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4 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"86/22"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (4)

    • Angegeben von: MOIA GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Es geht um die mögliche Anpassung der Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und den dort bestehenden Hemmnissen für die Skalierung autonomer Ridepooling-Verkehre.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 86/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
    • Beschreibung: Zuständigkeiten & Verfahren bei Genehmigung des Betriebsbereichs vereinheitlichen; Anerkennung bzw. Berücksichtigung bereits erfolgter ODD Genehmigung bei Typprüfung; Qualifikationsanforderungen für Wartungspersonal reduzieren; Redundante Überlappungen zwischen den Sicherheitsprüfungen (z. B. Gesamtprüfung, Erweiterte Abfahrkontrolle, Hauptuntersuchung)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 86/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Zuständigkeiten & Verfahren bei Genehmigung des Betriebsbereichs vereinheitlichen; Anerkennung / Berücksichtigung bereits erfolgter ODD Genehmigung bei Typprüfung; Qualifikationsanforderungen für Wartungspersonal reduzieren Vermeidung redundanter Überlappungen zwischen den Sicherheitsprüfungen (z. B. Gesamtprüfung, Erweiterte Abfahrkontrolle, Hauptuntersuchung)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 86/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Beschreibung: Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 14 Abs. 1 VerpackG. 86 § 22 VerpackG. 87 Klein, ...
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