BNetzA erarbeitet. Mitglieder des Bundestages sind jedoch über den Beirat der BNetzA damit befasst.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Preissignale in den Netzentgelte (AgNes)
Die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) der Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt eine Neuordnung der Netzentgelte an.
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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20.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Stromnetzentgeltverordnung
Reform der Stromnetzentgeltverordnung
- Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 02.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Industrienetzentgelte
Industrienetzentgelte Reform soll praxistauglich ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur plant die Netzentgeltsystematik an einigen Stellen zu reformieren, u.a. auch die Netzentgeltreduzierung unter § 19 StromNEV Absatz 2 Satz 2. Der BV Glas setzt sich für Beibehaltung der sogenannten Netzentgeltreduzierung für die Glasindustrie ein. Außerdem soll die bestehende Regelung ergänzt werden. Die Umsetzung von Dekarbonisierungsvorhaben soll unter Beibehaltung der wichtigen Netzentgeltreduzierung ermöglicht werden. Der BV Glas setzt sich außerdem für eine Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik ein, welche die wirtschaftliche Situation und begrenzten Möglichkeiten zur flexiblen Stromabnahme durch den vollkontinuierlichen Prozesse, berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Eckpunktepapier eröffnet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Diskussion über die energiewendetaugliche Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen zur sog. Atypik und zur Bandlast, festgeschrieben in § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die Industrie einerseits dazu angereizt wird Flexibilitätspotenziale zu heben, andererseits aber alternative Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden für solche Unternehmen, die ihre Prozesse wenig oder gar nicht flexibilisieren können.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Stromsondernetzentgelte für die Industrie durch die BNetzA
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Sondernetzentgeltregelungen für Industriebetriebe
Die Stromnetzverordnung bestimmt die Netzentgelte der Letztverbraucher. Eine mögliche Reform könnte Netzentgelte abhängig machen von flexibler Anpassung an die Erzeugungssituation bei erneuerbaren Energien. MAHLE Produktionsprozesse, z.B. Gießereiöfen und Spritzgussmaschinen, können diese Flexibilität jedoch nicht leisten. Daher darf eine Reform Grundlast-abhängige Industrien nicht belasten, sondern könnte rein additiv neue Anreize für Flexibilität schaffen.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Industrienetzentgelte durch die Bundesnetzagentur, die das bisherige System der Bandlastregelung durch einen Flexibilisierungsanreiz ersetzt. Der VCI setzt sich für eine möglichst langfristige Ausgestaltung der Übergangsregelung und eine Anpassung und Erweiterung des neuen Regelungsvorschlags ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 03.09.2024
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Adressatenkreis:
-
26.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetzentgeltverordnung (Netzentgelte stabilisieren)
Vermeidung des weiteren Anstiegs von Stromkosten durch Stabilisierung der Netzentgelte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
-
21.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 2StromNEV
Wir setzen uns für die Einführung einer Monatsbetrachtung bei der Bandlastprivilegierung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ein, um saisonale Flexibilitäten abbilden zu können.
- Bereitgestellt von: Covestro Deutschland AG am 11.06.2024
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Adressatenkreis:
-
11.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Preissignale in den Netzentgelte (AgNes)
Die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) der Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt eine Neuordnung der Netzentgelte an.
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung für energieintensive Unternehmen, die zur Energiewende beitragen
Die Herstellung von Batteriezellen ist nicht nur stromintensiv, sondern von strategischer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Dies sollte die neue Bundesregierung berücksichtigen, wenn sie die Strompreiskompensation (SPK) um strategisch wichtige Industrien erweitert, einen Industriestrompreis definiert und das Bandlastprivileg überarbeitet.
- Bereitgestellt von: PowerCo SE am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: