Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411110003
(PDF - 10 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung bzw. Aufhebung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im AMNOG-Bewertungsprozess
Bei zugelassenen Orphan Drugs wird der Zusatznutzen im Rahmen des AMNOG als belegt anerkannt, solange eine jährliche Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro nicht überschritten wird. Die ATSE setzt sich dafür ein, diese Umsatzschwelle ganz abzuschaffen bzw. sie zumindest auf 50 Millionen Euro - und damit auf den Stand von vor dem GKV-FinStG - anzuheben. Zudem sollte die Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises erfolgen.
Bereitgestellt von:
Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) (R002801)
am
11.11.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG hierzu]
- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]
-
Auftrag
Im Zuge der Interessenvertretung wurden Positionspapiere/Stellungnahmen geschrieben, Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Vertreterinnen und Vertretern von Ministerien vereinbart sowie Papiere an Abgeordnete versendet.
Auftraggeber/-innen (8):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
- Selina Hohensee
- Niklas Burg
- Nora Klein
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